hallo,
muß ich bei einer Scheidung Unterhaltszahlungen an meine momentan arbeitslosen Kinder ( 19 und 23 Jahre) zahlen?
Falls ja, wie errechnet sich die Höhe? Wonach richtet sich die Zahlung an die "Ehefrau".
Unterhaltszahlung für Kinder über 18 Jahre
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
wieviel Unterhalt muß ich an meinen Sohn bezahlen , nachdem er sein 18. Lebensjahr vollendet hat?
P.S. Sohn hat keine Lehrstelle, keinen Schulabschluß, macht momentan garnichts.
Lebt bei seiner Mutter,die ganztags arbeiten geht.( Keine Zahlungen an Exfrau )
Ab der Volljährigkeit sind beide Elternteile Unterhaltspflichtig, also muß, wenn überhaupt, auch Deine Frau zahlen.
Jedoch müssen die Kinder sich noch in der Schule oder Ausbildung befinden. Nur so auf der faulen Haut rumliegen, und die Hand offen halten, ist nicht. Mit Volljährigkeit sind auch Kinder für sich selbst verantwortlich.
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Du kannst i.d.R. die Unterhaltszahlunge sofort einstellen. Dein Sohn muss seine Unterhaltsberechtigung jetzt nachweisen. ( Schulnachweise etc... ) Sofern er gar nichts tut, ist er auch nicht mehr unterhaltsberechtigt. Auch wenn er irgendwann wieder zur Schule geht, bzw. eine Ausbildung beginnt, muss er die Einkommensnachweise der Mutter offenlegen, um einen evtl. bestehenden Unterhaltsanspruch zu berechnen. Auch sein eigenes Einkommen wird dann angerechnet. Beginnt er eine Ausbildung, erhöht sich dein Selbstbehalt ihm gegenüber auf 1000 EU.
Gruß
Anna
Eltern getrennt lebend
2 volljährige Kinder, beide noch ohne Ausbildung und ohne Beschäftigung
Vater arbeitslos, ALG 1367 EUR
Mutter arbeitslos, ALH 635 EUR
Wem und in welcher Höhe muss der Vater Unterhalt zahlen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Die Antworten auf unsere Anfrage, haben uns neue Gesichtpunkte gebracht.
Vielen Dank für ihre Ausführungen!
Hallo und Danke für die vielen
Antworten .
Das Jugendamt hat sich schon gemeldet , soll meine Lohnzettel der letzten 12 Mon. offenlegen und gleich 212 EUR
für Mon Juni bezahlen. Habe darauf hin einen Brief mit Lohnzettel und ein Antwortschreiben dazugelegt.
Darin habe ich geschrieben, daß ich erst bezahle wenn eine Bestädigung der Schule ,die er nur einmal die Woche besucht bei mir vorliegt. Habe noch keine Antwort bekommen, es ist schon über eine Woche her .
Werde Euch darüber informieren wenn Antwortschreiben kommt
Gruß Kalle11
tochter 18 beginnt im august eine lehre muss ich dann noch unterhalt zahlen?
-- Editiert von gerlinde.k@gmx.net am 12.06.2006 11:13:39
'N bisschen dürftige Angaben zu dieser Sache...
Was verdient die Tochter netto? Lebt sie noch zuhause oder hat sie 'ne eigenen Bude? Besteht ein Titel? Wie siehts mit Unterhalt vom anderen Elternteil aus?
-----------------
"gruß azrael"
sie verdient etwa 500 brutto und wohnt bei ihrer mutter
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Meine Eltern sind nun seit ca. 15 Jahren geschieden, mein Vater zahlt mon. seinen Unterhalt. Nun werde ich aber im Nov. Volljährig und habe leider keinen Ausbildungsplatz gefunden, bin aber in einer Maßnahme vom Arbeitsamt also auch gemeldet.
Meine eigentliche Frage hierzu ist ob mein Vater weiterhin Unterhalt für mich zahlen muss, wenn ich noch zu Haue bei meiner Mutter lebe oder auch wenn ich von zu Hause ausziehe?
Gruß Brina
Wenn Deine Eltern finanziell nicht in der Lage sind für Deinen Unterhalt aufzukommen kannst Du ab 16 HartzIV beantragen.Vorrausgesetzt
Du bist Erwerbsfähig.
Für Dich gilt die U 25
Regelung,die Du unter www.google.de
Eingabe:
U 25 Regelung
findest.
-- Editiert von Hunter54 am 04.10.2006 21:55:51
ob mein Vater weiterhin Unterhalt für mich zahlen muss, wenn ich noch zu Haue bei meiner Mutter lebe oder auch wenn ich von zu Hause ausziehe?
Ja,aber auch die Mutter ist ab 18 barunterhaltspflichtig.
Ob die Maßnahme des Arbeitsamtes zur Erstausbildung gerechnet wird,erscheint mir allerdings fraglich.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Eine Bekannte ist Mutter zweier Kinder und Oma zweier Enkel, die von einer der beiden Töchter sind. Das Problem ist folgenes : Die Tochter ist arbeitssuchend und empfängt ab Januar HartzIV. Sie lebt zusammen mit ihrem Mann und den beiden Kindern in einer Wohnung, wobei ihr Mann ebenfalls arbeitssuchend ist. Die Tochter kann nach eigenen Angaben nicht arbeiten, da sie wohl ein Nervenleiden nach einem Hundebiss hat und so ihren alten Beruf nicht ausüben kann. Der Ehemann der Tochter kann nicht arbeiten, da er vor ein paar Wochen einen schweren Unfall hatte und wird definitiv die nächsten Wochen auch nicht arbeiten können. Nun ist die Frage mit der Unterhaltszahlung, bei der ja auf die Eltern der Tochter zurückgegriffen wird. Die Mutter ist Witwe und arbeitet in der Firma ihres Lebensgefährten mit. Dieses Firma stand letztes Jahr sehr knapp vor dem Konkurs und steht dieses Jahr geringfügig besser da. Sie lebt mit dem Lebensgefährten und der zweiten Tochter und ihrem Freund in einem Einfamilienhaus. In welchem Umfang kann die Mutter bzw. die Lebensgemeinschaft der 4 Personen zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden ?
wie mach ich das am besten und was muss ich wo beantragen?
ich lebe bei meiner Mutter und meine Eltern sind seit dem ich 3 bin geschieden mein Vater hat bis zu mein 19 Lebensjahr Unterhalt gezahlt bis dahin war ich in der Schule dann hat er die Zahlung eingestellt als ich ein Jahr eine Ausbildung gesucht habe jetzt zum 01.08.2008
hab ich eine Lehrstelle mit 465 Euro brutto was steht mir als Unterhaltszahlung zu meine Mutter ist berufstätig
-----------------
""
Hallo,
jetzt wärst du fast *untergegangen*...:(
Mach doch beim nächsten mal einen eigenen Thread auf.
quote:
habe jetzt zum 01.08.2008
hab ich eine Lehrstelle mit 465 Euro brutto was steht mir als Unterhaltszahlung zu meine Mutter ist berufstätig
Tippen würde ich mal auf reichlich wenig...
465€ ergeben ca. 370€ netto zzgl. 154€ Kindergeld, das deine Mutter für dich bekommt, hast du ein Einkommen von ca. 520€.
Deine Eltern müssten zusammen mehr als 3100€ verdienen, damit du noch Anspruch hättest.
Tun sie das?
Grüßle
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
Hallo
danke für die schnelle Antwort ja meine Eltern verdienen beide zusammen mehr als 3100 Euro netto wo kann ich ein Antrag auf Unterhaltszahlung stellen?
Wo???
Bei deinen Eltern!!!!
Was schwebte dir vor??
Grüße
hallo
was steht mir zu? wie viel muss mein Vater mir zahlen?
-----------------
""
Hallo usamana,
quote:
was steht mir zu?
na, du hast ja einen sehr feinsinnigen Umgangston ...
Gleich vorweg:
quote:
wie viel muss mein Vater mir zahlen?
Ab Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig.
Wenn du deinen Vater zur Kasse bitten möchtest, wirst du auch bei der Mutter vorstellig werden müssen
Aber um weiteren abgehackten Rudimentbeiträgen einen Teil des Nährbodens zu entziehen hier ein Link, auf dem du dich bezüglich deiner *Ansprüche und Rechte* einlesen kannst:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Kleiner Tip:
wenn der Zeitpunkt gekommen ist, deine Eltern auf den Unterhalt anzusprechen, empfiehlt es sich, ein klein wenig bescheidener aufzutreten.
Das könnte die Verhandlungsgrundlage ungemein verbesser
Grüße
Ach Usamana,
ich wusste, dass meine Lieblings-Frage noch auftaucht:):
quote:
was steht mir zu?
DAS möchte ich jetzt mal gar nicht so deutlich beantworten...
Wie viel verdienen denn deine Eltern?
Nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen und evtl. weiteren Kindern, Ehegatten?
Grüßle
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
Hallo
jetzt habe ich auch mal eine Frage.
Ich bin geschieden, ein Kind (16) lebt seit Sep.2006 bei mir, wird aufs Gym gehen.
Das Zweite lebt bei meiner Ex, wird in einem Monat 18, Schule geschmissen (2007), hat sich nicht Arbeitslos/Ausbildungsplatzsuchend beim Arbeitsamt gemeldet, von mir beschafter Praktikumsplatz hat er nicht angetreten und hat mir gedroht, ich solle mich nicht mehr in sein leben einmischen und dass Fam.-Gericht und JA aus der angelegenheit lassen, sonst werde ich meines Lebens nicht mehr froh.
Die Unterhaltszahlungen hatten wir 2006 gegenseitig eingestellt, da wir etwa gleich verdienen (1500€ netto)und Kinder in der gleichen Altersklasse sind.
Frage: Wenn mein Sohn der bei meiner Ex wohnt, 18 wird und die Umstände sich nicht ändern (arbeitslos etc.) Weiterhin Unterhalt für ihn (also jeder für sich)?? Oder muss Sie dem Sohn, der bei mir lebt Unterhalt zahlen???
Wäre schön was dazu zu lesen.
Danke
Hallo spangfm,
ab Volljährigkeit hat dein Sohn unter den von dir geschilderten Umständen (keine Schule und keine Ausbildung und dabei generell gesund und arbeitsfähig) keinen Anspruch mehr auf (Kindes)Unterhalt.
Weder von dir, noch von der KM (ab Volljährigkeit wären BEIDE Elternteile dem Sohn gegenüber barunterhaltspflichtig).
Erst, wenn der junge Mann eine Ausbildung beginnt, lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf.
Damit entfällt eure bisherige Regelung, den Unterhaltsanspruch der Kinder gegeneinander aufzurechnen.
Ob du nun daraus die Konsequenz ziehen wirst, ab jetzt die Zahlung von Unterhalt für den minderjährigen Sohn von der KM einzufordern, bleibt dir überlassen.
Wenn die Verständigung zwischen euch noch einigermaßen funktioniert, dann wäre darüber vielleicht mal ein offenes Gespräch empfehlenswert.
Grüße
-- Editiert von Haselstrauch am 03.08.2008 13:47:57
Reden ist leider nicht möglich... trinkt. versuchenwerde ich es trotzdem. Wie immer.
barunterhaltspflichtig?? Habe da gelesen, ist von den einkommen der Eltern abhängig!?
Zahlen? was ist mit hartz IV?
Kannste das mal genauer erklären?
Von U25 Regelung steht da auch noch was...
Gruss Spangfm
Hallo,
quote:
barunterhaltspflichtig?? Habe da gelesen, ist von den einkommen der Eltern abhängig!?
Ja, ab Volljährigkeit sind beide Elternteile dazu verpflichtet. Sofern der Unterhaltsberechtigte sich in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befindet.
Der Bedarf eines bei den Eltern/Elternteil Wohnenden richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile.
Abzgl. vollem Kindergeld und eigenem Einkommen minus berufsbedingte Aufwendungen.
quote:
Von U25 Regelung steht da auch noch was...
Familienrechtlich besteht kein Anspruch, wenn da nicht das Sozialrechtliche dazwischenfunken würde...
Wohnkosten werden für unter 25-Jährige nämlich nicht übernommen.
Meldet sich dein Sohn ab Volljährigkeit nicht ausbildungssuchend, entfällt auch der Kndergeld-Anspruch.
Grüßle
-----------------
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