Unterhaltszahlung des KV

27. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Chris208
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung des KV

Hallo,

ich bin immer noch auf der Suche, wo ich genau nachlesen kann, welche Rechte und Pflichten der KV hat.
Mein Ex-Freund und ich waren insgesamt 9 Jahre zusammen (davon lebten wir ca. 7 Jahre im Ausland, wo auch unsere beiden Söhne, 5 + 6 Jahre alt, geboren wurden).
Der KV verließ uns wegen einer 18-jährigen, mit der er immer noch zusammenlebt (in Deutschland).
Fast ein Jahr lang lebte ich mit meinen Kindern noch im Ausland, ohne Unterhalt von ihm bekommen zu haben.
Seit 10 Monaten lebe ich auch wieder in Deutschland, und es ist sehr mühsam, Unterhalt von ihm zu bekommen. Mal zahlt er, mal zahlt er nicht. Er hat eine gute, feste Arbeit und meint, daß es Zeit wird, daß ICH mal arbeiten gehen soll. So einfach ist das aber nicht, da ich meine Arbeit damals kündigte um mit ihm ins Ausland zu gehen. Und nach so vielen Jahren finde ich so schnell keine Arbeit mehr, abgesehen davon, wohin mit meinen Kindern.....
Ich wäre dankbar wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, was für Rechte und Pflichten es gibt für beide Seiten, oder wo ich es nachlesen könnte, da wir ja rechtlich nicht verheiratet waren, sondern "nur" 9 Jahre zusammenlebten.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Chris




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)

Guten Tag Chris,

nun, Rechte und Pflichten des Kindsvaters gibt es viele. Diese könnte ich hier gar nicht alle aufschreiben, denn es würde zu lange dauern. Schauen Sie doch einfach mal im BGB im Familienrecht nach. Dieses ist da dann auch wieder nach Unterhalt usw. aufgegliedert.

Natürlich haben Sie ein Recht auf Kindesunterhalt. Der genaue Betrag bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle und den Beträgen, die man auf den Unterhalt zusätzlich noch anrechnet.

Sollte der KV seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen, so entsteht ein rückständiger Unterhalt. Diesen kann man geltend machen.

Haben Sie einen Titel in der Hand? Falls ja, dann können Sie den dort genannten Betrag vom KV pfänden lassen (z.B. eine Lohn- oder Sachpfändung). So würden Sie an den Unterhalt gerichtlich kommen.

Stellen Sie genauere Fragen, dann kann ich Ihnen genauere Antworten geben.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.215 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.