Mein Lebensgefährte zahlt Kindesunterhalt für 2 Kids, 15 und 18 Jahre zusätzlich Aufstockungsunterhalt für seine Ex. Wir wollen heiraten und streben die LohnsteuerklasseIII und V an. Ich bin 80% schwerbehindert. Wie wirkt sich die neue Berechnung aus? Eigentlich wollte ich den Freibetrag meinem zukünftigen Mann überschreiben, sehe aber nicht ein, dass davon die Kinder und Ex-Frau provotieren. Ich bin voll berufstätig, seine Ex jobbt auf 400,00€ Basis.
Ich bin immer dafür, dass die Kinder nicht die leidtragenden sind, sehe aber nicht ein, für seine Ex zu arbeiten.
Danke für die Informationen.
Unterhaltszahlung nach Heirat
11. Februar 2008
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Frage vom 11. Februar 2008 | 23:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung nach Heirat
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#1
Antwort vom 12. Februar 2008 | 09:06
Von
Status: Student (2180 Beiträge, 157x hilfreich)
Hallo Katinca,
Ehegatten-Unterhalt wird nach der Stkl. 4 berechnet, KU im günstigsten Fall nach der 3.
Worauf begründet sich der Unterhaltsanspruch der Ex?
Grüßle
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