Unterhaltszahlung? Kann das Amt uns zwingen nach dem Trennungsjahr uns scheiden zulassen?

20. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Shila2010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung? Kann das Amt uns zwingen nach dem Trennungsjahr uns scheiden zulassen?

hallo :)
ich bin ganz neu hier :) ich lese immer still und leise mit und habe nun selbst ein paar fragen.

ich wohne seit april 11 mit meiner tochter alleine. mein mann und ich brauchten dringend eine pause. es hat einfach nichtmehr geklappt. er zahlt 270 euro unterhalt für unsere 2 jährige tochter.
ich bekomme hatzt4 und habe seit dezember einen 200 euro job.
meine frage nun ist es normal das das amt kein unterhalt von meinem mann für mich will? er verdient 1900 netto.
wir sind seit feb 10 verheiratet..
wir verstehen uns seit einigerzeit wieder sehr gut sind aber noch nicht bereit den schritt zu gehen und wieder zusammen zuziehen. kann das amt uns zwingen nach dem trennungsjahr uns scheiden zulassen? er hat viel schulden zubezahlen und daher bin ich ganz glücklich das er nicht noch viel geld an unterhalt zahlen muss die 270 euro sind derzeit schon hart..aber irgendwie finde ich es komisch.weil alles was ich bei google so lese steht immer auch unterhalt für die frau..

viele liebe grüße
und vielen dank für antworten :)
shila

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das Jobcenter kann Sie nicht zwingen, sich scheiden zu lassen. Es ist aber tatsächlich ungewöhnlich, dass Sie das volle AlgII erhalten, da Ihr Mann Ihnen gegenüber eigentlich unterhaltspflichtig ist. Es kann durchaus sein, dass bei Wechsel des Sachbearbeiters eine Unterhaltspflicht festgestellt wird.
Nach einer Scheidung steht ja im Gerichtsurteil, wie es damit aussieht. In der Trennungsphase geht das Jobcenter normalerweise einfach davon aus, dass auch Ehegatten-Unterhalt gezahlt wird.


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