Unterhaltszahlung - und Kindergeld? Wer bekommt welchen Anteil?

6. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
-Nivron-
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltszahlung - und Kindergeld? Wer bekommt welchen Anteil?

Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie man genau den Unterhalt berechnet? Die Düsseldorfer Tabelle ist mir bekannt.
Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Wer bekommt welchen Anteil? Wie sieht die Unterhaltszahlung aus, wenn das Aufenthaltsrecht bei 3 1/4 beim KV und 3 3/4 bei der KM liegt?
Vielen Dank für eure Infos.
LG -Nivron-

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo Nivron !

quote:
Wie sieht es mit dem Kindergeld aus?
Das mit dem KG steht auch in der DT .
Bis 18 wird das KG zur Hälfte abgezogen ,ab volljähr. das ganze .
quote:
Wer bekommt welchen Anteil?
Bis volljähr. halb Mutter ,halb Vater ,ab 18 das Kind .Aber dieses wird auf den Anspruch angerechnet ,also wieder abgezogen .
quote:
Wie sieht die Unterhaltszahlung aus, wenn das Aufenthaltsrecht bei 3 1/4 beim KV und 3 3/4 bei der KM liegt?
Kommt auf die Einkommen an ,jeder anteilig wie er verdient und betreut .
So ohne weitere Angaben ist das nicht zu beantworten .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo, -nivron-!

Was den KU betrifft, erhält derjenige Elternteil den Unterhalt der das Kind mehr betreut als der andere.
Wenn ihr kein wirkliches Wechselmodell habt - und das scheint nach deinem vorigen Beitrag der Fall, erhält diesen die KM.

Kindesunterhaltszahlungen werden nicht anteilig zurückbehalten oder verteilt oder aufgehoben (ist mir zumindest nicht bekannt!) und es spielt dabei keine Rolle ob das Kind alle zwei Wochen für einige Stunden bei dir ist, du es garnicht siehst oder für irgendwelche drölfdreizweitel Tage betreust, solange es sich nicht um ein echtes Wechselmodell handelt (lies bitte hierzu auch <a href="http://www.trennungsfaq.de/umgang.html">Dieses! </a>).
Sollte es hierzu etwas aktuell anders lautendes und geben, bitte ich um Korrektur.

Das Kindergeld wird - wie von Dori beschrieben hälftig auf den Unterhalt angerechnet und wenn der Anspruch des Kindes derzeit bei z.B.293€ nach der DDT läge, lautet der Zahlbetrag 216€.
293€-216€=77€.
Grundlage unterstellt: DDT Einkommensgruppe 1., Zuschlag eine Stufe, weil nur ein Kind (und das war nett von mir, könnten auch zwei Stufen sein!).

Lieben Gruß!


-- Editiert von ARTiger am 07.05.2008 17:34:53

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