Unterhaltszahlung durch Mutter

4. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ingo Blisse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung durch Mutter

Trotz intensiver Internetrecherche bin ich bis jetzt bei einem Thema nicht fündig geworden, welches mich leider betrifft:
Mein Sohn (bald 15 Jahre) wird zu Beginn des nächsten Monats zu mir ziehen. Dies war sein (und natürlich mein) sehnlichster Wunsch und die Mutter hat endlich zugestimmt. Allerdings verweigert sie es, das gemeinsame Sorgerecht zu erteilen. Wir waren nicht verheiratet. So führe ich alle notwendigen Schritte (Schulanmeldung, etc.) mit Vollmachten durch.
Jetzt hat sie deutlich zu erkennen gegeben, dass sie nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen, da sie nicht arbeitet (seit 15 Jahren nicht mehr). Sie selbst ist verheiratet und ihr Ehemann verdient gut (sehr gut). Um es kompliziert zu machen, noch folgender Fakt: Sie zieht mit ihrer Tochter aus der gemeinsamen Wohnung in Hamburg aus und bezieht eine 120 Quadratmeter in einer teuren Gegend Berlins. Wenn sie eine Anstellung gefunden hat, wäre sie bereit, vom anrechenbaren Teil des Gehaltes den Unterhalt zu bestreiten.
Da ich sie recht gut kenne, gehe ich fest davon aus, dass sie keine besondere Initiative zeigen wird, um eine Vollzeitanstellung zu bekommen. Schließlich zahlt die Wohnung und alles weitere ihr (Noch-)Ehemann. Sie hat mir auch gesagt, dass sie ihn in Hamburg zurücklässt, aber nicht von Scheidung sprechen wird, damit er sie weiter finanziert... Ich habe ihr in Berlin eine Anstellung angeboten, die sie nicht angenommen hat.
Da ich mit meiner Ehefrau bereits ein kleines Kind habe und ein weiteres auf dem Weg ist (5. Monat), wird der Zuzug meines Sohnes zu einigen finanziellen Problemen führen, was den Fakt an sich natürlich nicht in Frage stellt (wir freuen uns wahnsinnig auf meinen "Großen"). Hier sei kurz erwähnt, dass ich immer meinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen bin (ich habe zum Teil sogar mehr gezahlt).
Nun zu meiner Frage: Was kann ich tun, um die Mutter meinnes Sohnes zur Unterhaltszahlung zu bewegen? Ist ihr (Noch-)Ehemann verpflichtet, einen Beitrag zu leisten, wenn sie es verweigert? Kann ich darauf drängen, dass sie ihren durch den Ehemann finanzierten "Luxus" einschränkt, um für ihren Sohn Unterhalt zu zahlen?

Vielen Dank für alle Antworten!!!!

-- Editiert am 04.07.2009 09:16

-- Editiert am 04.07.2009 10:19

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo Ingo,

vorweg: existiert ein Titel, der bisher deinen Unterhalt für den Sohn an die Mutter festgeschrieben hat?

Wenn ja, sollte der unbedingt abgeändert werden, wenn der Junge bei dir ist.

Da dein Sohn noch minderjährig ist, unterliegt die KM ihm gegenüber der verstärkten Erwerbsobliegenheit, um wenigstens den Mindesttabellenunterhalt zahlen zu können.

Ihr (Noch)Ehemann dagegen ist eurem Sohn gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet.

Wenn sie meint, sich eine luxuriöse Wohnung leisten zu müssen, ist das ihr Privatvergnügen, auf den Selbstbehalt, den sie eurem Sohn gegenüber hat, hat das keinen Einfluss, der liegt, wenn sie keiner Arbeit nach geht, bei 770 €, was ihr darüber an bereinigten Einkünften zur Verfügung steht, kann sie für den Unterhalt für euer Kind einsetzen.

Für die Einforderung der Unterhaltsansprüche des Sohnes kannst du dich ans örtliche Jugendamt wegen einer Beistandschaft wenden, die werden sich dann für dich kostenneutral wegen des Unterhaltes mit der KM in Verbindung setzen.

Ob dann zuletzt tatsächlich Zahlungen fließen werden, bleibt abzuwarten.

Einen Versuch ist es in jedem Fall wert.


Grüße

-- Editiert am 04.07.2009 16:54

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ingo Blisse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich werde auf jeden Fall das Jugendamt kontaktieren - allerdings wurde mir gesagt, dass ich da kaum Chancen haben werde, da meine Ex das alleinige Sorgerecht hat. Mit der Abänderung des Titels ist eine sehr gute Idee - ich werde das schnellstmöglich in Angriff nehmen.

Viele Grüße,

Ingo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Was hat die Unterhaltverpflichtung der Mutter mit dem Sorgerecht zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wer bekommt denn zukünftig das Kindergeld?

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#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

quote:
Was hat die Unterhaltverpflichtung der Mutter mit dem Sorgerecht zu tun?


Gar nichts. Der Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes unabhängig von der Verteilung des Sorgerechts unter den Eltern.

quote:
Wer bekommt denn zukünftig das Kindergeld?



Das Kindergeld erhält derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Hier müsste sich der TE mit der Familienkasse in Verbindung setzen und dort über den neuen Lebensmittelpunkt des Kindes informieren.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ilka.73
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 18x hilfreich)

Dies alles ist schon richtig.

Ingo hat aber geschrieben, die KM hat noch eine Tochter.

Dieser Tochter ist sie auch unterhaltspflichtig.

Und die Tochter hat vorrang, weil sie mit der Mutter in einem Haushalt lebt.

Unter Umständen könnte sich der Unterhaltsbetrag noch mal halbieren.

Ein Versuch ist es wert.

Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Menno Ilka, :augenroll:

quote:
Und die Tochter hat vorrang, weil sie mit der Mutter in einem Haushalt lebt.


damit ist die KM der BETREUENDE Elternteil und wird für die Tochter Unterhalt vom Vater dieser Tochter bekommen!

Selbst wenn es anders wäre, beide Kinder sind minderjährig und besuchen die Schule, damit sind sie GLEICHRANGIG unterhaltsberechtigt.

quote:
Unter Umständen könnte sich der Unterhaltsbetrag noch mal halbieren.


Welcher Unterhaltsbetrag sollte sich wieso halbieren können? :???:


Grüße

-- Editiert am 13.07.2009 17:00

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ilka.73
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 18x hilfreich)

Ja natürlich bekommt sie Unterhalt für die Tochter.

Wenn die KM aber nicht arbeitet, warum auch immer, hat sie mit der Tochter einen Selbstbehalt.

Oder muß sie vom Unterhalt der Tochter den Unterhalt für den Sohn finanzieren?

Denn so wie es geschildert wurde, wird die KM nicht auf ihren Selbstbehalt verzichten bzw. ihn um den Betrag des Unterhaltes für den Sohn kürzen.

Muß die KM in diesem Fall ihren Selbstbehalt veringern?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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