Unterhaltszahlung an Ex Frau

24. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhaltszahlung an Ex Frau

Hallo,
meine ExFrau wird nach 1 Jahr Elternzeit (Babypause) wieder ihre alte Stelle aufnehmen.
In der Zwischenzeit zahlte ich Unterhal. Wenn Sie wieder arbeitet geht, zahle ich weiter Unterhalt?
Würde sie auch Anspruch auf Unterhalt haben wenn ich nocheinmal heiraten würde? Steht sie dann immer noch vor meiner Frau dann?

Gruss
W




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

Hallo Cavalera,

wie alt ist denn das gemeinsame Kind?

Zahlst du nachehelichen oder Betreuungsunterhalt?

Ist der Unterhalt tituliert?


Grüße

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#2
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Das Kind is jetzt ein Jahr. Ich Zahle nachehelichen Unterhalt.

Was heisst tituliert?

Grüsse
W

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#3
 Von 
guest123-2190
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Es gibt ein Papier vom Jugendamt wo ich mich verpflichtet habe für Ihm Unterhalt zu zahlen. Aber haben Sie eine Antwort auf meine Frage?

Grüsse
W.

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#5
 Von 
guest123-2190
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Nacheheliche Unterhalt hat Ihre Anwältin festgelegt aber es ist kein Zeitraum angegeben. Ich zahle nur für sie etwa 457 Euro. Sie würde etwas 1600 Euro Netto verdienen. Trotzem habe ich die Arschkarte gezogen?

Grüsse

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Cavalera,

*Der Nacheheliche Unterhalt hat Ihre Anwältin festgelegt *

Und du hast das nicht überprüft? Weder dem Grunde, noch der Höhe nach? Worauf gründet der Unterhaltsanspruch? Seid ihr wirklich schon geschieden oder geht es doch um Trennungsunterhalt? Wenn ihr geschieden seid, gibt es im Scheidungsurteil eine Aussage zum Unterhalt?

Grüße

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#8
 Von 
guest-12318.04.2009 18:48:48
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 27x hilfreich)

Wenn sie bei so einem kleinen Kind schon arbeiten geht, wird ihr das als überobligatorische Tätigkeit anerkannt und sie hat einen höheren Freibetrag.Die A. Karte hast Du trotzdem nicht gezogen. Sie ist fleißig,sei stolz auf sie! Sie könnte sich voll auf anderer Leute Kosten ein schönes Leben machen.
Gruß
Patti

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