Unterhaltszahlung an Freundin

19. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Steffan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung an Freundin

Hallöchen,

folgendes =>

Meine Freundin erwartet nächstes Jahr ein Kind. Ich muß Ihr im nächsten Jahr Unterhalt fürs Kind zahlen. Da sie erstmal nicht arbeiten wird, muß ich auch Ihr Unterhalt zahlen.

Ich bin verheiratet (2 Kinder), meine Ehefrau und ich sind berufstätig.

Frage:
Wird das Einkommen von meiner Ehefrau zur Unterhaltszahlung herangezogen?

Sag jetzt schon mal Danke für eure Antworten.

Steffan

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Warum mußt Du Deiner Freundin Unterhalt zahlen?
Wo steht das?

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#2
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,
ich geh mal davon aus,das es Dein Kind ist.:!Oder??somit darfst Du für 3 Jahre Betr.Unterhalt +Kindesunterhalt zahlen..!
Dat iss so...
Günter

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#3
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Er muss seiner Freundin 3 Jahre Unterhalt zahlen! Kindesunterhalt geht natürlich extra.

Jo, das iss so...

Fran_zi

-----------------
"Es kommt nicht darauf an, WAS man ist, sondern WIE man es ist :) "

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#4
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

so. Jetzt hab ich mal eine ganz dumme Frage:
Betreuungsunterhalt bei Nichtehelichen, muß der beantragt werden? Wo? Wann?

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#5
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Der Betreuungsunterhalt (für den betreuuenden ledigen Elternteil) wird beim Sozialamt beantragt.

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy steffan,
Das Einkommen deiner Frau wird direkt nicht mit herangezogen. Indirekt evtl. schon, da dein Selbstbehalt gekürzt werden kann.
Gruß
Anna

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#7
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Steffan,

müsstest bevor Du Dir über den Betreuungsunterhalt Gedanken machst und DU prüfst, ob Du überhaupt Leistungsfähig bist, prüfen ob die Mutter des Kindes überhaupt bedürftig ist - also kein eigenes Vermögen hat, daß sie zunächst aufbrauchen kann.

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#8
 Von 
schwimmsi007
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin der Meinung, dass du voll und ganz für den Unterhalt der Mutter sowie des Kindes bzw. einschließlich die Miete der Wohnung zu zahlen hast. ich bin in einer ähnlichen Situation wie deine Freundin. Und finanziell gehen wir durch die Hölle, da keiner für uns aufkommt auch nicht das Sozialamt. Lebensversicherungen, Konto der Kinder sowie eigenes bzw. Bausparverträge werden mit als Vermögen angerechnet. Soll die "Freundin" all ihre Vorsorgepläne für das Kind wegen 1 - 2 Jahren kündigen um überleben zu können. Was müssen eigentlich die Väter dafür aufgeben? Wisst ihr wie frustrierend das ist auf den Ämtern als Bittsteller da zu stehen? Schließlich hattest Du auch Deinen Spaß dabei, dann übernehme auch die Verantwortung. Aber leider werden in diesem Staat die Gesetze von Männern für Männer gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steffan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten!

Schwimmsi007, ich bin der Ansicht, das jeder für seine Entscheidungen die Verantwortung übernehmen sollte! Die Kindsmütter wissen schon genau, was auf Sie zu kommt!
Fazit: Jeder sollte nach einer Trennung eine Zukunft haben!

Ich war beim Rechtsanwalt, der hat mir folgendes zu meinem Fall mitgeteilt =>

Zuerst kommen die Kinder, dann die Ehefrau bzw. Ex-Frau und dann erst die Kindsmutter.
Leider ist in den meisten Fällen dann nichts mehr zu verteilen.

Steffan

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#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Fehlt hier nicht die 2. Seite? Ich war der Meinung, dass gestern noch 2 Antorten mehr drin standen oder sollte ich mich da irren? Eine davon war nämlich meine !!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

tja, eine von den Antworten war auch meine Teufelin, aber da bin ich ja beruhigt, daß wenigstens hier Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen herrscht und nicht immer nur die armen Frauen benachteiligt werden ;-)

...mein Kommentar war aber bestimmt eh nur was unsachliches zu schwimmsi, deshalb nicht ganz so wichtig.

Aber weil ich doch net ganz still sein kann, würd ich mir an Schwimmsis stelle wirklich mal Gedanken machen, mit wem ich eine Lebensgemeinschaft hab, wenn er nichts von seinem Einkommen abgibt, "sie" fast verhungert, weil der Vater des Kindes keine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber hat und schwimmsi trotzdem die Miete für die Wohnung mit dem neuen Lebenspartner bezahlen muß ..da stell sich mir gerade die Frage, schwimmsi warum soll eigentlich der Vater des Kindes die Miete für Dich und Deinen neuen Lebensgefährten zahlen - wär das gerecht ?

...jetzt aber net weiter ärgern lassen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja ja, es ist schon ein Los mit der Gerechtigkeit.... wie Recht du doch hast!! ;)

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