Unterhaltszahlung an Kind / von Frau?

9. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
koalabär
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung an Kind / von Frau?

Hi,

meine Frau und ich trennen uns einvernehmlich.

Wir haben 3 Kinder, wobei 1 mit meiner Frau auszieht, 2 bleiben bei mir. Ich bin in Insolvenz und darf max. eur 1975,- verdienen (Existenzminimum).

Meine Frau fragt mich nun, ob ich EUR 247,- lt. Jugendamt Unterhalt an das Kind zahlen werde/kann. Und ob ich auf Unterhaltszahlung ihrerseits für die beiden anderen, bei mir bleibenden Kinder verzichten werde.

Meine Frau hat (noch) keine Arbeit und wird erstmal vom Arbeitsamt unterstützt.

Was muss ich, was sollte ich tun? Ich habe (leider) keine Ahnung.

Einerseits möchte ich natürlich für die Bedürfnisse des Kindes aufkommen! Andererseits tue ich mich damit finanziell natürlich schwer...

-----------------
"Gruß, Koalabär"




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1565
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Hey,

soweit ich weiss, müsste Deine Ex-Frau an Dich für ein Kind Kindesunterhalt bezahlen.

Wenn Du für ein Kind, welches mit auszieht, zahlen sollst, dann muss im Gegenzug Deine Ex für 2 Kinder, welche bei Dir leben, Kindesunterhalt bezahlen.

Die Höhe des KU hängt natürlich u.a. vom Alter der KInder ab.

Sirko

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 278x hilfreich)

Hallo,

also rechtlich gesehen, mußt Du KU leisten für das Kind, welches bei Deiner Noch Frau lebt, und Deine Noch muß im Gegenzug Unterhalt für die beiden bei Dir lebenden Kinder zahlen.

Auf Kindsunterhalt darf nicht verzichtet werden (auch das ist gesetzlich festgelegt).

Nun ist es natürlich wirklich auch die Frage, wie alt sind die Kinder?

Wenn Deine Frau nicht leistungsfähig ist, dann kannst Du, sofern die Kinder noch nicht 12 sind) Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Die bei Dir lebenden Kinder haben schließlich auch ein Recht auf den ihenen zustehenden Unterhalt.

Warum sollte Frau und Mutter hier geschont werden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ist doch einfach, Du zahlst für ein Kind, deine Frau für die anderen zwei und zwar jeder unabhängig voneinander nach seinen finanziellen Mitteln

in der Insolvenz bemisst sich der KU am pfandfreien Betrag...der beträgt bei Dir immerhin 1.989,99 ! davon kannst Du bequem vollen KU zahlen ohne auch nur ansatzweise am Selbstbehalt zu sein

ich kann da beim besten Willen keine finanziellen Engpässe erkennen, sorry ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
koalabär
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat: Auf Kindsunterhalt darf nicht verzichtet werden (auch das ist gesetzlich festgelegt).
Frage: SICHER?!

Zitat: Nun ist es natürlich wirklich auch die Frage, wie alt sind die Kinder?
Antwort: Kind, dass zur Ex zieht 10 Jahre alt. Die beiden anderen 15 +16J.

Zitat: Wenn Deine Frau nicht leistungsfähig ist, dann kannst Du, sofern die Kinder noch nicht 12 sind) Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Antwort: Na ja, die sind halt schon älter, gehen aber noch zur Schule.

an träne:
Ich bin selbständig und z.Z. ist der Verdienst nicht so hoch! Unter 1.300,-. Da wird's dann schon eng.

Weiß jemand, wer die Krankenkasse für die Ex im Trennungsfall bezahlt? Z.Z. haben wir eine Familienversicherung.



-- Editiert von koalabär am 10.03.2006 10:13:08

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

tja koala...hellsehen haben wir noch nicht so drauf und du schriebst dir bleiben 1.975,- ;)

auf Kindesunterhalt kann ganz sicher nicht verzichtet werden...

bei Selbständigen wird der Verdienst der letzten 3 Jahre herangezogen ;)

hast Du wirklich nur 1300,- gibt es eine Mangelfallberechnung...

d.h. der Dir über dem SB verbleibende Betrag (bereinigtes Netto minus SB von 890,-) wird anteilig auf alle Unterhaltsberechtigten verteilt...

reicht das Geld nicht, bleibt Dir das selbe, wie allen anderen auch, nämlich ein Antrag auf Grundsicherung ;)

die Famiversicherung geht im Jahr der Trennung noch, danach muss sich Deine Frau selbst versichern

winkserchen




0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.971 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.845 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.