Hallo, habe 2 Punkte die mich befassen...
Punkt 1 ist schon fast von selbst beantwortet...nur Punkt 2 macht mich sehr nachdenklich.
Punkt 1:
Habe heute ein schreiben vom Anwalt meines Exmannes bekommen.
Meine beiden Älteste Töchter 14&16 Jahre leben seit 2011 bei ihm,vorher haben die beiden bei mir gelebt.
Nun möchte mein Exmann Unterhalt für die beiden Mädels von mir haben,klar steht ihm ja auch zu.
Nun mein Problem,ich arbeite in Teilzeit im Einzelhandel,Bekomme ca 1000€ gehalt.HAbe allerding noch zwei Kinder(Zwillinge 7 Jahre) die nicht von diesem Exmann sind.
Punkt2:
Mein Lebensgefährte und ich haben uns ein Haus gekauft,der wirtschaftliche Übergangang wird der 01.09.2015 sein.
Wie wird es nun mit dem Unterhalt was ja aussteht verrechnet???Muss ich mit einer Pfändung ect rechnen.oder kann man mir nicht viel..
Ist kompliziert zu schreiben,aber ich hoffe man kann es einigermassen verstehen..
Unterhaltszahlung aufforderung vom Anwalt und Hauskauf
30. Juli 2015
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juli 2015 | 21:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung aufforderung vom Anwalt und Hauskauf
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#1
Antwort vom 31. Juli 2015 | 08:46
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo twinsmum,
Du unterliegst einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit ( musst also zumindest einen Vollzeit-Job annehmen).
Du kannst zum Haus beitragen, mit Geld was nach Zahlung des Kindesunterhaltes übrig bleibt.
lg
edy
Und jetzt?
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