Unterhaltszahlung - neuer Arbeitsvertrag, muss Jugendamt nicht anpassen?

4. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
bonsaieule
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung - neuer Arbeitsvertrag, muss Jugendamt nicht anpassen?

hallo zusammen,
ich habe eine grundsätzliche frage:
mein mann - geschieden, zwei kinder (10+13) - mit mir neu verheiratet, arbeitet bis zum 31.12. im schichtdienst.
aufgrund einer zusatzqualifikation hat er einen wesentlich anspruchsvolleren job bekommen, bei dem allerdings nun einkommenseinbußen aufkommen werden, da sämtliche schichtzulagen wegfallen - er macht keine schicht mehr sondern hat einen reinen bürojob.

kann das jugendamt dennoch die unterhaltszahlungen fordern, wie sie zur zeit des schichtdienstes festgelegt worden sind oder muss das jugendamt bei vorlage des neuen arbeitsvertrages und der abrechnung die unterhaltszahlungen anpassen - in diesem fall verringert ?


-- Editiert von bonsaieule am 04.10.2007 09:20:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

das kommt darauf an ...

Wenn dein Mann mit dem verringerten Einkommen immer noch wenigstens den Mindestunterhalt (derzeit 245 + 288 = 533 EUR) für die Kinder zahlen kann, dann dürfte einer Neuberechnung nichts im Wege stehen. Wegen der gestaffelten Anrechnung des Kindergeldes könnte es sein, dass sich da aber keine große Änderung ergibt.

Wenn er aber nun unter den Selbstbehalt von 900 EUR rutscht und deshalb eine Mangelrechnung verlangt, dann könnte er damit Pech haben, weil im Zweifel das Jugendamt bzw. ein Gericht von ihm verlangen könnten, seinen alten Job einfach weiterhin auszuführen.

Grüße

-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

-- Editiert von Groellheimer am 04.10.2007 09:43:10

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#2
 Von 
bonsaieule
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, so wird es nicht sein.

es ist halt nur so, dass er derzeit aufgrund seines lohngefüges den höchstsatz zahlen muss und durch die gehaltsveränderung mit sicherheit 1-2 stufen niedriger eingestuft werden kann, weil eben die ganzen schichtzulagen nicht mehr angerechnet werden können - denn die fallen ja durch die jobveränderung weg.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

na, dann sollte das doch eigentlich kein Problem sein.

Natürlich muss dein Mann die Möglichkeit haben, sich beruflich weiterzuentwickeln. Schichtdienst ist meist mit hohen gesundheitlichen Belastungen verbunden. Karrieremäßig dürften hier auch Grenzen gesetzt sein. Wenn sich dein Mann durch einen höher qualifizierten Job nun bessere Zukunftsperspektiven schafft, dann rechtfertigt dies durchaus eine gewisse Einkommenseinbuße. Das müssten die Kinder schließlich auch hinnehmen, wenn Mutter und Vater noch verheiratet wären.

Ich denke, wenn man dies dem Jugendamt so darlegt, dann sollten die schon ein Einsehen haben. Andernfalls besteht halt die Möglichkeit das gerichtlich klären zu lassen. Da müsstet ihr Nutzen und Risiken einer Abänderungsklage gegeneinander abwägen ...

Grüße


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