Unterhaltszahlung nach Heirat

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Katinca
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung nach Heirat

Mein Lebensgefährte zahlt Kindesunterhalt für 2 Kids, 15 und 18 Jahre zusätzlich Aufstockungsunterhalt für seine Ex. Wir wollen heiraten und streben die LohnsteuerklasseIII und V an. Ich bin 80% schwerbehindert. Wie wirkt sich die neue Berechnung aus? Eigentlich wollte ich den Freibetrag meinem zukünftigen Mann überschreiben, sehe aber nicht ein, dass davon die Kinder und Ex-Frau provotieren. Ich bin voll berufstätig, seine Ex jobbt auf 400,00€ Basis.
Ich bin immer dafür, dass die Kinder nicht die leidtragenden sind, sehe aber nicht ein, für seine Ex zu arbeiten.
Danke für die Informationen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Katinca,

Ehegatten-Unterhalt wird nach der Stkl. 4 berechnet, KU im günstigsten Fall nach der 3.

Worauf begründet sich der Unterhaltsanspruch der Ex?

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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