Hallo ,
mein Sohn wird nächsten Monat 19 Jahre alt und ich zahle seit seinem sechsten Lebensjahr Unterhalt für ihn.
Die Situation ist folgende ...
Er lebt seit 13 Jahren bei seiner Mutter , er hat 2019 ein Abgangszeugnis von der Schule bekommen . Hat dann durch Bekannte einen Ausbildungsplatz ab August 2019 bekommen, leider hat er oft krank gemacht und wurde im Februar 2020 gekündigt. Seit dem hat sich nichts bei ihm getan .
Wie lange muss ich für ihn überhaupt noch Unterhalt bezahlen ?
Danke
Unterhaltszahlung für den 19 Jährigen Sohn
Besteht ein Titel?Ist dieser befristet?
Nein . Ich zahle einfach seit 13 Jahren und habe bis jetzt nicht darüber nachgedacht mit den Zahlungen aufzuhören. Nun bekommen wir wieder Nachwuchs (zweites Kind in der zweiten Ehe) und irgendwann hatman es satt , dass man auf Sparflamme leben muss.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Na dann stell die Zahlungen ein, sollte er eine neue Ausbildung anfangen, wirst du allerdings die Zahlung wieder aufnehmen müssen, da es sich ja nichg um eine Zweitausbildung, sonderm um Abbruch der ersten Ausbildung handelt. Hatte er denn Gehalt bekommen und wurde dies beim Untergaltsanspruch berücksichtigt?
-- Editiert von Catslove am 22.08.2020 13:45
Ja , er bekam eine Ausbildungsvergütung , habe aber ganz normal gezahlt.
Leider ist der Kontakt zu ihm und seiner Mutter nicht der beste ...
Wenn ich die Zahlung einstelle , können die es einfordern? Hab nämlich keine Lust auf Nachzahlungen
Fordern schon, nur mit dem bekommen wird es schwierig.
Die Mutter hat eh nix mehr zu fordern. Unterhalt müsstest du auch an den Sohn und nicht die Mutter.
Solange er aber nichts tut gibt es auch keine Unterhaltspflicht. Für Nix tun gibt's jein Geld. Solange er keine Ausbildung macht kann er auch irgendwo anders jobben, um sein Leben zu finanzieren.
Ich danke euch für die Antworten.
Glückwunsch erst mal zum Nachwuchs! Hoffentlich läuft es da besser!
Die Sache mit dem Titel solltest du aber sicherheitshalber noch mal genau prüfen: wenn z.B. in einem Scheidungsurteil die Znterhaltszahlung festgelegt ist, dann ist das einer!
Wir haben damals bei der Scheidung dem Richter einfach nur gesagt , dass wir uns bereits geeinigt haben . Habe nie irgendwelche Post vom Gericht oder Amt bekommen.
Zitat :Hat dann durch Bekannte einen Ausbildungsplatz ab August 2019 bekommen, leider hat er oft krank gemacht und wurde im Februar 2020 gekündigt. Seit dem hat sich nichts bei ihm getan.
Zitat :Leider ist der Kontakt zu ihm und seiner Mutter nicht der beste ...
Wenn ich die Zahlung einstelle , können die es einfordern? Hab nämlich keine Lust auf Nachzahlungen
Man sollte die Mutter u./od. den Sohn ggf. mal auffordern nachzuweisen ob der Sohn noch "Ausbildungsplatz suchend" ist bzw. welche Anstrengungen er sonst so unternimmt.
Zitat :Wir haben damals bei der Scheidung dem Richter einfach nur gesagt , dass wir uns bereits geeinigt haben . Habe nie irgendwelche Post vom Gericht oder Amt bekommen.
Wie sieht denn diese Einigung aus u. gibt es hierzu ggf. Schriftverkehr?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
24 Antworten
-
8 Antworten
-
43 Antworten