Zu welchen Zahlungen wäre man als Eltern verpflichtet, wenn das 16-jährige Kind, das noch die Schule besucht, auszieht?
Unterhaltszahlung bei Auszug des Kindes
20. Oktober 2004
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Frage vom 20. Oktober 2004 | 14:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung bei Auszug des Kindes
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2004 | 15:25
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Hallo,
Da Tox mal wieder meine Glaskugel geklaut hat, kann ich dir das so pauschal leider nicht beantworten.
Grundsätzlich sind Eltern bis ( mindestens ) zur Volljährigkeit des Kindes Unterhaltspflichtig. Die Höhe der Zahlungen richtet sich aber u.a. nach folgenden Kriterien:
- seid ihr einverstanden gewesen mit dem Auszug?
- Gibt es für das Kind Gründe ( Unzumutbarkeit, daheim wohen zu bleiben usw...)?
Wieviel verdient ihr beide Netto? ( Netto + Weihnachts- + und Urlaubsgeld, Steuererstattung Vorjahr, sonstige geldwerte Vorteile etc... )
#2
Antwort vom 20. Oktober 2004 | 15:46
Von
Status: Lehrling (1153 Beiträge, 37x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2004 | 17:33
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
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