Unterhaltszahlung.

17. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)
Unterhaltszahlung.

Hallo,

hoffe ihr könnt mir evtl weiterhelfen,.

Folgende Sache,

Der Ex-Mann meiner Frau versucht meine Frau auf Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu verklagen die freiwillig bei ihren Ex-Mann leben wollten.

Zur Zeit läuft Schriftverkehr über unsere Anwälte.

Meine Frau verdient im Monat immer unterschiedlich,jenachdem wieviel Stunden sie hat. Bei guten Monat ca 1200,00Euro sonst immer + - im Monat

Heute kam ein Brief von dem Anwalt ihres Ex-Mannes,wo er Behauptet,er hätte Beweise dafür das meine Frau mit Ihren Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen wollte,das sie offziell weniger Lohn ausbezahlt bekommt und der Rest dann Schwarz ausbezahlt werden soll.

Das entspricht mit 100%iger Sicherheit nicht der wahrheit.Da sich der Arbeitgeber auch nicht drauf einlassen würde.

Die Behauptung wird jetzt von Ihren EX-Mann wohl in den Raum gestellt,da Sie im Dezember nur ein Nettolohn von 1035,00 Euro hatte,Wo Sie woher immer so um 1200,00 Euro verdient hat.


Der Ex-Mann droht auch damit,sollte die Abrechnung für Januar auch nur einen geringeren Nettolohn von 1200,00 Euro haben,die Informationen hinsichtlich der Schwarzarbeit und des versuchten Prozessbetrugs an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Meine Frage ist jetzt,wie kann meine Frau bezüglich der Unterstellung der Schwarzarbeit vorgehen,und wie sollte der Arbeitgeber da jetzt vorgehenda diese Behauptungen zu keinem Zeitpunkt der Wahrheit entspricht ??


Über jeden Tipp wäre ich Dankbar ..

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Wenn die Kinder beim Vater leben, muß Deine Frau selbstverständlich Unterhalt zahlen. Warum auch nicht?
Je nach Alter der Kinder muß sie sich sogar um einen besser bezahlten Job bemühen, wenn sie den Mindestunterhalt nicht zahlen könnte.

-- Editiert von anonym_0405 am 17.02.2009 15:55

-- Editiert von anonym_0405 am 17.02.2009 15:56

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Brummbär,

wieso Klage? Warum zahlt deine Frau keinen Unterhalt? Wenn die Kids noch minderjährig sind, hat sie einen Selbstbehalt von 900 €, der Rest steht den Kindern zu.

Bei unterschiedlich hohem Monatseinkommen wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate als Grundlage für die Unterhaltsberechnung genommen - also ist eine Berechnung eigentlich kein Problem...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Hier geht es nicht darum Unterhalt zu Zahlen,sondern darum das der Ex-Mann jetzt behauptet das Sie mit Ihren Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen wollte,bezüglich der Schwarzarbeit.

Und mir gehts jetzt darum,wie Sie und Ihr Arbeitgeber jetzt gegen diese Behauptung vorgehen sollen,weil diese nicht der wahrheit entspricht

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Abhaken... ein Anwalt kann behaupten, was er will. Es gibt keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. So hat man uns jedenfalls mal gesagt.

Aber andere wissen hier sicher mehr...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Schön wärs mit Abhaken,

Es sind ja Unwahre behauptungen gegenüber meinen Arbeitgeber,und der Ex-Mann behauptet ja auch das er Informationen darüber haben will,und diese auch der Staatsanwaltschaft weitergeben will.

Und da weiss ich nicht,ob man das einfach so hinnehmen muss,wenn er so Schwerwiegige Behauptungen in den Raum stellt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Behauptet und unterstellt wird von Anwälten immer gern viel, aber diese Behauptung muss bewiesen werden, ich würde mir darum auch nicht so viele Gedanken machen. Der Chef selber wird schon wissen, wie er sich dagegen zu Wehr setzt.

Was die unterschiedliche Höhe des Einkommens angeht, das ist sowieso unerheblich, da das Durchschnittseinkommen inkl. Sonderzahlungen und Steuererstattung bei der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt wird. Der dadurch ermittelte Unterhalt ist dann zu zahlen, egal ob das Einkommen in dem betreffenden Monat höher oder auch mal niedriger ist (so dass in diesem Monat z.B. der Selbstbehalt unterschritten wird).

Was mir hier in diesem Thread eher zu denken gibt, ist dies hier:

Zitat:
Der Ex-Mann meiner Frau versucht meine Frau auf Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu verklagen die freiwillig bei ihren Ex-Mann leben wollten.
Heißt, deine Frau hat bisher nicht zahlen wollen, weil die Kinder freiwillig beim Vater leben wollten?


-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von KuschelbaerR am 17.02.2009 16:24

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Kuschel: Es gibt einen Thread dazu aus dem November 08....

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen