Unterhaltszahlung an 1.Kind, wenn 2.Kind unterwegs ist

15. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
maja78
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung an 1.Kind, wenn 2.Kind unterwegs ist

Hallöchen, alle miteinander!
Ich bin so ziemlich ratlos was diesen Fall betrifft.
Also ich fang mal an zu schildern:

Mein Partner ist unterhaltspflichtig gegenüber seinem ersten Kind.
Wie hoch ist der zu zahlende Unterhalt bei folgenden Angaben:
Nettoeink: 1600,- Euro (darin enthalten sind Spesen und Nachtzuschlag, weil er LKW-Fahrer ist). Dürfen diese Zahlungen angerechnet werden? Ansonsten liegt sein Einkommen bei 1400,- Euro monatlich.
Miete zahlen wir 650,- Euro warm.
Nun kommt noch hinzu, daß mein Partner ab Februar allein für unseren Lebensunterhalt aufkommen muß, da wir ein Baby bekommen und ich keine eigenen Einkünfte ab diesem Zeitpunkt haben werde.
Da wir keine Fehler bei der Unterhaltszahlung für seinen ersten Sohn der unehelich und 5 Jahre alt ist machen wollen, möchten wir von anfang an wissen, was der Mutter des Kindes an Unterhalt zusteht.

Ich hoffe und bete, daß irgendjemand von Euch eine Antwort für mich hat. Da mein Partner Amerikaner ist, hat er die wenigste Ahung von alledem.

Liebe Grüße...
...Maja

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Der Mutter des 1. Kindes steht nichts zu. Es steht nur dem 1. Kind etwas zu.

Dem 1. Kind dürfte jetzt ein Unterhaltsanspruch laut Düsseldorfer Tabelle von 227€ und ab dem 6. Lebensjahr von 275€ zustehen. Als Einkommen Deines Mannes wird sein gesamtes Einkommen, also 1.600€ angesetzt.

Du hast einen Unterhaltsanspruch von 730€ und Euer gemeinsames Kind hat den gleichen Unterhaltsanspruch, wie das 1. Kind.

Dein Mann hat einen Selbstbehalt von 840€. Wie man leicht sieht, reicht das Einkommen Deines Mannes nicht aus, um alle Unterhaltsansprüche zu befriedigen.

Dann kommt es zur Mangelfallberechnung. Dabei wird für die Kinder der Unterhalt nach Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle angesetzt. Das sind 269€ bis zum 5. LJ und 326€ ab dem 6.LJ. Da das erste Kind fast 6 Jahre alt ist, nehme ich diesen Betrag zur weiteren Berechnung.

Dein Mann hat also einen Selbstbehalt von 840€. Das heißt, dass ihm 760€ für die Unterhaltszahlungen verbleiben. Er müsste aber eigentlich 1325€ für alle zahlen. Er kann aber nur 57% davon zahlen.

Also erhält das erste Kind 57% von 326€, das sind 187€.

Zur Zeit wird von der Regierung eine Gesetzesänderung diskutiert, nach der Kinder im Unterhaltsrecht gegenüber den Ehegatten bevorzugt werden. Dann würde das 1. Kind trotz des Mangelfalls 275€ bekommen.

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#2
 Von 
maja78
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

1000 Dank schonmal für Deine schnelle Antwort. Das hilft mir schonmal um einiges weiter.
Es sind nur noch ein paar Posten, die ein wenig unklar sind.
Ich habe gehört, daß man die Spesen usw. nicht anrechnen darf, da das freiwillige Zahlungen des Arbeitgeber sind und sie dazu dienen, den LKW-Fahrer bei Touren über NAcht zu verpflegen(Essen,Trinken) und Übernachtung.

Und wie sieht das aus mit dem anteiligen Kindergeld? Wir das auch noch berücksichtigt oder fällt das weg?

Und zu guter letzt, ich habe gelesen, das man vom Nettoeinkommen 5 % berufsbedingte Aufwendungen und diverse Versicherungen abziehen darf. Was genau ist damit gemeint?

Der kleine wird übrigens im Januar erst 5 Jahre alt/jung.

Ich hoffe, Du kannst mir auch hiermit weiterhelfen.

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Eheh.....
hh, 192 EU stehen dem Kind zu. Ab dem 6. Geburtstag 249 EU. Du hast die anteilige Anrechnung des Kindergeldes ausser Acht gelassen.
Und so neu ist das Gesetz/Richtlinie gar nicht, welches besagt, dass minderjährige Kinder dem neuen Ehegatten in der Rangfolge vorgehen. Dies wird von vielen OLGs schon seit Jahren so entschieden.
Bleibt also abzuwarten, wie der Richter entscheidet.

@maja,
Spesen werden dann zum Einkommen gerechnet, wenn sie die "normalen" Lebenshaltungskosten übersteigen. Wenn also dein Mann beispielsweise 50 EU Spesen pro Tag nur für Nahrungsmittel bekommen würde, würde ihm ein Teil angerechnet werden. Bekommt er aber - sagen wir mal - 10 EU, würde ihm wahrscheinlich nichts angerechnet werden.
Überstunden und Nachtzuschläge werden angerechnet, sofern sie "branchenüblich" sind und/oder auch während der Ehe schon verdient wurden.
Alles in allem also schwer zu sagen, ob hier der Unterhalt für das erste Kind künftig gekürzt werden kann oder nicht.

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#5
 Von 
maja78
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Auskunft.

Also, er zahlt momentan für den kleinen 200,- Euro. Und wie Du sagst 192,- müßte das was er zahlt ja in Ordnung sein. Oder? Sie kommt jetzt nämlich daher und sagt, daß sie 250,- Euro haben möchte, oder sie geht zum Jugendamt. Beim Jugendamt haben wir uns auch schon informiert, nur gibt das keine Auskunft über solche Sachen. Man soll sich einen Anwalt nehmen um Auskunft zu bekommen. Dabei waren er und seine Ex nie verheiratet, als das man einen Anwalt bräuchte. Ist doch ein Witz, wo man nur wissen will, was man und ob man richtig bezahlt. Das ist unser Staat!

Spesen und Nachtzuschlag bekommt er ca. 440,- Euro für den ganzen Monat. Das schwankt aber ständig.

Mann-o-mann, ist das alles eine komplizierte Sache. Da muß man ja echt selbst Anwalt sein, um da durchzusteigen.

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Dann lass sie doch zum Jugendamt gehen. Hat sie den Betrag per anwaltlichem Schreiben gefordert? Wie kommt sie auf den Betrag?

Was das Jugendamt euch gesagt hat, ist übrigens eine Frechheit. Aber was solls.....

Auch, wenn ihm die vollen 1600 EU angerechnet werden, hat sie nicht mehr Anspruch.

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