Unterhaltszahlung über 18 Jahre

3. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Latifa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung über 18 Jahre

Hallo !
Wer kann mir weiter helfen ? Mein Kind ist 18, lebt jetzt beim anderen Elternteil und besucht noch die Schule. Wie viel Unterhalt bekommt sie von mir, wenn ich ein Nettogehalt von Euro 1.000 mtl. habe ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,
Dein Bedarfskontrollbetrag liegt bei 900€, dann können noch Berufsbedingte Aufwändungen (in der Regel Fahrtkosten) hinzu gerechnet werden.
Wieviel hast Du denn vorher gezahlt?

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo,

die 900 € gelten nur, wenn das Kind eine allgemeinbildende Schule besucht. Bei nicht mehr privilegierten Kindern liegt der Selbstbehalt bei 1.000/1.100 €, bin nicht ganz sicher, kann man aber in der DT und Leitlinien nachlesen.

D. h., du müsstest eigentlich nichts mehr zahlen. Du unterliegst aber einer erhöhten Erwerbsobliegenheit zur Sicherstellung des Mindestunterhalts, wenn das Kind noch privilegiert ist.

Im Übrigen ist auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit der Volljährigkeit barunterhaltspflichtig.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Latifa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an mimi666 und mikkian für Eure Antworten. Aber was sind allgemeinbildende Schulen, Gymnasium, Real- u. Hauptschule ? Wenn ja, würde das nicht zutreffen. Heißt erhöhte Erwerbsobliegenheit dann in dem Fall, ich muss mir noch eine Nebenbeschäftigung suchen, damit der Unterhalt gewährleistet ist ? Übrigens habe ich voher nichts bezahlt, da mein Kind bei mir lebte. Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Was macht denn das Kind genau? Es gibt Informationen im Inet, welche Schulen unter die Rubrik *allgemeinbildend* fallen. Das kannst du auch selbst ergoogeln.

Wäre das Kind noch privilegiert, dann bedeutet das, dass du alles unternehmen musst, um den Mindestunterhalt sicher zu stellen. Aber wie gesagt, wenn das Kind 18 ist, ist auch der Elternteil finanziell mit im Boot, bei dem das Kind lebt.

Grüße

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