Unterhaltszahlung: Vater in Ausbildung 600 €

15. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Countryliebe
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung: Vater in Ausbildung 600 €

Hallo,
der Sohn einer Freundin macht
gerade seine zweite Ausbildung.
Er bekommt nur 600 € Ausbildungsvergütung.
Ich habe mich mit ihm unterhalten. Er erzählte mir,
dass er beim JA sogar schriftlich nachgefragt hätte,
ob er für die Zeit,
in der er so wenig verdient,
keinen oder weniger Unterhalt zahlen kann.
Er bekam wohl die Auskunft,
dass er KU bezahlen müsse, auch wenn er so wenig (unter Selbstbehalt) verdient.
Wie ist das genau, mit
Unterhaltsvorschuss, den die KM beantragen kann?
Muß der dann vom KV irgendwann wieder zurück gezahlt werden?
Im Moment entstehen Schulden,
da sämtlich Ausgaben, also auch der KU
vom Konto abgebucht werden.
Was kann ich dem jungen Erwachsenen denn nun raten,
wie soll er vorgehen?

-----------------
"Ärgere Dich nicht - wir sind alle nur Menschen!"

-- Editiert von Countryliebe am 15.03.2007 09:09:34




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
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Student
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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
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#3
 Von 
Countryliebe
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keinen Titel.
Der KU wurde immer regelmäßig per Dauerauftrag bezahlt und zwar an das
JA. Die KM bekommt dann
vom JA das Geld.
Darüber habe ich mich gewundert. Weiß jemand warum das so geregelt wird?

Der junge Mann lebt bei meiner Freundin, also seiner Mutter im Haus mitdabei.

Wie sollte er denn vorgehen? Mit KM sprechen, dass sie erstmal Unterhaltsvorschuss beantragt?
Wie wäre das dann mit dem zurückzahlen? Wie hoch werden denn die Zinsen verrechnet?

Und was passiert, wenn er den Dauerauftrag einfach stoppt? Macht das JA dann nicht Ärger?

Danke schon mal!

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#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

erstmal wäre doch zu klären...warum Zweitausbildung...

gibt es dafür wichtige, z. B. gesundheitlicher Gründe...?

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#6
 Von 
Countryliebe
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiß, war der KV ständig krank, zum einen wahrscheinlich wirklich arbeitsbedingt, zum anderen hat ihm die Arbeit keinen Spaß gemacht. Ich denke aber nicht, dass es sowas wie ein ärztliches Zeugnis gibt.
Jetzt haben seine Eltern ihm die Zweitausbildung ermöglich und hoffen, dass jetzt alles gut läuft. Bisher sieht es so aus.

Titel bedeutet doch, dass der Unterhalt per Gericht festgesetzt wurde???
Das ist da nicht der Fall.
Der KV hat, meines Wissens, von Anfang an regelmäßig KU bezahlt.

---------------------
Im Selbstbehalt sind 360€ Wohnkosten inklusive, die der junge Vater ja nicht hat, könnte u.U. dieser gesenkt werden.
---------------------

Die Frage habe ich nicht verstanden bzw. erklär doch nochmal bitte... :sweat:

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#7
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
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#9
 Von 
Countryliebe
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie würde das mit dem Unterhaltsvorschuss aussehen?
Den müßte er wohl zurückbezahlen.
Wie beantragt man den und
wie hoch wären die Zinsen.

Ich denke, die Sollzinsen bei der Bank sind so hoch, dass es sich lohnt über diese Möglichkeit des Unterhaltsvorschusses nachzudenken.

Warum die Eltern für Ihren Sohn den Unterhalt für dessen Kind zahlen sollten kann ich allerdings nicht nachvollziehen.

Ich würde auch nicht für die Kinder meiner Kinder zahlen wollen.

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#10
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

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#11
 Von 
Countryliebe
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Anstand, Moral, Enkelkind, Familie...
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Ich denke, jeder hat da so seine Ansichten. Aber über diese Grundsätze möchte ich hier nicht diskutieren.


Anderer Gedanke: Was wäre, würde er keine Zweitausbildung machen, sondern arbeitslos zuhause rumlungern? - Wäre bestimmt nicht besser, selbst bei zig Bewerbungen könnte es ewig dauern, bis er dann nen Job hätte. Ist leider so heute. :bang:

-- Editiert von Countryliebe am 15.03.2007 12:13:06

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