Hallo,
mein Sohn aus erster Ehe wohnt seit 2005 bei seinem leiblichen Vater, weil er mit meinem Ex-Ehemann nicht klar kam. Seit Sommer 2005 lebte ich von meinem Ex-Ehemann getrennt und wurde im Sommer 2006 geschieden. Da ich zwischenzeitlich eine neue Partnerschaft eingegangen bin und im Oktober 2007 geheiratet habe verlangt mein Sohn nunmehr Unterhalt. Ich hatte keinen Job, mein Ex-Ehemann hat mir keinen Unterhalt gezahlt und nunmehr arbeite ich auf 400 € Basis. Meine Anwältin und ich haben der gegnerischen Seite bereits Aufstellungen über mein Einkommen und das meines Ehemannes aufgezeigt. Seit Januar habe ich nichts mehr davon gehört. Heute bekomme ich die Zustellung einer Klage wegen Unterhalt, in der der gegnerische Rechtsanwalt angibt, dass ich unter 1.300 Euro im Monat zur Verfügung habe und will mich auf 291,00 Euro im Monat Unterhaltszahlungen verklagen. Dies ist doch nicht rechtens, denn das Einkommen, außer den 400 € Mini-Job, verdient doch mein Ehemann. Kann mir da jemand weiterhelfen ?
Lieben Gruß
weidi
Unterhaltszahlung für 16-jährigen Sohn
Hallo Weidi,
da dein Sohn noch mind. ist, bist du angehalten den Mindestunterhalt zu zahlen.(egal wie
Wenn du gerichtlich vorgehst, kann es dir passieren (bei uns ist es passiert), dass dir ein Fiktiveinkommen angerechnet wird und dies liegt bei 1100 Euro.Weiterhin kann durch dein Zusammenleben in einer Partnerschaft(also durch Ehemann)dein Selbstbehalt nach unten gesetzt werden.
Weiterhin verstehe ich nicht, wer hier Unterhalt fordert? Dein 16 jähriger Sohn? Erst ab Volljährigkeit ist er dazu berechtigt.
Tut mir leid aber Rechtsprechung ist fast immer auf Seiten der mind. Kinder.
Gruß Thessa
--- editiert vom Admin
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Hallo nochmal,
vielen Dank für die Antworten. Und was ist, wenn ich überhaupt nichts verdiene ? Mein Mann hat einen Nettobetrag von 1300 € aber das Existenzminimum ist doch 980,00 € für eine Person. Und was hat mein jetziger Mann mit dem Kind aus erster Ehe zu tun ? Meines Erachtens nichts.
Gruß
weidi
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@weidi,
so einfach ist das nicht. Du hast eine Unterhaltspflicht für deinen Sohn. So wie eine Vielzahl von Vätern gegenüber ihren Kindern, die bei der Mutter leben. Diese werden teilweise dazu aufgefordert, sich einen Zweitjob zu suchen, um den Unterhalt zahlen zu können.
Den Unterhalt kannst du doch von deinem 400,-- Euro-Job bezahlen. Dann hat doch dein Ehemann nichts damit zu tun.
Hallo Saraa10,
ich will ja zahlen, aber wovon ? Ich kann nichts zahlen und mein Mann hat sich jetzt entschlossen gegen meinen Ex-Mann gerichtlich vorzugehen.
--- editiert vom Admin
@Chavah
Wenn du mein Verhalten unter aller Sau findest, dann ist es deine Meinung.
Mehr als mich bewerben kann ich auch nicht und dieses haben wir der Gegenseite auch vorgelegt. Des weiteren ist es eine Klage mit PKH-Antrag. Dieser kann ggfs. auch ab-geschmettert werden vom Gericht und dann Frage ich mich,ob mein Ex-Ehemann immer noch klagt.
Weiterhin war mein Sohn auch kein Unschuldslamm.
Aber ich spare mir jetzt lieber meine Worte......
--- editiert vom Admin
@weidi,
wenn du Pech hast, wirst du den Prozeß bezahlen dürfen.
Nicht nur liebe und brave Kinder haben ein Recht auf Unterhalt.
@rosevonjericho
Wie gesagt, ich wollte und würde immer zahlen und das hat nichts mit lieben und braven Kindern zu tun.
Dann verstehe ich den Satz nicht:
"Weiterhin war mein Sohn auch kein Unschuldslamm."
@rosevonjericho
Ich musste seinerzeit genug Geld für ihn ausgeben und sein Vater hat keinen Unterhalt gezahlt
--- editiert vom Admin
Liebe Zeit Weidi,
das dein Sohn kein Unschuldslamm war oder ist kann doch nicht dazu führen, dass du dich deiner Unterhaltspflicht entziehst. Das ginge doch auch nicht, wenn er bei dir leben würde... Wenn jede/r, dem das Verhalten seines Kindes nicht passt es nicht mehr versorgen würde, dann gings aber ab
. Was auch immer er gemacht hat, er ist das Kind, du die Erwachsene und du hast auch die Verantwortung dafür, dass er auf der Welt ist und damit die Verpflichtung für ihn zu sorgen - solange er dazu selbst noch nicht in der Lage ist.
Grüße
Mikkian
@Loddar`s Schwester
Nein selbst das hat er nicht getan
@loddar´s schwester,
woher weißt du das mit den Schulden?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Was ich lese ist
quote:
Ich musste seinerzeit genug Geld für ihn ausgeben und sein Vater hat keinen Unterhalt gezahlt
Da klagt also ein Vater auf Unterhalt für seinen Sohn der jetzt bei ihm lebt und hat selbst keinen gezahlt?
Und ich vermute jetzt einfach, er hatte mehr als 400 € Einkommen.
Aber Frage an Weidi:
2005 ist Sohn ausgezogen, 2005 hast du dich getrennt, 2006 neuen Partner kennengelernt aber Oktober 2007 kannst du nicht geheiratet haben
Vielleicht kannst du den immer noch ausstehenden Unterhalt einklagen und damit den Unterhalt für deinen Sohn zahlen?
Wäre zwar nur ein Geld hin- und hergeschiebe aber jeder hätte das was ihm auch rechtlich zustand/zusteht.
Nur mal so als Überlegung.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo Weidi,
ein klein wenig kann ich deine Wut verstehen aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das interessiert letztendlich kein Gericht der Welt ob dein Ex früher gezahlt hat oder nicht.Jetzt ist jetzt und es geht um ein mind. Kind. So wie dir geht es tausend (nicht)zahlende Väter - auf die immer wieder geschimpft wird....
Ich hatte dir geschrieben, das es mir ähnlich erging.Ich(Frau);)habe mich auch gefragt, was habe ich mit den Kindern meines jetzigen Mannes zu tun??? Aber ich habe mich für diesen Mann (mit Kindern)entschieden.
Aber darum geht es nicht direkt sondern man sieht es nur aufeinmal so, wenn man indirekt (mit)zahlen muss.
Mein Mann hat 1 ganzes Jahr NULL Euro bekommen (ALG 2 abgelehnt)und die große Anzahl von Bewerbungen - welche wir nicht mehr zählen konnten!!! wurden vor Gericht NICHT anerkannt!!Ich habe 1 Jahr den Unterhalt für seine 2 Kinder zahlen müssen. Ihm wurde vor Gericht ein Fiktiveinkommen von 1100Euro + Taschengeld von mir angerechnet und schon hatte er Geld zum zahlen
Die Klage wurde abgewiesen und sogar gedroht, dass wenn eine Neuberechnung nach dem Fiktiveinkommen erfolgen würde, er sogar noch mehr bezahlen müsste. Nur soviel dazu..... Ich kann deinem Mann nur abraten vor Gericht zu klagen - ihr verlíert und müsst zu guter letzt die Kosten noch dafür tragen.Mein Mann bekam PKH - aber musste die Kosten des gegenerischen Anwaltes zahlen ... von was auch immer!
Denk daran - aber auch an DEIN Kind.
Euer Einkommen ist für euch 2 relativ ausreichend.Uns blieb damals nichts mehr übrig und ohne meine Eltern hätte ich diese Zeit nicht überstanden.
(anbei ich habe auch noch einen eigenen Sohn im Haushalt)
Bitte verstehe mich nicht falsch und nicht als Vorwurf. Damals habe ich auch diese Ungerechtigkeit empfunden und war wütend.
Aber stecke für dein eigen -Fleisch und Blut- etwas zurück und dann geht das auch.
Mein Mann hat seit einem Jahr wieder Arbeit und es geht wieder aufwärts...
Gruß Thessa
Und jetzt?
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