Hallo
Der Sohn meines Lebensgefährten ist im April 18 Jahre geworden, er geht noch auf Schule (11.Klasse) will nach dem Abi wahrscheinlich noch studieren!
Wie ist es da mit der Unterhaltszahlung, muss mein LG noch voll Unterhalt
zahlen? Er zahlt über 400 Eur!
Ich (seine Lebensgefährtin) habe auch eine Tochter und bekomme vom Kindsvater kein Unterhalt er ist angeschrieben worden (er kann nichts bezahlen da er so viele Schulden hat) .
Also sieht es so aus ich bekomme für mein Kind nichts , und mein LG zahlt über 400 Eur an seinen Sohn!
Gibt es da irgendeine Möglichkeit das er nicht mehr so viel an seinen Sohn zahlen muss?
Wäre über Antwort sehr dankbar!
Unterhaltszahlung bei volljährigkeit und Schule?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Fraisser,
quote:
Wie ist es da mit der Unterhaltszahlung, muss mein LG noch voll Unterhalt zahlen?
Ja natürlich muss dein LG noch Unterhalt zahlen oder wovon soll sein Sohn denn leben?
Wurde mit Volljährigkeit neu berechnet?
Von da an ist auch die Mutter zu Barunterhalt verpflichtet.
Wie viel verdient dein LG?
quote:
Also sieht es so aus ich bekomme für mein Kind nichts , und mein LG zahlt über 400 Eur an seinen Sohn!
Was kann der Sohn dafür, wenn der Vater deines Kindes keinen Unterhalt zahlt?
Dein Kind und auch du, ihr habt keinerlei Ansprüche.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ist mir schon klar das er noch zahlen muss, wollte ja auch nur wissen ob er weniger bezahlen muss?!
Nein neu berechnet wurde bis jetzt noch nicht!
Wir gehen immer nach der Düsseldorfer Tabelle!
Mein LG verdient 1480 Eur Netto!
LG Fraisser
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Hallo fraisser,
durch den Schulbesuch ist der Sohn noch privilegiert, steht unterhaltsrechtlich also auf der gleichen Stufe wie eventuelle minderjährige Kinder.
Jedoch war bereits mit Erreichen der Volljährigkeit der Unterhalt neu zu berechnen, denn ab da zählt das Einkommen beider Elternteile, die Mutter ist nun auch barunterhaltspflichtig, das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet, Empfänger des Geldes ist nun auch nicht mehr die Mutter sondern das Kind selber, es sei denn, es bestimmt ausdrücklich, dass es weiterhin die Zahlung an die Mutter wünscht.
Was verdient den die Mutter? Es kann durchaus sein, dass keine 400 € mehr zu zahlen sind.
Studiert der Sohn dann irgendwann, hat er vorangig BAföG zu beantragen, dieses mindert dann den zu zahlenden Kindesunterhalt. Eventuell im BAföG-Bescheid festgesetzte Zahlungen durch den Kindesvater bzw. die Kindesmutter sind nach Familienrecht nicht bindend, die tatsächlichen Beträge fallen meist geringer aus.
Lies dich doch hier mal durch: Unterhalt ab 18
Wenn du dann noch Fragen hast, dann stell sie gern hier.
Nur ein Tipp: Beende doch bitte nicht fast jeden Satz mit einem !, das wirkt so aggressiv. Dieser Satz hier:
quote:wirkt auf unbeteiligte Leser so, als wäre es die Unverschämtheit schlechthin, dass der Sohn sich erdreistet, immer noch zu Schule zu gehen und am Ende vielleicht auch noch zu studieren.
Der Sohn meines Lebensgefährten ist im April 18 Jahre geworden, er geht noch auf Schule (11.Klasse) will nach dem Abi wahrscheinlich noch studieren[color=red]![/color]
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
Sorry so sollte das nicht rüber kommen :-)
Natürlich ist es schön das er das alles schafft,sollte auf gar keinen Fall ein Vorwurf sein, dazu verstehe ich mich auch zu gut mit Ihm.
Mein LG will ja auch bezahlen, aber nur das was er muss, er bekommt ja so auch noch ab und zu Geld für Klassenfahrt, Führerschein usw. Ist ja nicht so das er nix bekommt.
Danke für die schnelle Antwort :-)
bekommt ja so auch noch ab und zu Geld für Klassenfahrt, Führerschein usw.
DAS ist unterhaltsrechtlich völlig irrelevant. Das muss dein Lg nicht, ist quasi sein "Privatvergnügen".
Grüße
--Ich (seine Lebensgefährtin) habe auch eine Tochter und bekomme vom Kindsvater kein Unterhalt er ist angeschrieben worden (er kann nichts bezahlen da er so viele Schulden hat)---
Warum ist noch Keinem eingefallen dass ein Unterhaltspflichtiger das Insolvenzverfahren beantragen muss, um seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können?
Und jetzt?
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