Unterhaltszahlung bei Erziehungsurlaub

21. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
thorsten-anna
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung bei Erziehungsurlaub

Ich und meine lebensgefärhtin erwarten im September unser zweites gemeinsames Kind.wobei sie noch im Erziehungsurlaub bis august 2008 steht.ich habe eine 6 jährige Tochter aus erster Ehe und zahle monatlich 200€ Unterhalt.
Wenn ich nach der Geburt des zweiten gemeinsamen Kindes in den Erziehungsurlaub für 12 monate gehe um meine Lebensgefährtin zu unterstützen und bekommen 67% Erziehungsgeld = ca.900€ sie bekommt 300€ erziehungsgeld für´s erste Kind + Kindergeld für beide zusammen 308€.somit kommt der Gesamtbetrag von 900€ + 300€ + 308€ =
1508€ zusammen.
meine Frage:
müßte ich noch für die Zeit die ich Erziehungsurlaub mache Unterhaltszahlungen leisten?
Oder wo von hängt es ab?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thorsten-anna
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein Sie bleibt noch im Erziehungsurlaub bis august 2008.

-- Editiert von thorsten-anna am 21.03.2007 14:32:39

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Natürlich müssen Sie weiter Unterhalt zahlen. Es reicht doch, wenn Ihre Freundin zu hause bleibt und sie gehen arbeiten. Alles andere ist Luxus!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thorsten-anna
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich zu hause bleibe und sie wieder los geht würde sie ca.800€ netto bekommen.Würde es mit einberechnet bei der rechnung zur unterhaltszahlung? Oder bleibt es außen vor?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,
wieso darf er nur 30h in der Woche arbeiten? Er hat das Kind doch nicht geboren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Der Herr möchte Elternzeit beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Können denn beide gleichzeitig Erziehungsurlaub nehmen? Versteh ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Der Unterhalt an das ältere Kind muß auf jeden Fall bezahlt werden. Wenn Ihr Euch das leisten könnt, daß Ihr beide nicht mehr arbeiten geht, ist es okay.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vaughn
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 22x hilfreich)

Du kannst kinder kriegen soviele du willst, solange du nicht vergisst das du ihnen Unterhaltsverpflichtet bist ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thorsten-anna
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich liebe meine Kinder (alle) überalles und bin am abwegen mit welcher weise wir Finanziel günstiger stehen.Was bedeutet:
du darfst bis zu 30 h in der Woche arbeiten um somit deinen Verpflichtungen nachzukommen..!!!
DARF oder MUß ?????
:???:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen