Unterhaltszahlung für uneheliche Mutter

4. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
roberts
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung für uneheliche Mutter

Hallo.Habe eine ganz wichtige Frage, ie mir viele Leute schon beantwortet haben.Aber jeweils unterschiedlich.Also....
Werde bald Vater eines unehelichen Kindes.Ist aus einem Ons entstanden.Für das Kind möchte u.werde ich bezahlen.Das ist klar.
Für die Mutter müßte ich 3 Jahre Unterhalt bezahlen was aus der DT oder BT errechnet wird.Mir bleibt dann ein bestimmter Eigenbedarf oder Selbstbehalt...und das darüber KANN...muß aber nicht die Mutter einklagen über Jugendamt etc...????Ist das richtig???
Dessweiteren beschäftigt mich die Frage...Ab wann die Mutter Geld von mir verlangen kann...Wenn sie selber sich nicht verpflegen kann oder Spielt das keine Rolle vieviel Sie schon hat und kann somit immer mehr Geld bekommen ohne Begrenzung???
Ein Anwalt sagte mir einmal...Ich muß erst unterhalt bezahlen wenn Sie einklagt.Und auch nur wenn die Mutter durch das Kind keine Einkommensverluste hat.Das wäre ja bei ihr der Fall....Da sie vor der Geburt und nach der Geburt von Hartz4 lebt.Das heißt ihr Einkommen steigt...da nach meiner Information Kindergeld, Kindesunterhalt etc.Bei Hartz4-Empfängern als Einkommen zählt und angerechnet wird...also steigt ihr Einkommen.Liege ich da richtig????Muß ich so nicht für Sie bezahlen und drum herum?????Bitte um Hilfe und Anworten.Danke....

Übrigens lebt Sie alleine in Mietswohnung.
Ich wohne noch bei Eltern imHaus.Vielleicht zählt das ja auch irgendwo rein.Man weiß ja nie.

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
roberts
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Loddar`s Schwester für die schnelle Antwort.Was möchtst du für Zahlen???Mein Einkommen etc.
Ich denke mir sowas schon das irgendwelche Ämter mich dann auffordern zu zahlen wenn sie Geld einsparen möchten.
Möchte aber nicht unbedingt für jemanden bezahlen mit dem ich nichts zu tun habe.
Was ist mit dem Anwalt was ich geschrieben habe....das sich ja ihr Lebensstandart nicht verschlechterst etc..Ist das richtig.
Also eine vereinbarte Miete für meine Eltern kommt besser für mich.
Was ist mit Schulden oder Kredite die ich habe????Das wird sicher nicht auf meinen Selbstbehalt gerechnet.Der liegt übrigens bei 1050 Euro laut DT....
Danke für die Antwort

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#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

@roberts

<I>Der liegt übrigens bei 1050 Euro laut DT....</I>

Ja, aber nur für die Mama, nicht für das Kind. Und davon hat Loddar´s Schwester gesprochen.;)

Es ist richtig, was dein Anwalt sagt. Ihr Lebensstardard liegt beim Satz des ALGII. Sie wird dieses auch weiterhin beziehen, nur wirst du *Opfer* des sogenannten Rückgriffs werden. Heißt auf deutsch: Du wirst ihr Unterhalt zahlen müssen, vielleicht nicht direkt, aber an die ARGE auf jeden Fall.

Schulden werden eventuell berücksichtigt, so sie denn nicht in Kenntnis der Unterhaltspflicht entstanden sind. Heißt auf deutsch: Schulden, die du jetzt noch machst, werden nicht berücksichtigt.

Ansonsten kannst du eigentlich ganz einfach selbst rechnen: Dein Nettoeinkommen - 5 % Pauschale für Berufsaufwendungen +/- Steuererstattungen/-nachzahlungen, - eventuell anrechenbarer Kredite. Danach wirst du in die entsprechende Stufe der DT eingestuft. Zahlbetrag für das Kind bleiben 199,00 Euro bis zur 135 %-Grenze. Darüber wird´s mehr. Bereinigtes Netto von oben abzgl. KU = Netto, was bis zum SB von 1.050,00 Euro über ist, ergibt den Unterhalt an die Mama.

KU geht dem BU vor.

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#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Roberts,

Du batest mich auf eine Antwort auf Deine Fragen hier. Aber im Prinzip ist schon alles gesagt.

Als erstes mußt Du KU von Deinem Geld bezahlen......nach DDT?.....macht 199€ für das Kind, bis es 6 Jahre alt ist.

In der ersten Altersstufe wird bei jedem Einkommen KG angerechnet.....wie das berechnet wird weiß ich auch nicht so ganz genau, jedoch ist es immer so, das bis zum 6 Lebensjahr immer die gleiche Summe raus kommt.199€.

Denke, für Dich ist die Zahl erst einmal wichtig. Also und wenn Du dann nach Abzug des KU noch mehr als 1050€ hast....dann wirst Du auch für die Mutter zahlen müssen.

Schulden, die vor der Schwangerschaft entstanden, werden berücksichtigt.

Ich gebe Dir noch den Rat, lieber Kooperativ mitzuarbeiten, wenn Du vom Amt aufgefordert wirst......ansonsten fallen für Dich ja noch mehr Kosten an, durch Anwalt und Gericht.

Auch mußt Du die Erstausstattung des Säuglings übernehmen.

Noch Fragen?

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#5
 Von 
roberts
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke....

Zu Reike....

Hatte geschrieben das Mein Selbstbehalt bei 1050 Euro liegt.Was meinst dann damit..."aber nur für die Mutter und nicht für das Kind".So mehr man verdient...dann steigt doch sicherlich auch der eigene Selbstbehalt.Ersehe ich so aus der DT...Blicke bei vielen Sachen nicht durch.
Was ist die ARGE?
Sorry...bin neu hier.

Zu Merlin...

Also ist das dann ein Festbetrag von 199 Euro.Da ich ja nicht in die 135% rein komme.

Was heißt denn immer...du müßtest zahlen?
Der Unterhalt MUSS also von der Mutter eingeklagt werden . z.B übers Jugendamt etc.Wenn Sie es nicht macht oder wir uns so einigen über einen Betrag komme ich drum herum.
Gibt es kein Gesetz das etwas vorschreibt wie was ist oder kommt dann halt.
Kann doch nicht sein...wenn man 1800 Netto hat davon dann ca 600 Euro an die Mutter gehen und sie dann zum schluß mehr hat als ich.Toller Staat und Regierung....
MIt was kann ich vom Amt aufgefordert werden...z.B...???Und welches Amt wäre das...Jugendamt.Die Mutter wird doch wohl auch aufgefordert?Oder?Aber wer kein Geld hat kann nicht bezahlen...Also muß ich ran.....Dann mach ich lieber Arbeitslos
Was zählt so zur Erstausstattung des Säuglings??Dass kann die Mutter auch übernehmen.Ich glaube nicht das sie alles über Ämter bei mir einklagt.Dann will ich auch das Sorgerecht... wenn ich alles bezahle.

Für das Wohl des Kindes komme ich gerne auf...nur so...weil ich hier nur übers Geld schreibe.Dann kann ja heut zu Tage jede Frau sich vom reichen Mann ein Kind machen lassen und sich dann freuen was für Geld ins Haus kommt....Freut mich sehr.Hauptsache es geht alle gut.Punkt.

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#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Roberts,

da siehst Du es etwas einseitig.Die Mutter muß dafür ihr ganz komplettes Leben umstellen, sie kann nicht für sich selber Sorgen, sie muß schliesslich Euer Kind betreuen.....

Versuche erst mal da etwas anders zu denken, auch wenn Du es noch so ungerecht siehst.....die Mutter hat länger an den Konsequenzen zu tragen als Du. Und zwar mit ihrem kompletten Leben.....

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#7
 Von 
roberts
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke.Ich sehe das auch so.Es geht aber bei solchen Sachen immer nur um das finanzielle.Im Vordergrund steht aber das wohl des Kindes und nicht das der anderen Leute.Durch mehr Geld etc.wird es dem Kind bestimmt nicht noch besser gehen wenn es ja vielleicht schon alle hat.Schade das Kinder noch nicht selbst entscheiden könnnen....
Ich kann nur abwarten....

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#8
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Ja, und wenn Du es noch richtig gut läuft , dann darfst Du in einigen Jahren noch über die 3 Jahre hianus für MAMA zahlen, denn
es liegt ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht an, das besagt eheliche und nichteheliche Kinder gleichzusetzen !!
Nun denn.....

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#9
 Von 
roberts
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.Danke....sehr aufbauend.

Artikel 1 GG:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 3 GG:

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Wo bleibt die Gerchtigkeit?????#

Wie gesagt....Einfach arbeitslos machen.Dann geht es einem in Deutschland am besten und man hat keine Sorgen und Probleme....

MFG...

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#10
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.....richtig.
Wo ist die Gleichberechtigung, das Du die Mutter 3 Jahre finanziell unterstützen mußt, weil sie Euer Kind versorgt?
Wo ist die Gleichberechtigung, wenn Du Dein Leben weiterhin so frei leben kannst, wie bisher, Mutter aber nicht.

Wo bitte ist denn da die Mutter gleichberechtigt????

Sie hat doch die A.....karte, golden ist sie noch dazu.....

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#12
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Soso Merline...!!

Es gibt solche und solche Fälle...!!!
Findest Du es denn okay...
wenn Mutter zu 100% arbeitet...Kind bei Oma abgibt und vom nichtehelichen Vater Betreuungsunterhalt verlangt !! ???, und das Vater dann nur vom SB von ca. 850 Euro leben muß !!!
Und von seinem Kind nur wenn es gut läuft alle 2 Wochen für ein paar Stunden sehen darf !!
Und Mama ganz allein sieht , wie Papa's Kind aufwächst und er nur zahlen darf !!!
Findest Du das fair ??
Wenn nichtehliche und ehelcihe Kinder gleichberechtigt werden sollen , dann bitte auch beim Sorgerecht !!!
MAMA darf nach "JERICHO" ziehen , und Papa kann zusehen , das er sein Kind regelmäßig sieht !!!
!! wo ist das GERECHT !!??
Zahlen , wie bei ehelichen und sonst keine RECHTE !!
Nur ,das MAMA sich von Papa ein schönes Leben machen kann !! ??
Okay, es gibt auch real arme Mütter , die nicht arbeiten können , aber dann muss von FALL zu Fall entscheiden werden und nicht generell sagen.."DU BIST MAMA", und brauchst nicht arbeiten !!!


Denn es gibt viele verh.Mütter die auch arbeiten können !!
Dann auf einmal ist es möglich ???
Ich werde auf jeden Fall nicht für die Mutter meines Kindes arbeiten....wenn das Gesetz geändert werden sollte !!!!
Für mein Kind zahle ich gerne !!! aber nicht für MAMA !!!

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#13
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Die Rechtsprechung sieht aber auch vor, das der Vater eines unehelichen Kindes nur zahlen muß, wenn die Mutter sich nicht selbst wegen der Betreuung versorgen kann.

Also heißt es, wenn sie arbeitet, hat sie auch keinen Anspruch für sich auf Unterhalt.

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#14
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Merline,
aus eig.Erfahrung weiß ich , das der Verdienst nur zur Hälfte angerechnet wird...!!!
Denn MAMA braucht nicht arbeiten, das ist überobligatorisch !!
Cool oder??
Also, wenn MAMA vor der Geburt 1500 Euro Verdient hat....hat Sie Anspruch auf 1500 Euro ....!
Wenn Sie zu 100 arbeitet , wird 750 Euro angerechnet...!
Alos hat sie noch ein Fehlbedarf von 750 Euro , den PAPA theoretisch zahlen muß!!
Wie gesagt theoertisch !!..

Ist das gerecht...??
Ich habe das erlebt !!
Mama arbeitete zu 100% und ich durfte zahlen (bis zum 3.Lebensjahr )
aber wie die Zukunft aussieht , müssen wir abwwarten !

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#15
 Von 
roberts
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Supi.....Sie hat keinen anspruch wenn sie arbeitet????
Schön wärs.Dann spielt sie aber irgendwas vor das das Kind ja vorgeht usw.dann bleibt Sie halt die 3 Jahre zu Hause...und danach???
Sie hat nix gelernt usw....Wo will Sie denn Einkommen her bekommen...Wom ein Euro-Job???
Das deckt dann sicherlich ihren Bedarf....Also nehmen die Frauen die Männerwelt weiter auf.Und wenn ich sowas höre das sie ja für das Kind sorgen muß usw....Wenn sie das will und keinen Vater will sondern nur Geld.Tolle Mutter...Für das Wohl des Kindes soll in der ganzen Sache gesorgt werden.Wer bestätigt mir das...Das esdem Kind gut geht und sie sich mit dem Geld nicht nen Fetten macht usw..????Und Rechte hat man als Vater ja nun keine wobei es ja schön im Gesetz steht.Hier ein Auszug...aber das war ja mal...Toller Staat....

Der deutsche Gesetzgeber formuliert in §1626 BGB "Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen." Im Umkehrschluss kann man daher folgern, dass die Umgangsvereitelung in der Regel dem Kindeswohl schadet.

Das Recht auf seinen Vater konnte sich bisher aber noch kein Kind erstreiten.

Dass dabei nicht nur gegen Menschenrechte sondern auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland selbst verstoßen wird, scheint keinem Politiker bisher aufgefallen zu sein.

§1626a BGB :

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Widerspricht hierbei dem Grundgesetz:
Artikel 19 GG :

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden

Wie sehr werden Mütter bedauert, wenn Sie Ihre Kinder nicht sehen dürfen. An den Vater denkt niemand, er ist ja schließlich ein gefühlsloser Samenspender, der verkraftet das schon, der soll sich nicht so anstellen

Deutschland ist meines erachtens In der Familienpolitik Schlusslicht in Europa.Lächerlich...Punkt

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#16
 Von 
roberts
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu jimmi 34.

Wenn du das ja alles schon durch hast dann kannst du r ja bitte mal erzählen was mir bevorsteht.
Bei der Mutter meines Kindes handelt es sich aber nicht um eine Person die vorher Einkommen hatte.Sondern nur Hartz4...was ja so bleiben wird.Da heißt sie hatte ja vorher kein geregeltes Einkommen.Zahlen müßte man ja nur wenn sie bedürftig ist und ihr Einkommen oder ihr Lebensstandart sich durch eine Schwangerschaft verschlächtert.Ihr Einkommen wird ja nun gegenüber Hartz4 steigen, da Kg, KU....Wohngeld etc.als Einkommen zählt bei ihr.Was erwartet mich...es muß ja da auch einen bestimmten Richtsatz haben.....wobei.....bie diesem Staat alles möglich ist.Frau müßte man sein....Is so....

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#17
 Von 
guest123-279
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Na wie gut, das auch die Männer dabei sind eine Frau zu schwängern.....und genausogut dieses zu verhüten wissen müssten.

Also nun schiebt es mal nicht auf die Frau ab.
@Roberts

Okay, sie bekam bisher Hartz 4, und wird diesen Standart weiter für sich beansprüchen dürfen, das Amt wird das Geld von Dir zurückhaben wollen.

Kindergeld und Unterhalt stehen dem Kind als Einkommen zu, und werden auch voll als Einkommen vom Kind als Bedarf angerechnet.

Und bevor hier nun auf die bösen Frauen eingedroschen wird, die sich absichtlich ein Kind machen lassen.....so denkt mal nach, das dazu immer noch der Vater gehört......oder sehe ich das falsch?:-o

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#19
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@Jimmi

Ich kenne aber auch den umgekehrten Fall.....das Mutter aus sicherer Position, mit gutem Gehalt in Elternzeit geht.....gemeinsames Sorgerecht klar.....keine Überlegung.....und Vater sich einen Teufel schert um sein Kind.

Mutter also nun von Hartz 4 abhängig.....die nächsten Jahre nie wieder an das ursprüngliche Gehalt kommt.....

Und er war es, der das Kind wollte.......ist das etwa fair?

Also bitte immer von allen Seiten durchleuchten, und nicht immer nur aus der eigenen Position heraus.

Da kann Mutter nix machen.....Vatern kann man nicht zum Umgang zwingen(bringt dem Kind ja auch nix), aber Vater hat die Macht über der Mutter, sie z.b. an einen Umzug zu hindern.

Klasse......wo ist das bitte fair?

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#20
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@merline und die andren

habe es zufällig bemerkt, vor ner halben stunde war der beitrag von hartz4ever noch von post!!!
seht ihr deutlich bei 123 unten in der frage an den admin von dir merline, steht post als ursprungsuser der den letzten beitrag geschrieben hat und im beitrag hartz4ever.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 07.11.2005 23:36:15

-- Editiert von sunbee1 am 07.11.2005 23:38:39

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Danke sunbee,

aber war mir schon aufgefallen, gelesen hab ich es auch, und doch direkt überlesen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-279
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@merline

bad harzburg, harzigerode...alles schöne orte im schönen mittelgebirge harz! ;) schöne post karten gibt es auch ;) peter hartz ist auch ein netter mensch, wenn nur seine reformen nicht so verdreht worden wären.
wir sehen uns morgen im harz!! :)
gute nacht!
sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
roberts
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Schön das die Männerwelt im Forum sich nicht einmal über seine Rechte einig ist oder sind.

Wenn man sich noch nicht mal über die Rechte die MANN heut zu Tage noch hat in der Männerwelt untereinander einig ist....dann sehe ich schwarz.

MANN sollte schon zusammen halten.

....oder die Voteile und Begünstigungen von
FRAU im " RECHTSSTAAT DEUTSCHLAND " noch unterstützen oder befürworten.

Denn immer mehr Männer müssen schmerzlich erfahren, dass Sie gegenüber der Frau in deutschen Familiengerichten nichts Wert sind. Von der Familie als „in allen Gesellschaften die bedeutendste soziale Lebensform“ … „die auf Solidarität beruht“ haben Sie leider nichts erfahren können – zumindest nicht in der Bundesrepublik Deutschland.

Fast genau 4 Jahre ist es her, als das letzte mal Menschen aus verschiedenen Nationen demonstrierten, um auf die Problematik der Väter und die Rechte der Kinder auf beide Eltern, aufmerksam zu machen. Denn auch ein Sorgerecht in einem anderen Land stellt für deutsche Gerichte ja keinen Grund dar, dieses auch in Deutschland anzuwenden.

Wegsehen von Politikern und Richtern war und ist hier stets die Devise, sei es im Sorgerecht oder beim Unterhalt – zumindest wenn es um die Rechte der Väter und Kinder geht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo roberts noch mal ich...........

ich stehe weder auf der seite der geldsaaugenden frauen, noch auf derer, die umgang werweigern,,,,noch noch weiß nicht wo ich stehe........auf seiten der Kinder!!!!!!Meiner Kinder!!!!!

mit allen Niederlagen etc.

Gehe weiter nicht drauf ein........Gesetzestexte, die ich mir im Netz suche, bringen mir und meinen kindern nichts...........

gar nichts..........

und sorry, aber auch Dein thread gestern war wieder ein Satz für mich, auf eine HP zu schauen, und wieder in Gedanken zu kehren, die mich schon vor Jahren befasste, und einiges an meinem Lebensweg damals progrmierte.
Ein bisschen mehr wir, und weniger ich..........

Kinder.........

ne
schau einfach mal nach.............lies in aller ruhe
und dann entscheide, ob es sinn macht, über 3 Jahre Betreuungsunterhalt zu leisten.
Es geht um Dein Kind, um euer Kind!!!!!

www.jana-kröplin.de.......so kann es enden.......und da verlieren alle.........nicht nur gerichtlich, sondern emotional................!!!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
roberts
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicherlich ist es mein und unser Kind....aber nicht wenn es die Mutter anders sieht und keinen Vater haben möchte für das KLind bzw.jetzt schon alles versucht um dem Vater nichts zu gewähren, sei es Sorge oder Umgangsrecht.Aber das gehören immer zwei dazu.
Wenn man alles alleine machen möchte...nach ihrer Auskunft sei es jetz oder später, dann sollte sich die Person auch alleine kümmern und sorgen um das Wohlbefinden des Kindes.
Aber da muß ja die Muutter entscheiden um eine Lbensgemeinschaft oder ein gemeinsame elterliche Fürsorge zu bieten oder nur davon sprechen was man ja alles für Vorteile hätte wenn es nicht so wäre.Es geht ihr nämlich nur um GELD GELD GELD.
Und wenn Sie ihren Lebensweg weiter geht wie jetz...dann geht es ihr ja besser als anders....laut ihrer Aussage.
Man muß das allea auch immer auf die Probleme beziehen die jeder hat und nicht vom allgemeinen sprechen oder schreiben.Wobei ich das ja auch mache.
Für das Kind bezahle ich, Sorge ich....und freue mich.Aber was hat man von der Freude oder der möchte gern Sorge und Vatergefühle usw.....wenn esdurch die Mutter nicht gewährt wird und man von der Freude nichts hat.Dann sieht man das alles anders....
Aber m it der Problematik bin ich ja nicht ganz alleine.
Und später da verlieren ja alle....sei es gerichtlich oder emotional.
Toller Spruch....ist sehr zutrefflich zum Thema

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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