Unterhaltszahlung bei neuer Eheschließung

22. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Roberto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung bei neuer Eheschließung

Hallöchen!

Wenn ich wieder heirate zahle ich dann den gleichen Unterhalt an meine Frau und meine Tochter, oder verändert sich der Unterhalt.
Denn durch die Vermählung würde ich ja in die Lohnsteuergruppe 3 rutschen und somit wesentlich mehr Netto haben.

m.f.g

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"Roberto"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Mehr netto wg. neuer Vermählung/Steuerklasse bringt mehr Kindesunterhalt, nicht mehr Geschiedenenunterhalt.
Der Kindesunterhalt bemisst sich immer nach dem Nettogehalt, Steigerungen kommen dem Nachwuchs zugute.
Für deine liebe Ex bleibt es bei der "Lebensstandardgarantie", also sie bekommt von dir das was für ihren Lebensstandard eheprägend war, zur Zeit der Scheidung, in der Regel also festgeschrieben, es sei denn, deine Gehaltssteigerung sei schon während der Ehe absehbar und ein Normalkarriereverlauf. Dazu gehört die neue Eheschliessung nicht.
Deine Ex kann aber ihren Lebensstandard irgenwann auch selbst verdienen, wenn da Kind in die dritte Klasse kommt, dann solltest du mal anklopfen, wie es mit einer Halbtagstätigkeit ausschaut.
Wünsche eine schöne Hochzeit. Theo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roberto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Theo!

danke für die Hilfestellung. Tja so wie es aussieht ist die Situation wirklich nicht unbedingt positiv, aber was solls! Es ist wie es ist.

danke und einen schönen Abend

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"Roberto"

0x Hilfreiche Antwort

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