Unterhaltszahlung trotz geringem Einkommen

9. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Fiat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung trotz geringem Einkommen

Ich habe mal eine Frage:"Ich verdiene 840€ netto Muss ich troztdem geringem Einkommen Unterhalt zahlen?? Ich würde mich über eine Antwort freuen

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Fiat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe 1Kind, Ex Freundin ist arbeitslos. Im moment bei der Zeitarbeit aber nach Ausbildungsplatz suche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
Fiat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nie verheirtatet und trennung schon vor der Schwangerschaft

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#5
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Fiat, besonders wichtig:
Wohnst Du wieder mit jemandem zusammen ?

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#6
 Von 
Fiat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein

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#7
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Fiat,

magst nicht soviel preisgeben, oder?

Wie alt ist das Kind? Wer beansprucht Unterhalt? Nur das Kind oder auch die Mutter?

Ein wenig deutlicher mußt Du schon werden?

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#8
 Von 
Fiat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kind ist 8 monate alt. und ich müsste norlamerweise 200€ bezahlen da ich aber ein Ausbildungsplatz suche und momentan bei der Zeitarbeit arbeite und dadurch sehr wenig verdiene um die 840€ netto weiss ich nicht ob ich zahlen muss.

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Fiat,
deine Exfreundin kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragen. U.U. muss dieser von dir irgendwann einmal zurückgezahlt werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer einstweiligen Freistellung ohne Pflicht zur Rückzahlung. Das liegt letztlich im Ermessen der zuständigen Sachbearbeiter.

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#10
 Von 
Walker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Halloooooooooo, es handelt sich um Unterhaltsvorschuss, dh. es ist normalerweise zurückzuzahlen. Das Jugendamt wird auf die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen hinweisen und sich gegebenenfalls regelmässig monatlich Bewerbungsnachweise (20-30 Bewerbungen) vorlegen lassen.

-----------------
"Walker"

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#12
 Von 
Fiat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe von meinem Anwaqlt post bekommen und muss nun jede Bewerbung nachweisen die ich mache

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#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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