Unterhaltszahlung des Vaters

21. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Dentes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung des Vaters

Guten Abend,
ich habe einige Fragen bezüglich dem Thema Unterhalt, zu erst werde ich mal meinen genauen "Zustand" beschreiben:
Meine Eltern sind geschieden seit dem ich 7 Jahre alt bin, mittlerweile bin ich 18 Jahre, das machen also 11 Jahre Scheidung. Mein Vater ist nach der Scheidung von meiner Mutter zurück nach Indien (dort ist er geboren) gegangen, wo er zu seiner Freundin und den beiden unehelichen Kindern zog. (zwei Söhne die beide jünger als ich sind (genaues Alter nicht bekannt))
Unterhalt hat er nie gezahlt, weder für mich noch für meine Schwester (mittlerweile 12 Jahre alt), er schickte kurz nach der Scheidung ab & an mal kleinere Geldbeträge für uns nachdem er nach London gezogen war (75$ im Schnitt ungefähr 3-4 mal) Eine Adresse war nicht vermerkt, da angeblich seine neue Frau nicht wollte das er Kontakt zu seiner "alten" Familie hält. So brach der Kontakt nach ca. einem Jahr auch ab, als ich ~ 9 war rief er noch einmal an, konnte schon fast kein Deutsch mehr und erkundigte sich nach uns. Seitdem ist funkstille. Da er nur von einer Telefonzelle anrief, blieb uns wieder keine Auskunft über den genauen Aufenthaltsort. (Meine Mutter hat seit dem ihre Alte Handynummer beibehalten damit er sich melden kann.)
Nun ich glaube das waren nun alle wichtigen Informationen, sollte ich etwas vergessen haben ergänze ich das auf Rückfrage natürlich gerne, jetzt zu meiner Fragen:
Mir wurde gestern ein Brief zu geschickt vom Jugendamt das sie mich nun wo ich 18 geworden bin, nicht weiterhin bei der Suche nach meinem Vater unterstützen würden (das sie es davor getan haben, war mir nicht einmal bekannt), was kann ich nun tun? Nützt es etwas einen Anwalt einzuschalten, oder bleibe ich im Endeffekt nur auf den Anwaltskosten sitzen, weil bisher sowieso alle "Suchaktionen" fehlschlugen? Habe ich ein Recht auf Rückzahlung des Unterhalts (evtl einer Teilmenge)? Was bleiben weiterhin für Möglichkeiten um gegen meinen Vater vorzugehen? Oder ist es nun nach den vielen Jahren, jedenfalls für mich da ich 18 bin nicht mehr möglich etwas zu bekommen, was mir ja eigentlich zusteht?
Wenn ich mir überlege das meine Mutter viele Jahre auf die (bis jetzt noch nicht angeschaffte!) Zahnspange meiner Schwester hin sparen musste und uns einiges an Geld zu steht, finde ich das nämlich echt eine Frechheit das er sich Jahrelang so gewunden hat etwas zu Zahlen, immerhin ein ganzes Jahrzehnt!

Ich hoffe man hat mein Problem ein wenig verstanden, für Fragen stehe ich wie gesagt gerne zur Verfügung, vielen dank im voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

zunächst mal im Bezug auf Deinen Unerhaltsanspruch:

Du bist jetzt 18 Jahre alt. War machst Du zur Zeit?

Was den Unterhalt für die Vergangenheit angeht, gab es da einen Titel oder ein Urteil zum Kindesunterhalt für Dich? Gab es eine Inverzugsetzung? Heißt, wurde der Vater zur Zahlung des Kindesunterhalts schriftlich aufgefordert? Wenn nicht, wirst Du rückwirkend nichts einfordern können.

quote:
Mir wurde gestern ein Brief zu geschickt vom Jugendamt das sie mich nun wo ich 18 geworden bin, nicht weiterhin bei der Suche nach meinem Vater unterstützen würden


Die Aussage ist erstmal richtig. Das JA könnte aber bis zu Deinem 21. Lebensjahr noch beratend tätig sein.

Bedenke bitte, mit Erreichen des 18. Lebensjahres sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wenn den ein Unterhaltsanspuch besteht. Siehe meine Frage an Anfang meines Beitages.

LG nero

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Dentes,

zumindest für deine Schwester wäre das Jugendamt als Ansprechpartner im Auftrag deiner Mutter wegen Unterhalt und damit auch Ermittlung des Aufenthaltsortes des Vaters noch zuständig ... bezüglich des zu erwartenden Erfolg sind angesichts deiner Geschichte wohl nur geringe Erwartungen angebracht.

Ansonsten schließe ich mich @nero an, nur das, was in der Vergangenheit geltend gemacht wurde, ist auch rückwirkend einforderbar ...

Viel bedauerlicher finde ich den vollständigen persönlichen Kontaktverlust an sich ... denn was eure Versorgung an geht, scheint eure Mutter das ja recht gut gemeistert zu haben, auch wenn es mit finanzieller Unterstützung durch den Vater sicherlich wesentlich leichter gewesen wäre.

Ob er in den vergangenen Jahren den leistungsfähig gewesen wäre, steht auf einem anderen Blatt ... ebenso, ob er es gegebenenfalls künftig wäre.

Diese Frage zu klären kann und mag grundsätzlich angemessen und sinnbringend sein ... allzu viel Energie darauf zu verwenden, halte ich angesichts des bisherigen "Erfolges" dagegen für Verschwendung kostbarer Lebenszeit, die du für mein Empfinden sinnbringender für dich selbst in deine Gegenwart und Zukunft investieren könntest.

Die versäumte Zuwendung, ob nun finanziell oder menschlich, ist m.E. ohnehin nicht wirklich wieder nachzuholen ...

Nur meine Sichtweise :)


Grüße


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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "



-- Editiert am 22.07.2010 09:25

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Sehe ich ähnlich. Abgesehen davon sind Jugendamtsurkunden, wenn sie denn existieren, im Ausland meist so nicht vollstreckbar. Müssten durch gerichtliche Urteile ersetzt werden. Das geht normalerweise problemlos. Dann gibt es das internationale Institut für Familienangelegenheiten in Heidelberg (so ungefähr heisst es), welches im Auftrag der Jugendämter im Ausland vollstreckt.

Voraussetzung für eine solche Vollstreckung ist allerdings der bekannte Aufenthaltsort des Schuldners. Und daran wird es hier mangeln. Den kann auch kein Anwalt rausfinden, kommen ja wohl auch mehrere Kontinente in Betracht.

Ist der Vater noch in GB oder wieder in Indien? Oder lebt er sonstwo auf der Welt? Wenn Ihr das wisst, dann kann auch geholfen werden, zumindest ist die Chance größer als jetzt.

Gerade in so Fällen tut es mir wirklich leid, nicht anders antworten zu können.

wirdwerden

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Dentes,

hast Du es schon mal über die indische Botschaft versucht?

SG

Berry

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Dentes hallo,
was ist mit Bekannten und Verwandten des Vaters. Hattet ihr die mal informiert?
Schickt mal Fotos von euch und animiert die mal, zuzuhören.

Großeltern väterllicherseits? Schreibt denen mal. Oft wissen die genau, wo sich die Familienmitglieder aufhalten. Alles andere wurde hier schon angesprochen.

Weiterhin alles Gute für eure Zukunft.


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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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