Unterhaltszahlung - Kleingewerbe anmelden

25. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
von Jagemann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung - Kleingewerbe anmelden

Bin seit einem Jahren geschieden und zahle auch fleißig meinen Unterhalt.
Jetzt möchte ich zu meinem Beruf ein Kleingewerbe anmelden und weiß nicht ob der Unterhalt sich dann erhöht bzw ob ich ihr von einem eventuellen Gewinn etwas abgeben muss.
Wer kann mir da helfen ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Beim Kindesunterhalt wird der Gewinn auf alle Fälle angerechnet. Er ist wie Lohn/Gehalt zu behandeln.

Beim Ehegattenunterhalt glaube ich weniger, dass dies angerechnet wird. Da die Aufnahme eines Kleingewerbes erst nach Scheidung erfolgt ist und nicht während der Ehezeit. Genau weiß ich das aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Klaus Wille
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Der UH richtet sich u.a. nach den ehelichen Lebensverhältnisse. Wenn einen Tätigkeit in der Ehezeit ausgeübt wurde und Sie Einkommen erhielten, dann wird dies bei der UH- Berechnung berücksichtigt.
Das Gewebe "prägte" nicht die ehelichen Lebensverhältnisse. Anders kann dies sein, wenn Sie z.B. das Gewerbe schon währende der Ehezeit geplant und Vorbereitungsmaßnahmen getroffen haben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.937 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen