Guten Abend!
Mein Mann wurde von seiner Ex-Frau verlassen und sie ließ die 2 gemeinsamen Kinder zurück. Seit 2 Jahren sind wir verheiratet und die Kinder (Sohn 15 und Tochter 18) leben mit in unserem Haushalt.
Seit unsere Tochter 18 geworden ist, muss die Mutter für sie nichts oder nur einen sehr geringen Betrag bezahlen.
Nun möchte unsere Tochter zu ihrem Freund ziehen.
Sind wir VERPFLICHTET (egal, was wir freiwillig machen würden) an sie einen Unterhalte zu zahlen?
Danke schon einmal für Eure Antworten
Sharona
Unterhaltszahlung bei Auszug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja. Sobald Kinder 18 sind, sind beide Elternteile, sofern leistungsfähig, unterhaltsverpflichtet.
Da werden die Einkommen beider Elternteile genommen..........der Bedarf/Anspruch berechnet, und im Verhältnis zum Verdienst aufgeteilt.
Sofern das Kind sich in Ausbildung befindet.
Ab 18 stecken beide mit im Boot....
-- Editiert von merline am 28.10.2005 00:27:22
Hallo Merline!
Danke erstmal für Deine Antwort.
Was heißt das für uns ganz konkret.
Das Jugendamt hat ausgerechnet, dass die leibliche Mutter 50 Euro bis überhaupt nichts zahlen müßte. Sie hat ein ähnliches Einkommen wie mein Mann. Von meinem Mann seinem Einkommen geht die Hausbelastung (nicht unerheblich) ab. Außerdem lebt ja noch unser Sohn bei uns. Unsere Tochter erhält 160 Euro Barfög und zieht zu ihrem Freund, mit dem sie dann in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Wird mein Einkommen (ich bin keinem der Kinder unterhaltspflichtig) mit gerechnet?!
Viele Grüsse
Sharona
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Kann mir jemand die Einkommensgrenze (sind die eigentlich netto oder brutto?) für meinen Mann seinen Selbstbehalt sagen?
Was macht die Tochter denn? Sofern sie sich in der Erstausbildung befindet, ist sie ein sogenanntes priveligiertes volljähriges Kind. Der SB liegt dann bei 890,00 € netto (west).
Wenn die Tochter auszieht, ist der Unterhalt neu zu berechnen. Sie hat dann einen Anspruch auf 690,00 € (glaube ich) abzgl. 154,00 € Kindergeld abzgl. BAföG. Der Rest ist auf beide Eltern gemäß ihren Einkommen zu verteilen. Hierbei wird aber die Unterhaltspflicht gegenüber dem Sohn auch berücksichtigt. Dieser fließt in die Unterhaltsberechnung mit ein.
Dein Einkommen wird direkt nicht herbeigezogen.
Hallo Reike,
vielen Dank für Deine Antwort.
Den Begriff "privelegiertes minderjähriges Kind" hatte ich auch schon mal gehört (durch unsere Anwältin im Zusammenhang mit unserer Tochter).
Aus irgendwelchen Gründen scheint das nun aber doch nicht zuzutreffen, da bei der Mutter ein Freibetrag von ca 1100 Euro (ich glaube so ungefähr war der Betrag-angeblich sei unser Tochter keine priviligierte Jugendliche) angenommen wird.
Daher muss sie ja auch nichts bzw nur ca. 50 Euro bezahlen.
Wir leben übrigens in Thüringen und mein Mann hat ein Nettoeinkommen von ca 1300 Euro. (ungefähr so viel, wie seine Ex)
Wenn ich jetzt durchrechnen würde, müßten von 690 Euro 154 Euro Kindergeld und und 160 Euro Barfög abgezogen werden.
Müssten mein Mann und seine Ex sich die verbleibenden 376 Euro teilen? Das wären für jeden 188 Euro.
Wenn seine Ex nun aber nur 50 Euro zahlen muss, wird dann unser Anteil höher?
Wie hoch ist der Selbstbehalt in den neuen Bundesländern?
Wie hoch ist der Betrag, der den Jugendlichen in den neuen Bundesländern zusteht?
Wie hoch ist der Betrag, den wir für unseren Sohn ansetzen können?
Vielen Dank für weitere Informationen!!!
Schönes Wochenende!
Sharona
Ich bin der Meinung, dass die Tochter eben nicht einfach ausziehen kann, denn der Vater kann sich aussuchen in welcher Form er Unterhalt leisten will, in Geldform oder Naruralien. Sie wohnte schließlich lange Zeit bei euch.
Abziehen kann Dein Mann den Unterhaltsbetrag nach seinen Einkommen der Thüringer Tabelle. Wie sieht es für Dich aus? Lt Düsseldorfer Tabelle würden Dir als Ehefrau 800 € zustehen von denen Dein Einkommen natürlich abzuziehen wäre.
Ich stöber mal in der Thüriger Tabelle nach......
Hallo Datoli,
wir können unserer Tochter ab ihrem 18. Geburtstag den Auszug nicht verbieten (wie sie uns in einem Streit sehr "nett" mitteilte :-(( ).
Ich falle als "Kostenfaktor" raus, da ich ein eigenes Einkommen in Höhe von 1000 Euro habe.
Danke für die Zahlen aus der Thüringer Tabelle schon mal vorab!!
Viele Grüsse
Sharona
so ich war mal schaun,
der Bedarf liegt bei der Tochter Deines Mannes bei 590 (sie ist doch in Thürigen?!)
dann das KG und BaföG weg. K-Versichert ist sie bei ihrem Vater, oder?
Bei Deinem Mann ist n Selbstbehalt von 1010 Euros plus 291 für den Sohn. Hier könnte aber noch das Kindergeld zum Einkommen Deines Mannes (wenns n "kindeswohlgesonnener Richter entscheidet") dazugezählt werden.
Ich würde in Euren Fall den anzurechnenden Betrag des BaföG Bescheides zahlen.
In dem BaföG Bescheid steht, wieviel anzurechnendes Einkommen bei Vater und Mutter rauskommt.
Habt Ihr den Bescheid schon mal gesehn?
Wo wohnt die Mutter?
-- Editiert von datoli am 29.10.2005 21:31:11
Einkommen Vater 1300
plus KG 154 sind 1454
minus 291€ f. Sohn (evtl.312 wegen der Höherstufung)
bleiben 1163€ hiervon der
SB von 1010 € würden m.E. höchstens noch 153 € bleiben.
Wenn das Kindergeld des Sohnes keine Berücksichtigung finden würde, bliebe nichts mehr übrig.....
Hallo Datoli!
Die Mutter lebt ebenfalls in Thüringen.
Der Tip mit dem Barfögbescheid ist klasse! Werde ich mir morgen von unserer Tochter gleich mal geben lassen.
Der Freibetrag in Höhe von 1010 Euro zuzüglich der 291 Euro für unseren Sohn, würden ja das Einkommen in Höhe von 1300 Euro ausgleichen. Es ginge dann quasi noch um das staatliche Kindergeld für unseren Sohn. (Fände ich eigentlich nicht fair, weil es komplett auf das Sparbuch unseres Sohnes geht)
Kann man verlangen, das unsere Tochter unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit bei uns wohnen bleibt, da mein Mann den nicht unwesentlichen Kredit für unser Haus abzuzahlen hat?!
Viele Grüsse
Sharona
@ Reike
Die Unterhaltshöhe für ein Kind, das nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, beläuft sich nach DDT auf 640,- €.
Und nur mal zur Info fürs Töchterchen:
In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB
(oder in diesem Falle wohl zum Freund zu ziehen...);)
"gruß azrael"
-- Editiert von azrael am 29.10.2005 21:51:32
Noch was zum Thema priviligiertes Kind:
Unterhaltsansprüche
privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB
)
Vorraussetzungen dafür:
· bis 21 Jahre und
· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
· unverheiratet sind
Da Tochter Bafög erhält, nehme ich mal an, dass sie nicht auf dem Gymnasium ist, sondern auf einer Berufsfachschule oder so. Damit erfüllt sie die Anforderungen für ein priviligiertes Kind nicht, da dieses sich in einer allgemeinbildenden Schule befinden muss.
-----------------
"gruß azrael"
genau dieser Meinung bin ich auch, dass Tochter nicht mehr priviligiert ist und dass sie daheim bleiben sollte.
Da jedoch oftmals "psychische Schäden" bei den Kindern entstehen, wenn sie keine eigene Wohnung haben dürfen, neigen verschiedene Richter doch dazu, dass Kind unterstützt werden muss.
Die Richterin, die unseren Fall verhandelt hat, war auf jeden Fall "KINDERFREUNDLICH"
Sie fragte nicht nach Krediten oder anderen Unterhaltsberechtigten, nur nach Einkommen und damit n Betrag für s volljährige Kind rauskam wurden das Kindergeld unseres gem. Sohnes als Einkommen angerechnet und die Fahrtkosten gekürzt. Übrigens in Thüringen.
-- Editiert von datoli am 29.10.2005 22:07:09
@ datoli
da kann man echt die Krätze kriegen!:(
Na Datoli, Du machst mir ja echt Mut ;-((
Ich denke, dass es unserer Tochter bei uns sehr gut geht. Die Diskussion ging um ein Zungenpiercing, was wir einfach ablehnen. Ehe es überhaupt zu einer richtigen Diskussion kam, kam gleich
- ich bin 18
- ihr habt mir überhaupt nichts mehr zu sagen
- ich ziehe aus
Ich denke, von psychischen Streß kann man da glaube nicht sprechen. Sie dreht nur zu Zeit etwas frei und ich denke einfach, dass sie sich wieder einkriegt. Wir hatten solche "Anfälle" schon öfters, bloss damals war sie noch nicht 18....
Danke für Eure Hilfe!!!
Sharona
Ach ja, unsere Tochter macht eine schulische Ausbildung mit Fachabitur, welches im Prinzip nur ein Vorberuf ist. Danach stehen noch 3 Jahre Studium an.
Uns sagte man jemand, dass wegen diesem Fachabitur doch noch eine Einstufung als priviligierte Erwachsene erfolgen könnte....
An was für einer Schule macht Tochter die schulische Ausbildung?
-----------------
"gruß azrael"
Es ist folgende Fachschule:
Staatl. Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Meiningen
Viele Grüsse
Sharona
sharona,
wir sollten uns mal kurzschließen,schreib mir mal ne Uhrzeit wann Du hier bist!
LG
datoli
Guten Morgen Datoli,
also momentan bin ich am Rechner.
Ich habe jetzt auch den Barfögbescheid.
LG Sharona
Da ja diesem Barfögbescheid noch das Einkommen 2004 zu Grunde liegt, sind hier 1189 Euro angenommen worden.
-- Editiert von Sharona am 30.10.2005 10:42:03
bist du noch da
Ja, war nur für kleine Königstiger ;-))
-- Editiert von Sharona am 30.10.2005 11:22:41
........
-- Editiert von datoli am 30.10.2005 11:25:28
-- Editiert von datoli am 30.10.2005 11:30:42
ok - notiert - zur Zeit bist Du allerdings nicht erreichbar
Morgen Sharona
quote:
Uns sagte man jemand, dass wegen diesem Fachabitur doch noch eine Einstufung als priviligierte Erwachsene erfolgen könnte....
An dieser Schule hat Töchterlein aber nicht nur das Fachabi gemacht, sondern sie wird einen beruflichen Abschluss zur Sozialassistentin/Kinderpflegerin o.ä. haben MIT zusätzlichem Abschluss des Fachabiturs. Die ist KEINE allgemeinbildende Schule und somit bleibt es dabei, dass Tochter nicht priviligiert ist.
-----------------
"gruß azrael"
Hallo Datoli,
nochmals ganz lieben Dank für Deine Auskunft und auch Euch ganz viel Erfolg!
LG Sharona
Hallo Azarel,
ja, so sehe ich es leider auch.
Es fällt unserer Tochter halt auch bei der Unterhaltszahlung durch ihre Mutter auf die Füsse.
Schönen Sonntag noch!!
LG Sharona
nochmal ich...
es kann sein dass die 1100 euros doch zutreffen, bin mir nicht sicher!!!
von welchen JA wurdet ihr denn angeschrieben. es kann nämlich sein, dass mamas SB in leipzig höher ist als in thürigen....
aber der große SB ist es m.E. nach schon
Nein - zumindest auf dem Bescheid steht bei beiden 960 Euro.
LG Sharona
Und jetzt?
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