Unterhaltszahlung für Kind. Wann?

4. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nino
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltszahlung für Kind. Wann?

Hallo

Stimmt die aussage, Unterhalt für für Kinder zahlt man nur für die Gegenwart und die Zukunft?

Die Sache ist so

Mein Sohn ist geboren (damls wusste ich nicht, dass es mein Kind ist) nach ca. 1,5 Jahren fand ein Vaterschaftstest statt. Da kam dann raus, dass es eben mein Sohn ist.

Jetzt bin ich verpflichtet, Unterhlat ab geburt zu zahlen. Ich find das etwas komisch.

Ich hoff Ihr könnt mir helfen.

Grüsse

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Doch, du bist verpflichtet, rückwirkend ab Geburt zu zahlen, da andere für dich ( JA oder ein vermeindlicher Vater ) in "Vorkasse" gegangen sind. Dieser Unterhalt kann zurückgefordert werden.

@Kanalmeister,
Gerichtsverhandlung? Vergleich? Titel ? Er wusste doch gar nichts davon, dass es sein Kind ist!

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Er hat auch mit keinem Wort geschrieben, dass er an die Kindesmutter zu zahlen hat !!

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

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#6
 Von 
Nino
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallöchen

Also der Vaterschaftstest wurde vom Gericht veranlasst. Das ganze ging über die Beistandschaft vom Jugendamt (die Idioten, sind totla realitätsfremd) Und ich bin nach dem Vaterschaftstest verurteilt worden, eben den Aufgelaufenen Unterhalt zu zahlne, den aktuellen und den Vaterschatstest zahl ich im mom auch noch ab.

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

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#8
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,

na dann ist es doch so wie Teufelin das schon geschrieben hat. Natürlich bist du verpflichtet den KU zurückzuzahlen ans JA von Geburt an. Ich glaube nicht das das unbedingt Idioten sind und das sie realitätsfremd sind kann man ja so auch nicht sagen, immerhin hattest du mit der KM Geschlechtsverkehr sonst könntest du ja auch kaum der Vater sein.

Das der Vaterschaftstest erst nach 1,5 Jahren war ist glaube ich beim JA ganz normal das dauert manchmal so lange und das das Jugendamt nicht fröhlich für dich die Unterhaltskosten übernimmt und den Test obwohl du anscheinend auch Verdienst und Unterhalt zahlen kannst ist doch auch ganz normal.

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#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

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#11
 Von 
Nino
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Mit den Idioten etc meinte ich, dass sie wie oben schon mal erwähnt sich nicht für mich interessieren sonder nur wo das geld her kommt, egal ob ich noch keine Ausbildung habe oder sonst was. mein Vater ist vor 3 Jahren gestorben. Und die Jugendamtsmitarbeiterin hatte knallhart gesagt, dass da jeder kommen kann und als AUsrede bringen kann, dass man die Ausbildung schmeisst wenn der vater stirbt. Da hat dann meine Mutter das Gespräch abgbrochen. Wie gesagt was mit mir ist interessieren die sich nicht.

Danke vorab für einige Tips :-)

grüsse

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#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

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