Ich bin für meine Tochter fast 18 jahre Unterhaltszahlpflichtig, weil sie nach der Scheidung bei Ihrem Vater geblieben ist.
Ich habe bis August die volle 100% gezahlt. Das waren mit Abzug des KG 334,00 Euro.
Mein Titel geht bis zu ihrem 18.Lebensjahr im Jahre 2012.
Ich habe jetzt den Unterhalt neu berechnen lassen, weil sie eine Lehre als Bankkauffrau begonnen hat.
Sie hat durch ihr Lehrlingseinkommen, dem KG und dem Unterhaltsgeld mehr Geld zur Verfügung als ich überhaupt erhalte. Vom Gericht wurde mir jetzt eine neue Zahlung angeordnet, nun brauche ich nur noch 78,00 Euro mtl. zu zahlen.
Meine Frage ist. Wie lange muss ich den Unterhalt zahlen, weil der Titel geht ja nur bis zu ihrem 18. Geburtstag?
Kann ich dann die Zahlung einfach einstellen oder muss ich über ihren 18.Geburtstag weiter zahlen.
Oder muss sie den Unterhalt dann selber einklagen.
Wäre schön wenn ich Ratschläge erhalten würde.
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Unterhaltszahlung für 18 jährige tochter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das sollte sich aus dem Gerichtsurteil ergeben.
wirdwerden
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@engelchen_72
Ab dem ersten Monat nach Geburtstag brauchst Du beim Einkommen des Kindes gar keinen Unterhalt mehr bezahlen, da Ihr Einkommen ausreicht, um Ihren Bedarf selbst zu decken.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Titel bis zum 18. Geburtstag befristet ist.
Ist er das nicht, dann solltest Du zwei Monate vorher schon mit dem Kindesvater in Kontakt treten und ihn darauf aufmerksam machen, dass mit ihrem 18. Geburtstag Deine Unterhaltspflicht anhand dessen, was Du aktuell weißt, erlischt und um Zustimmung zur Einstellung der Unterhaltsleistung ab September bitten.
Dafür kannst Du ihm eine Frist von 14 Tagen setzen. Hält er diese Frist nicht ein, dann solltest Du auf Einstellung der Unterhaltsleistung klagen.
lg
Camper
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-- Editiert Camper2011 am 26.12.2011 18:31
@Nick_19
quote:
Die Unterhaltspflicht erlischt in diesem Fall erst bei wirtschaftlicher Selbstständigkeit.
Und diese tritt nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr ein.
Sei mir nicht böse, aber bei diesem Einkommen + Kindergeld ist sie wirtschaftlich selbständig.
Ein Einschreiben mit Rückschein gilt wohl als gerichtsfest.
lg
Camper
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Hallo,
Z.Zt. sind noch 78€ zu zahlen.
Sie wohnt beim Vater.Bei richtiger Berechnung des Unterhaltes
wird die Hälfte des Azubi-Gehaltes(minus 90€) angerechnet.
Bei Volljährigkeit dann das volle Azubi-Gehalt(minus 90€).
Außerdem spielt das EK des Vaters noch bei der Berechnung ab 18 mit.
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Hallo zusammen,
auch das Kindergeld ist ab 18 voll anzurechnen. Allein dadurch sind die jetzt noch zu zahlenden 78 € abgedeckt.
Aber durch das Einkommen des Vaters wird sich der Bedarf vermutlich erhöhen, dass Kind muss hier eine neue Forderung aufstellen.
@ camper: Das bald volljährige Kind sollte informiert werden, nicht der Vater, da ab Gültigkeit allein das Kind zuständig ist. Erklärungen von diesem aber erst ab 18.
SG
Berry
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@Sir Berry
Ich gebe Dir schon recht in dieser Beziehung.
Aber wenn der Unterhalt über die Volljährigkeit hinaus tituliert ist, dann kann das Kind daraus vollstrecken, obwohl es gar keine Ansprüche mehr hätte.
Und wie lange es dann dauert, bis die Pfändung aufgehoben wird, weiss jeder, der schon mal in so einem Verfahren gesteckt ist.
Deshalb würde ich zur meiner Vorgehensweise raten.
lg
Camper
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Hi camper,
mit der Kontaktaufnahme stimmen wir doch überein, nur nicht im Ansprechpartner.
Grüße
Berry
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quote:
Aber wenn der Unterhalt über die Volljährigkeit hinaus tituliert ist, dann kann das Kind daraus vollstrecken, obwohl es gar keine Ansprüche mehr hätte.
Da kann gar nix vollstreckt werden, lieber Camper.
quote:Ende der Durchsage.
Mein Titel geht bis zu ihrem 18.Lebensjahr im Jahre 2012.
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"gruß azrael"
so nun bin ich in der lage. Meine Tochter war im September 2012 18, der Titel war bis 30.09.2012 festgesetzt bzw. befristet.
Jetzt sitze ich im Ungewissen. Hatte das Gespräch mit meiner Tochter gesucht um zu fragen, wie es weiter geht.
Sie meinte zu mir, sie möchte kein Einklagen bzw. nicht den Weg zum Anwalt wegen des Unterhaltsgeldes. Sie bekomme ja im zweiten Lehrjahr noch mehr Geld. Also brauchte ich nicht weiter zahlen, weil sie verzichtet!
Um ihr entgegen zukommen habe ich ihr vorgeschlagen, den Unterhalt weiter an sie zu zahlen, so als kleines Taschengeld zusätzlich. Sie war damit einverstanden, weil sie ja noch weiter bei ihrem Vater wohnt und finanziell auch recht knapp gestellt wird. Sie müsse bei ihm Kostgeld zahlen und hat ja auch ein Auto, was irgendwie bezahlt werden muss.
Jedoch werde ich trotzdem den Weg zum Anwalt zur Beratung gehen, weil 100% sicher bin ich mir da auch nicht.
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Hallo engelchen_72.
quote:
Jedoch werde ich trotzdem den Weg zum Anwalt zur Beratung gehen, weil 100% sicher bin ich mir da auch nicht.
Der Titel ist abgelaufen.
Nun wäre die Tochter an der Reihe , nachzuweisen ob
sie noch bedürftig ist.
Bei Ihrem EK + KG ist sie das wohl nicht mehr.
Ab 18 müsste auch der Vater Barunterhalt zahlen.
Das er Kostgeld von ihr verlangt ist natürlich richtig.
(Sie könnte ja ausprobieren wie teuer das Leben mit eigener Wohnung ist).
quote:
Um ihr entgegen zukommen habe ich ihr vorgeschlagen, den Unterhalt weiter an sie zu zahlen, so als kleines Taschengeld zusätzlich.
Was willst du ihr denn entgegen kommen ?
Wie soll sie denn lernen mit einem bestimmten Geldbetrag auszukommen?
Selten so gelacht.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 03.10.2012 09:29
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