Unterhaltszahlung für die Mutter ?

30. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb519763-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung für die Mutter ?

Hallo,
kurze Frage...

Mutter (Kind 1J. + 2,5J.) / Nicht verheiratet / Hartz4 (vorher Selbstständig)
Vater - arbeitsfaul (soll heißen er lebt bei seinem Bruder bzw. hat einen Minijob bei welchem er 600€ verdient und mehr will er nicht arbeiten - Kindergeldunterhalt von 492€ würde er von den verdienten 600€ bezahlen)

Bis jetzt haben wir noch zusammen gelebt, nun zieht er zu seinem Bruder (da hat er Whg. / essen kostenlos), da ich vorher Selbstständig war bzw. nun Hartz4 bin, würde ich gerne wissen wie das mit dem Unterhalt aussieht - müsste er da nicht auch aufkommen zumindest die Hälfte der Miete etc. bis das zweite Kind 3Jahre alt ist?
Was würde passieren wenn er eben nicht arbeitet? und das sein restliches Leben auch nicht vorhat? Kann er vom Staat gezwungen werden?

Lieben dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Da du selbst im Sozialleistungsbezug stehst und Unterhaltsansprüche des Kindes jeden Monat auf das Jobcenter übergehen (können), brauchst du keine große Energie in die Geltendmachung von Unterhalt stecken. Unterhalt, den du geltend machst, wird dir vom ALG II wieder abgezogen. Interessant wird es erst, wenn du selbst keine unterhaltssichernden Sozialleistungen mehr beziehst. Das Jobcenter wird dich zudem verpflichten Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32204 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von fb519763-41):
Kindergeldunterhalt von 492€ würde er von den verdienten 600€ bezahlen)
Dann ist es doch in Ordnung, wenn er regelmäßig 492,- für die Kinder zahlt. Unterhalt für die Kinder!
Das ist Einkommen für die Kinder--- das musst du dem JC mitteilen.

Zitat (von fb519763-41):
müsste er da nicht auch aufkommen zumindest die Hälfte der Miete etc. bis das zweite Kind 3Jahre alt ist?
Nö. Wenn er auszieht, gehört er nicht mehr zu euch und nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft ( so heißt ihr 3 beim JC).
Den Auszug/Umzug müsst ihr auch dem JC melden.

Nö. der Staat zwingt niemanden.
Du wirfst hier ziemlich viel durcheinander.
Unterhalt für die Mutter? Nö, muss er nicht zahlen.

-- Editiert von Anami am 30.07.2019 13:24

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Theoretisch müsste er für die Mutter auch zahlen, bis das jüngste Kind 3 ist. Aber, Kindesunterhalt geht vor, wenn er diesen Anspruch der Kinder befriedigt, und ihm dann ein Betrag bleibt, der unter seinem Selbstbehalt liegt, dann muss er nichts zahlen. Aber einerlei, da Du mit den Kids eine Bedarfsgemeinschaft bildest, wird sich so oder so nichts ändern.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb519763-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie siehts denn mit Betreuungsgeld aus?
Müsste er nicht Unterhalt für die Kinder + Betreuungsgeld zahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hab ich doch geschrieben. Er müsste, aber er kann nicht. Kindesunterhalt klar, der Rest steht zurück. Wenn er Kindesunterhalt zahlt, ich setze mal ganz grob 400€ an. Unterhalt für die Mutter incl. Krankenkasse u.s.w., wobei die Frage ist, was sie vorher hatte. Aber mal ganz grob, da müssten ja schon brutto 1000€ zusätzlich rauskommen, wenn denn der Lebensunterhalt finanziert werden soll, incl. Krankenkasse. Das kannst Du doch vergessen. Unter 3000€ netto ist da gar nichts. Lass das das JC klären und gut ist.

wirdwerden

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