Bin seit einem Jahren geschieden und zahle auch fleißig meinen Unterhalt.
Jetzt möchte ich zu meinem Beruf ein Kleingewerbe anmelden und weiß nicht ob der Unterhalt sich dann erhöht bzw ob ich ihr von einem eventuellen Gewinn etwas abgeben muss.
Wer kann mir da helfen ?
Unterhaltszahlung - Kleingewerbe anmelden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Beim Kindesunterhalt wird der Gewinn auf alle Fälle angerechnet. Er ist wie Lohn/Gehalt zu behandeln.
Beim Ehegattenunterhalt glaube ich weniger, dass dies angerechnet wird. Da die Aufnahme eines Kleingewerbes erst nach Scheidung erfolgt ist und nicht während der Ehezeit. Genau weiß ich das aber nicht.
Der UH richtet sich u.a. nach den ehelichen Lebensverhältnisse. Wenn einen Tätigkeit in der Ehezeit ausgeübt wurde und Sie Einkommen erhielten, dann wird dies bei der UH- Berechnung berücksichtigt.
Das Gewebe "prägte" nicht die ehelichen Lebensverhältnisse. Anders kann dies sein, wenn Sie z.B. das Gewerbe schon währende der Ehezeit geplant und Vorbereitungsmaßnahmen getroffen haben.
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