Unterhaltszahlung bei Auszug des Kindes

20. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
M. Habermann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung bei Auszug des Kindes

Zu welchen Zahlungen wäre man als Eltern verpflichtet, wenn das 16-jährige Kind, das noch die Schule besucht, auszieht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Da Tox mal wieder meine Glaskugel geklaut hat, kann ich dir das so pauschal leider nicht beantworten.
Grundsätzlich sind Eltern bis ( mindestens ) zur Volljährigkeit des Kindes Unterhaltspflichtig. Die Höhe der Zahlungen richtet sich aber u.a. nach folgenden Kriterien:

- seid ihr einverstanden gewesen mit dem Auszug?
- Gibt es für das Kind Gründe ( Unzumutbarkeit, daheim wohen zu bleiben usw...)?
Wieviel verdient ihr beide Netto? ( Netto + Weihnachts- + und Urlaubsgeld, Steuererstattung Vorjahr, sonstige geldwerte Vorteile etc... )

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#2
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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