Hallo,
ich werde leider ab dem 1.11.arbeitslos.Lebe bis jetzt in eheähnlicher Gemeinschaft.Wollen nach Scheidung heiraten.Mein Partner zahlt an "noch" Frau ca.900 Euro Unterhalt (und für 3 Kinder-13,17,20 Jahre alt).Wenn ich nach dem einen Jahr Arbeitslosigkeit keine neue Teilzeitarbeit gefunden habe,bekomme ich keine Sozialhilfe.Ich würde ja mit meinem Partner (dann hoffentlich Ehemann)gemeinsam veranschlagt werden und dann kein Harz4 bekommen.Wird dann die Zahlung an Ex-Frau geringer ausfallen,weil er mich finaziell auch ein wenig unterstützen muss?
Ich hoffe aber sehr,dass ich ganz schnell wieder einen JOB bekomme.
Vielleicht kann mir jemand dazu Auskunft geben!Ich sorge mich um meine Zukunft.
Vielen Dank!
Unterhaltszahlung an Ex-Frau
Der Unterhalt an die Ex-Ehefrau wird sich nicht verringern. Durch die Verbesserung der Steuerklasse (er ist in I, dann in III) erhöht sich u. U. aber gegenüber den Kindern der Unterhalt
Wenn Ihr keine gemeinsamen Kinder habt,wirst Du zum Unterhalt Deines zukünftigen Ehemannes direkt oder indirekt beitragen.
-- Editiert von Hunter54 am 07.10.2006 22:38:43
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@ Hunter
Irgendwie hast du wohl den Sachverhalt verdreht. Wie soll sie wohl zum Unterhalt beitragen, wenn sie weder Job noch irgendwelche Einkünfte hat? Der Mann zahlt den Unterhalt an seine Erstfamilie, muss sie aber evtl. in Zukunft mitunterhalten, falls sie keinen neuen Job findet.
Es ging nur darum, ob dann die Ex weniger erhält, weil er nach dem Sozialrecht wohl für sie mit aufkommen muss.
@ Jottenira
Wenn du keinen Job bekommst, warum steht dir denn kein ALG II zu? Verdient dein zukünftiger Mann zu viel? Wenn er Unterhalt zahlen muss, so werden titulierte Unterhaltsansprüche bei der ALG II-Berechnung berücksichtigt.
Der Unterhalt an die Exfrau wird sich wahrscheinlich nach der Scheidung verringern, für nachehelichen Unterhalt sind andere Kriterien maßgeblich als für Trennungsunterhalt. Da es ja seine Noch-Frau ist, gehe ich davon aus, dass sie zur Zeit Trennungsunterhalt bekommt. Da hat sie auch noch nicht die Pflicht, selbst zu arbeiten. Aufgrund des Alters der Kinder ist ihr eine Teilzeittätigkeit jedenfalls schon nach der Scheidung, in etwa 2-3 Jahren (unterschiedlich je nach OLG) dann eine Ganztagsbeschäftigung zuzumuten.
Wenn voraussichtlich im April 2007 die Unterhaltsreform durchgesetzt wird, können sich weitere Änderungen ergeben, siehe hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=16720
Ach ja, die Steuerklasse nach der Heirat: Wenn ihr noch während des Bezuges von ALG I heiratet (oder wenn du einen Job hast), dann solltet ihr die Steuerklassen 4/4 wählen. Warum? Ganz einfach: Er darf sich in Bezug auf KU nicht verschlechtern, d.h. ein Wechsel von 1 in 5 ist unmöglich, da dann ein wesentlich niedrigeres Netto als bisher dabei herauskommen würde und dementsprechend niedrigerer KU, das geht nicht. Aber von Stkl. 1 zu 4 ändert sich gar nichts, die Kinder werden also nicht benachteiligt. Zuviel gezahlte Steuern werden durch die Einkommensteuererklärung im Folgejahr zurückerstattet, welche dann auch wieder zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird (Folge: der KU kann sich dann erhöhen). Nimmst du jedoch Stkl. 5 und er die 3, dann bekommst du wesentlich weniger ALG I, da sich das nach der Steuerklasse bemisst - Geld, das für immer verloren ist. Und Nachteile braucht die neue Ehefrau nicht hinzunehmen, nur damit die Kinder aus erster Ehe mehr Geld als bisher erhalten können.
-- Editiert von kuschelbaerr am 08.10.2006 10:48:13
Jottenira hallo,
dein Partner zahlt für seine Frau 900,00 Euro und noch Unterhalt für 3 Kinder????
Schon jetzt frage ich mich, wieso?
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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
@ kuschelbaerR
vielen Dank für deine ausführliche Auskunft.
@ Anni
das ist jawohl keine Frage wert.Die Frau hat und zieht die Kinder groß.Und da steht ihr ja rechtlich auch was zu. Es ist zwar schade für mich,dass die Frau nicht berufstätig ist. Aber es war jahrelang der Wille des Ehemanns. Und dafür muss natürlich mein Partner bezahlen.Das ist auch richtig so!
Und jetzt?
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