Unterhaltszahlung an Ex-Frau/ Neue Familie

10. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Meike M.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltszahlung an Ex-Frau/ Neue Familie

Hallo!
Und schon einmal vielen Dank fürs lesen.
Zur Situation:
Wir (meine Tochter und ich sowie mein Freund und seine beiden, bei der Mutter lebenden, Kinder) sind eine typische Patchworkfamilie. Mein Lebensgefährte arbeitet Vollzeit, ich teilzeit.
Seit seiner Scheidung (2002) zahlt mein Lebensgefährte neben den Kindesunterhalt für seine beiden Kinder (11 und 14 Jahre) Ehegattenunterhalt. Seine Ex-Frau hatte nach der Geburt des zweiten Kindes ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben. Nach der Trennung/Scheidung war sie wieder Halbtags erwerbstätig. Seit Anfang diesen Jahres ist sie arbeitslos.


Nun meine Fragen dazu:
Wie lange ist mein Lebensgefährte noch unterhaltspflichtig für seine Ex-Frau? Wie wirkt sich ihre Arbeitslosigkeit auf den Unterhaltssatz aus? Wird die "zweite" Familie gar nicht berücksichtigt?

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"Meike M."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Wenn das Gericht den Unterhaltsanspruch bei der Scheidung nicht zeitlich begrenzt hat, ist er grundsätzlich unterhaltspflichtig bis die Ex-Ehefrau verstirbt, neu heiratet oder eine eheähnliche Beziehung aufnimmt (schwer zu beweisen). Die Ex-Ehefrau muss sich natürlich bemühen, eine angemessene Arbeit zu finden (aufgrund der Kinder halbtags). Aber die Arbeitslosenzahlen kennst Du ja selber.... .
Auf Verlangen der Ex-Frau kann der Ehegattenunterhalt neu berechnet werden und Dein Partner muss ggf. mehr bezahlen.

Die zweite Familie kommt auch nur an zweiter Stelle.



-- Editiert von armesocke am 10.04.2006 18:22:39

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#2
 Von 
Meike M.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo armesocke,
danke für deine Infos, auch wenn`s deprimierend ist.


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"Meike M."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tini68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Meike, mein Mann muss auch Unterhalt an seine Ex-Frau zahlen und das obwohl sie als Beamtin 1600 € Netto verdient.Dazu kommt Kindergeld und 360 € und Kindesunterhalt 360 €. Mein Mann soll nun noch ca. 350 € Unterhalt zahlen. Vorher verdiente sie 1400 € Netto da sie nur 4 Std. täglich arbeitete. Jetzs sind es 6 Std. täglich. Der Unterhalt den er bisher an sie zahlte wurde von uns auf anraten unserer Anwältin ersmal eingestellt, da unsere Anwältin meinte der Bedarf sei aufgrund der Höhe ihres Einkommens gedeckt.
Ihre Anwältin sieht das ganz anders :-( Nun wird er vor Gericht gehen und die Chancen stehen ca 50:50 das er gewinnt :-( Wir werden es wohl trotzdem wagen. Seine Tochter ist übrigens 13 Jahre alt. Wir als Familie mit meinen beiden Jungs zählen leider überhaupt nicht. Jetzt sind sie und ihre Anwältin auch noch auf die Idee gekommen, dass sie einen Ausgleich fordern, weil wir ein Haus gekauft haben indem wir wohnen und sie nur in einer Wohnung wohnt. Das scheint auch noch ganz legitim zu sein.
Ausserdem soll er ihre Anwältin zahlen, da sie ja gezwungen wurde einen Anwalt zu beauftragen, da er ja den Unterhalt nicht mehr für sie zahlen wollte. Ausserdem heisst es im Schreiben, sie ist aus finanzieller Not gezwungen worden statt halbtags, dreivierteltags zu arbeiten. Bei dem Einkommen in finanzieller Not geraten!!! Das ist alles reine Schikane. Zahlen muss dein Mann für seine Ex Frau bis das jüngste Kind 15 Jahre alt ist. Dann wäre es ihr zuzumuten ganztags zu arbeiten. So wurde es uns von unserer Anwältin gesagt. Allerdings bei der Marktlage sehr schwierig und wer will schon nachweisen, dass Frau sich auch wirklich bemüht. Wir hoffen natürlich trotzdem das es auch Familienrichter gibt, die auf Seiten meines Mannes stehen. Abwarten. Dir viel Glück mit deiner Familie. Das wichtigste ist das ihr euch nicht unterkrigen lasst.
Lieben Gruss von tini68 ;)

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#4
 Von 
tini68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe vergessen zu erwähnen das dein Geld, welches du verdienst ihr nicht zusteht. Nicht einmal wenn ihr heiratet. Nur dann würde der Unterhalt der Kinder nach Steuerkl. 3 gerechnet. Die Kinder profitieren dann evtl. von der Heirat da sie möglicherweise in eine andere Stufe der Düsseld. Tabelle rutschen (allerdings bei Zahlung von 2 mal Kindesunterhalt und Ehegatten Unterhalt eher unwahrscheinlich). Der Unterhalt für die Ex-Frau wird nach Steuerkl. 1 berechnet. Für sie ändert sich also nichts. Solltet ihr noch ein Kind bekommen, sieht die Sache ganz anders aus. Dann steht diesem Kind auch Unterhalt zu und es ist wahrscheinlich, dass seine Ex dann nichts mehr bekommt, da möglicherweise nichts mehr übrig bleibt. Es sei denn er verdient überdurchscnittlich gut. Du stehst mit deinem Kind aus erster Beziehung immer an allerletzter Stelle. Leider!!!
Lieben Gruss von tini368

-- Editiert von tini68 am 13.04.2006 22:30:05

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#5
 Von 
Zweitfrau1982
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

genau das ist das Proplem.Die EX-Frau könnte plötzlich sogar Millionär werden, es wäre völlig egal... Dein Mann müsste trotzdem Unterhalt zahlen notfalls bis zum SB.... und Sie ist Millionärin, lacht euch aus, und lässt euch bluten bis ans lebensende! Danke hiermit an dieser Stelle nochmals an den Deutschen Rechtsstaat!!!:(

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