Unterhaltszahlung an Noch-Ehefrau !

5. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Pero
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)
Unterhaltszahlung an Noch-Ehefrau !

Hallo zusammen,
nach über 30-jähriger Ehe habe ich mich von meiner Frau getrennt. Grund für die Trennung war die Spielsucht meiner Frau und die damit, seit ca. 2 Jahren entstandenen Spielschulden von ca. 40000 Euro. Diese wurden stets über unser (gemeinsames !!) Girokonto oder über das Kreditkartenkonto meiner Nochfrau abgebucht.
Nun stehe ich da, muß sämtliche Kredite für unser Haus und die Spielschulden und die laufenden monatlichen Kosten alleine tragen. Meine Nochfrau hat nur 2 Minijobs, mit denen sie nur ca. 600 Euronen im Monat verdient.
Und jetzt das Beste: Trotz der hohen Schulden, die sie mir hinterlassen hat und trotz der Tatsache, daß ich mit meinem Gehalt nun a l l e Verpflichtungen "bediene", muß ich meiner Nochfrau (lt. Berechnungen meines Anwalts) ca. 500 Euro im Monat Trennungsunterhalt zahlen.
Das kann doch nicht sein, oder ?
Ich könnte auch eine Schadensersatzforderung mit einem rechtswirksamen "Titel" gegenüber meiner Frau erwirken, was mir aber nichts nutzen würde, da sie sowieso nichts hat.
Weiß hier jemand Rat, wie ich die Unterhaltszahlungen vermeiden kann ??
Danke und Gruß
Pero

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1411x hilfreich)

Hallo,
um den Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung wirst du nicht herum kommen, ob es zur nachehelichen Unterhaltsverpflichtung kommt, hängt von vielen Umständen ab (dein Einkommen, Bedürftigkeit deiner Frau etc.), ist aber wegen der langjährigen Ehe nicht auszuschließen. Du brauchst dringend eine Fachanwalt für Familienrecht.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

die Schulden hat sie nicht unbedingt Dir hinterlassen.

So einfach ist es nicht. Deshalb ab zum Anwalt.

Wenn die Frau einen Funken Hirnkapazität hat lässt sie die Finger vom Spielen und versucht eine Privatinsolvenz.

Unterhalt bis zur Scheidung wirst Du leisten müssen, aber der Anwalt kann wohl die Zugewinngemeinschaft beenden, was in dem Fall mehr als dringend ist.

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"Chylla"

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