Unterhaltszahlung und Zugewinnausgleich an Ehefrau bei Umzug in's Ausland

17. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)
Unterhaltszahlung und Zugewinnausgleich an Ehefrau bei Umzug in's Ausland

Hallo,

eine Frage, die ich mir seit kurzem theoretisch stelle: Ich habe meiner Ex-Frau in den nächsten Monaten einen erheblichen Zugewinnausgleich und darüber hinaus die nächsten Jahre einen ebenso erheblichen nachehelichen Unterhalt zu zahlen.

Ich bin Krankenpfleger und habe ausgerechnet die letzten 2 Jahre von den 12 Jahren Ehe sehr gut verdient, was sich natürlich meine Ex bzw. ihr Anwalt nach Erhalt meiner letzten 12 Gehalts-Abrechnungen sehr gut in Form eines Vergleichs durch eine Scheidungs-Vereinbarung bezahlen ließ. Meine Ex ist zumindest auf dem Papier seit unserer Trennung aufgrund "Depressionen" krankgeschrieben und hat wegen Selbständigkeit wenig bis gar kein eigenes Einkommen seitdem. Entsprechend groß ist mein Unmut für zukünftige Zahlungen an sie.

Irgendwann ist für mich das Ende der Fahnenstange erreicht, da mein Verdienst hauptsächlich durch enorme Überstunden entstanden ist, die ich nicht ewig lange so weiterführen möchte. Leider hat das aber niemanden auf der Gegenseite interessiert.

Ich nehme an, selbst wenn ich jetzt wieder soviel weniger verdiene und ich nach Abzug des Unterhalts unter das Existenzminimum falle, daß ich aufgrund der Scheidungsfolgen-Vereinbarung dennoch zu den vereinbarten Unterhalts-Zahlungen verpflichtet wäre? ich muß meiner Ex monatlich 1600 Euro Unterhalt zahlen.

Ich habe eine Freundin, die mittlerweile aus der Ukraine nach Hamburg gezogen ist und die ich ebenfalls finanziell unterstütze. Könnte ich es zu meinem Vorteil nutzen, wenn ich meinen Wohnsitz in die Ukraine lege und auch mein Gehalt auf ein Konto dort überwiesen wird? Wie verhält es sich in dem Fall, wenn mein Gehalt nach deutschem Recht dann vermutlich gepfändet werden könnte? Ich würde teilweise in Deutschland leben zum arbeiten und teilweise trotz Krieg in der Ukraine. Ich war schon oft und längere Zeit in der Ukraine zuvor gewesen bis zum Umzug meiner Freundin nach Hamburg.

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31 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Wir kennen den Vergleich nicht. Jedenfalls ist wohl ein Titel in der Welt, und der ist zu bedienen. Wie lange der greift, dass hat Dir bestimmt Dein Anwalt erklärt. Auch die Bedingungen, unter denen eine Abänderung herbeigeführt werden kann. Völlig uninteressant ist, wo Du lebst, wen Du freiwillig subventionierst.

wirdwerden

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
was sich natürlich meine Ex bzw. ihr Anwalt nach Erhalt meiner letzten 12 Gehalts-Abrechnungen sehr gut in Form eines Vergleichs durch eine Scheidungs-Vereinbarung bezahlen ließ.

Eine Vereinbarung wird von zwei Seiten vereinbart und unterschrieben.
War ein Notar beteiligt?

Zitat (von josepadilla):
"Depressionen"

Was bedeutet Depressionen in Anführungszeichen?
Handelt es sich dabei um Depressionen ohne Anführungszeichen, sprechen wir von einer ernsthaften Erkrankung, die auch Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit haben kann.

Zitat (von josepadilla):
mein Verdienst hauptsächlich durch enorme Überstunden entstanden ist, die ich nicht ewig lange so weiterführen möchte.

Wie hoch ist denn etwa die Differenz zwischen normalem Einkommen und Einkommen inkl. Überstunden?
Verstehe ich richtig, dass Sie eine Vereinbarung unterschrieben haben, die Sie unter Umständen gar nicht erfüllen können? Also z.B.: 14 Tage krank, entsprechend keine Überstunden, entsprechend geringere Auszahlung?
Aus welchem Grunde haben Sie das so unterschrieben? Was ist der Hintergrund?

Zitat (von josepadilla):
Leider hat das aber niemanden auf der Gegenseite interessiert.

Die Gegenseite ist ja auch nicht dafür "zuständig" und üblicherweise auch nicht Willens, Ihre Interessen zu vertreten. Die Gegenseite vertritt ihre eigenen Interessen.

Zitat (von josepadilla):
daß ich aufgrund der Scheidungsfolgen-Vereinbarung dennoch zu den vereinbarten Unterhalts-Zahlungen verpflichtet wäre?

Korrekt.

Zitat (von josepadilla):
Könnte ich es zu meinem Vorteil nutzen, wenn ich meinen Wohnsitz in die Ukraine lege und auch mein Gehalt auf ein Konto dort überwiesen wird?

Das können Sie handhaben, wie Sie möchten. An der Zahlungsverpflichtung ändert das jedenfalls nichts.

Zitat (von josepadilla):
Wie verhält es sich in dem Fall, wenn mein Gehalt nach deutschem Recht dann vermutlich gepfändet werden könnte?

Wenn es kein deutsches Konto gibt, das man pfänden könnte, wird man sich vermutlich an Ihren Arbeitgeber wenden und direkt vom Lohn pfänden.

Ich empfehle, den Rechtsweg zu beschreiten, statt irgendwelche Tricksereien anzuwenden.
Man kann eine solche Vereinbarung grundsätzlich anfechten, zum Beispiel bei Sittenwidrigkeit. Ich sehe hier zum einen, dass Sie mehr Einkommen in die Waagschale geworfen haben, als Sie überhaupt auf Dauer realisieren können, zum anderen, dass ein Lebensstandard zugrunde gelegt wurde, der während der Ehezeit gar nicht gegeben war (12 Jahre - 2 Jahre Geldsegen = 10 Jahre normale Einkünfte).
Ein Anwalt wird die richtigen Schritte kennen und entsprechend vorgehen.


-- Editiert von User am 18. März 2025 09:30

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Das Teil ist doch gerade erst unterschrieben worden. Wie will man dann auf Abänderung erfolgreich klagen?

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
was sich natürlich meine Ex ... in Form eines Vergleichs durch eine Scheidungs-Vereinbarung bezahlen ließ.
Was hat sich beim Gütetermin bei Familiengericht ergeben? Fand der Termin am 14.2. statt?

Zitat (von josepadilla):
selbst wenn ich jetzt wieder soviel weniger verdiene und ich nach Abzug des Unterhalts unter das Existenzminimum falle, daß ich aufgrund der Scheidungsfolgen-Vereinbarung dennoch zu den vereinbarten Unterhalts-Zahlungen verpflichtet wäre?
Ja, das ist anzunehmen. Seit wann verdienst du wieder weniger...und warum?
Zitat (von josepadilla):
Ich habe eine Freundin, die mittlerweile aus der Ukraine nach Hamburg gezogen ist und die ich ebenfalls finanziell unterstütze.
Da hat nun aber deine Exfrau den Vorrang.
Zitat (von josepadilla):
Irgendwann ist für mich das Ende der Fahnenstange erreicht,
Aber doch nicht sofort nach der Scheidung.
Hast du dem Vergleich denn nicht --- widersprochen---? weil du ja jetzt viel weniger Einkommen hast?
Hat dich dein Hintergrund-RA dazu nicht beraten?

Ich meine, Krieg/Freundin/Umzug und keine-Ü-Std.-mehr sind kein Grund für das Ende der Fahnenstange.
Und irgendwelche Umwege in die *selbstgemachte Armut* wirst du hier nicht lesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Was bedeutet Depressionen inquote]
Ich unterstelle ihr nicht, daß sie komplett schauspielert, aber sie war schon während der Ehe immer etwas theatralisch und als Sängerin, Gesangslehrerin und hin und wieder allgemein im Showgeschäft auch dementsprechend als Schauspielerin nicht unbegabt.

Zitat (von Despi):
Eine Vereinbarung wird von zwei Seiten vereinbart und unterschrieben.

Ja, es ist eine notarielle Vereinbarung.

Zitat (von Despi):
Wie hoch ist denn etwa die Differenz zwischen normalem Einkommen und Einkommen inkl. Überstunden?

stark schwankend von 50-200%. Meine letzte Abrechnung lag bei 3000 Euro netto auch dank Steuerklasse 1, eine Spitzen-Abrechnung lag bei ca. 9000 netto, die natürlich auch in den Zeitraum gefallen ist, den ich der Gegenseite belegen mußte.

Zitat (von Despi):
Aus welchem Grunde haben Sie das so unterschrieben? Was ist der Hintergrund?

Ich habe durch alleiniges Erwirtschaften während der Ehezeit eine Summe im hohen sechsstelligen Bereich gespart. Wenn ich nicht dem Vergleich zugestimmt hätte, wäre es wohl dazu gekommen, daß ich alles hätte offenlegen müssen. Der Zugewinnausgleich ist auch somit o.k., aber bei den Abzügen, die ich jetzt monatlich beim Gehalt habe, überschreite ich evtl. die Grenze zum Existenzminimum, wenn der Unterhalt monatlich abgeht. Inwieweit wird hier dann Vermögen berücksichtigt oder zählt nur das, was ich auf dem Gehaltszettel stehen habe, um die Forderungen der Gegenseite auszugleichen? Meine Ex hatte keinerlei ehebedingte Nachteile, was der Gesetzgeber durch die netten Gesetze auszugleichen versucht und man als wirtschaftlich Stärkerer dann herangezogen wird. Es gab kein gemeinsames Kind, ihr Kind war bereits Teenager und auch haushaltsmäßig mußte ich mich um alles selbst kümmern. Selbst meine Wäsche hatte ich selbst gewaschen. Wenn man sich nur 13 Wochen Ferien/Urlaub im Jahr gönnt, ist die Zeit ja auch ziemlich knapp bemessen als Gesangslehrerin.

Zitat (von Despi):
Ein Anwalt wird die richtigen Schritte kennen und entsprechend vorgehen.

Einen Anwalt mußte ich ja zunächst haben wegen dem Scheidungsantrag. Dem habe ich auch zunächst das Problem mit den vorhergehenden Gehältern geschildert. Antwort war, daß dies aufgrund des Zeitraums nicht relevant sei. Dieser Anwalt ist vor einiger Zeit verstorben und da ich das Gefühl hatte, daß in meinem Fall ohnehin nur das "übliche Programm" abgespult wird, ohne daß man etwas zugunsten meiner Person beeinflussen kann, habe ich mir nur noch einen Anwalt im Hintergrund genommen, der z.B. die Vereinbarung durchgeschaut hat. Der Anwalt meiner Ex-Frau, den sie sich inzwischen genommen hatte, hat dann sozusagen den Scheidungsantrag gestellt.

Zitat (von Anami):
Was hat sich beim Gütetermin bei Familiengericht ergeben? Fand der Termin am 14.2. statt?

Da hat sich nur ergeben, daß ihrem Anwalt noch eingefallen ist, daß ja noch eine Riester-Rente vorhanden sei, die es auf meiner Seite aber nicht gab, sondern auf Seiten meiner Ex-Frau. Aufgrund der geringen Summe von 6000 Euro wollte ich darauf verzichten und da in Deutschland ja alles immer etwas schwieriger ist, muß nun eine erneute Vereinbarung unterschrieben werden und da ich 250km entfernt wohne, meine Ex gerade eine Therapie macht, zieht sich alles wie ein Kaugummi und bin immer noch nicht geschieden. Wenn ich Glück habe, bekomme ich auf dem schriftlichen Weg irgendwann in der Zukunft Bescheid.

Zitat (von Anami):
Ja, das ist anzunehmen. Seit wann verdienst du wieder weniger...und warum?

Noch nicht viel weniger, außer in den letzten 2 Monaten mit ca. 3000 Euro netto.

Zitat (von Anami):
Hast du dem Vergleich denn nicht --- widersprochen---? weil du ja jetzt viel weniger Einkommen hast?
Hat dich dein Hintergrund-RA dazu nicht beraten?

Aufgrund des Vermögens mußte ich hier die kleineren Brötchen backen, sonst hätte ich am Ende gar keine Brötchen mehr.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
und bin immer noch nicht geschieden
Danke für die wichtige Info.
Zitat (von josepadilla):
muß nun eine erneute Vereinbarung unterschrieben werden
Ja, so ist das. Aber wegen deiner Befindlichkeiten beschleunigt sich in D nichts.
Zitat (von josepadilla):
bekomme ich auf dem schriftlichen Weg irgendwann in der Zukunft Bescheid.
Worauf wartest du da mit Glück? Welcher Bescheid ist gemeint?
Zitat (von josepadilla):
Ich habe durch alleiniges Erwirtschaften während der Ehezeit eine Summe im hohen sechsstelligen Bereich gespart.
Wer jetzt nach 1,5 Jahren Trennung und schwieriger Scheidung noch *alleiniges Erwirtschaften* und *Ehezeit* und *habe ich gespart*--->in 1 Satz unterbringt, hat das deutsche Scheidungsrecht noch immer nicht verstanden.
Zitat (von josepadilla):
überschreite ich evtl. die Grenze zum Existenzminimum,
Das Überschreiten ist nicht problematisch.
Du hast einen unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt, der liegt z.Zt. bei 1600,-.
Du hast offenbar keinen Grund, dein Einkommen nicht erhöhen zu können, das dürfte unter Erwerbsobliegenheit fallen. (zB doch einige Ü-Std.).

Es wäre wohl klüger gewesen, gleich mit einem (Anschluss)Anwalt das Problem zu beackern.
In die Stkl 1 zu wechseln, war evtl. verfrüht?
...und nun schon eine neue hilfebedürftige Freundin im Boot.
Tja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Anami):
und *Ehezeit* und *habe ich gespart*--->in 1 Satz unterbringt, hat das deutsche Scheidungsrecht noch immer nicht verstanden.

....schon verstanden. Aber ich konnte mich nicht zurückhalten, mich darüber aufzuregen, auch wenn es nichts bringt. Schön, daß das Scheidungsrecht den wirtschaftlich Schwächeren schützt, aber wer schützt den Stärkeren vor der Ausnutzung durch den Schwächeren? Da es wie gesagt keine ehebedingten Nachteile gab.

Zitat (von Anami):
Worauf wartest du da mit Glück? Welcher Bescheid ist gemeint?

...ich meine nur das Scheidungs-Urteil auf dem schriftlichen Weg.

Zitat (von Anami):
Es wäre wohl klüger gewesen, gleich mit einem (Anschluss)Anwalt das Problem zu beackern.
In die Stkl 1 zu wechseln, war evtl. verfrüht?

Ein weiterer Anwalt hätte mir kaum helfen können aufgrund der Gefahr meine Ersparnisse offenzulegen. Was hätte denn hier ein Anwalt machen sollen? Meine Ex hat immerhin einem Vergleich zugestimmt, so daß ich am Ende immer noch weniger zahle. Außerdem war ich bei einem weiteren Anwalt gewesen, der mir direkt 10.000 Euro Anzahlung abknöpfen wollte und dann hätte ich mit seinem Vorschlag auch noch weit mehr an meine Ex zahlen müssen, als ich jetzt ohne irgendeinen Rechtsverdreher gezahlt habe, aber für meine Begriffe dennoch zuviel.

Der Steuerklassenwechsel wird automatisch zum Ende des Trennungsjahres durchgeführt. Da habe ich überhaupt keinen Einfluß darauf. Das habe ich erst ein Dreivierteljahr später erfahren, als auf meiner Gehaltsabrechnung übermäßig viel Steuern einbehalten wurden. Sowas könnte mir z.B. auch ein Anwalt sagen z.B. hinsichtlich Änderung eines Freistellungsauftrags bei der Bank, aber ich habe überwiegend nur schlechte Erfahrungen in meinem Leben mit Anwälten gemacht. Am besten hat immer das Abkassieren funktioniert.

Was die neue Freundin betrifft: Ich bin für gewöhnlich nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus mit jemandem zusammen. Wenn halt das Geld nicht da wäre, müsste es auch so gehen. Und wenn die Frau dann nicht mehr will, war es wohl ohnehin die Falsche.

-- Editiert von User am 18. März 2025 15:33

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Wer was verdient, ist doch völlig einerlei. Zumindest im Augenblick. Es existiert ein Vergleich; ich vermute, vor Gericht abgeschlossen. Ich rätsele, warum dann nicht gleich geschieden wurde. Das ist das übliche Procedere. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Angelegenheit noch nicht scheidungsreif ist, z.B. die Auskunft der Rentenversicherung noch nicht vorliegt,

Nur, warum schließt man vor einem Monat einen Vergleich, den man jetzt schon nicht mehr will? Und man glaubt ernsthaft, dass das Gericht und die Gegenseite dieses Gezuchte mitmacht? Wohl eher nicht.

wirdwerden

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#9
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Ich kann nur nochmal dazu raten, einen Anwalt zu beauftragen.
Dem können Sie auch Ihre Ersparnisse offenlegen, er vertritt Sie ja und wird Sie nicht an die Gegenseite verraten.

Der Anwalt kann dann genau prüfen, wie man das:

Zitat (von josepadilla):
Irgendwann ist für mich das Ende der Fahnenstange erreicht, da mein Verdienst hauptsächlich durch enorme Überstunden entstanden ist, die ich nicht ewig lange so weiterführen möchte.

und das:
Zitat (von wirdwerden):
warum schließt man vor einem Monat einen Vergleich, den man jetzt schon nicht mehr will?

und das:
Zitat (von wirdwerden):
Und man glaubt ernsthaft, dass das Gericht und die Gegenseite dieses Gezuchte mitmacht?

zusammenbringt.

Ich bin hier offenbar etwas optimistischer als meine Mitschreibenden.
Zum einen habe ich hiermit meine Schwierigkeiten:
Zitat (von josepadilla):
eine Spitzen-Abrechnung lag bei ca. 9000 netto, die natürlich auch in den Zeitraum gefallen ist, den ich der Gegenseite belegen mußte.

In einen zwischen zwei Personen vereinbarten Vertrag, bringt man das ein, was man möchte, nicht, was die Gegenseite gern möchte. Die Basis, die die Gegenseite gern in der Berechnung sehen möchte (und ja nun auch bekommen hat), ist nicht geeignet, um den Unterhalt zu berechnen. Wie gesagt, was passiert denn, wenn Sie mal 14 Tage oder 30 Tage keine Überstunden leisten können? Oder der Arbeitgeber Überstunden deckelt? Sie würden ja zum Sozialfall werden (die Ersparnisse mal außen vor). Und das lässt sich in einer solchen Vereinbarung nicht festschreiben.
Basis muss das Grundgehalt sein. Und vielleicht ein Aufschlag für Überstunden, da wäre ich aber sehr vorsichtig.
Ein Anwalt kann einschätzen, ob hier nicht eine einseitige Benachteiligung vorliegt.

Außerdem sehe ich eine Änderung der Verhältnisse, spätestens dann, wenn die Überstunden nicht mehr geleistet werden. Spätestens die berechtigt zur Änderung der Vereinbarung. Dabei gilt sogar eher: je früher, desto besser.

-- Editiert von User am 18. März 2025 16:09

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Schön, daß das Scheidungsrecht den wirtschaftlich Schwächeren schützt, aber wer schützt den Stärkeren vor der Ausnutzung durch den Schwächeren?
Sicher ist das dt. Scheidungsrecht nicht so angelegt. Kommt vor allem auf die Ehepartner an. Das Recht/Gesetz ist immer das selbe. Nicht in jeder Ehe und nicht bei jeder Trennung/Scheidung prallt es so aufeinander. Du hast gedacht, du machst den Rest ohne neuen (gierigen??) Anwalt... aber oft gehts um Strategie und Taktik und erfahrene Anwälte haben so manchen Fall anders *hingekriegt*. Mit dem Riesterkram wurde das grad bewiesen, wenn das auch nur *Peanuts* sind.
Zitat (von josepadilla):
ich meine nur das Scheidungs-Urteil auf dem schriftlichen Weg.
Oh, hat man dir das am 14.2. in Aussicht gestellt? Wo doch alles so schwierig, formal und höchstbürokratisch ist in D.---> gibts etwa zum Schluss das Scheidungsurteil per Briefpost :???:
...weil du *so weit weg* wohnst oder deine Frau ihre Therapie nicht unterbrechen kann?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für eure Zeit und Antworten.

Ich denke, daß Problem ist, daß ich mit der bisherigen Vereinbarung trotz allem besser fahre. Wenn ich mit einem weiteren Anwalt dagegen vorgehen würde, riskiere ich, oder hätte ich riskiert, der Gegenseite meine finanziellen Verhältnisse offenlegen zu müssen.

Den Entwurf der Scheidungsfolgen-Vereinbarung habe ich ja einem Anwalt vorgelegt, der mich nur nicht offiziell vor Gericht vertritt. Seine einzigen Bedenken waren nur gewesen, daß meine Ex-Frau ebenfalls etwas verschweigen könnte und ihr daher weit weniger zustehen könnte, als zunächst angenommen. Da ich aber mit ihr über eine Dekade zusammengelebt habe und sie daher mehr oder weniger kenne, kann ich mich mit Sicherheit angrenzender Wahrscheinlich sagen, daß da nichts ist. Von daher habe ich leider einfach ziemliches Pech gehabt, daß sie nun an Depressionen erkrankt ist und auch noch dazu selbständig war, ohne sich zuvor irgendwie abzusichern.

Ansonsten ist der Anwalt mit mir soweit gegangen, daß ich mich mit dieser Vereinbarung wesentlich besser stehe, als alles offenzulegen. Der Zugewinnausgleich ist auch o.k.

Und was den nachehelichen Unterhalt betrifft, wäre ich vermutlich selbst ohne Überstunden immer noch finanziell in der Lage, die Vereinbarung zu erfüllen, da man in Deutschland auch hier in die vollen gehen darf und bis zu 45% seines Netto-Einkommens an die Ex weiterreichen darf. Das währen bei 1600 Euro Unterhalt über den Daumen gepeilt ca. 3300 Netto-Einkommen. Also ca. 4500 Euro Brutto? Wahrscheinlich würde es nicht ganz reichen ohne Überstunden, aber nach dem letzten Stand der vorgelegten Abrechnungen liege ich ja weit darüber.

Ich würde halt riskieren, alles offenzulegen beim Versuch, den Unterhalt zu reduzieren und weiß nicht einmal, ob ich dann Erfolg hätte.

Und einen versierten Anwalt muß man erstmal finden. Ich habe schon mehrmals mit Anwälten zu tun gehabt in meinem Leben und 2/3 davon sind meiner Meinung nach nicht wirklich zu gebrauchen gewesen. Wie z.B. der letzte Anwalt, der dann verstorben ist. Der hat eigentlich nicht wirklich etwas herausgeholt, außer das übliche Procedere zu machen bzw. da es Anwaltspflicht bei einem Scheidungsantrag gibt.

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#12
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Was ich noch fragen wollte, ob bei einer möglichen Abänderung der Vereinbarung nur der Unterhalt in Betracht gezogen werden könnte, also isoliert vom Zugewinnausgleich oder die Gegenseite dann alles wieder neu aufdrösseln könnte? Eine Abänderung des Zugewinnausgleichs wäre auf jeden Fall keine Option für mich, nur um zu versuchen, den Unterhalt zu reduzieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Was ich noch fragen wollte, ob bei einer möglichen Abänderung der Vereinbarung nur der Unterhalt in Betracht gezogen werden könnte, also isoliert vom Zugewinnausgleich oder die Gegenseite dann alles wieder neu aufdrösseln könnte?


Nochmal zum Verständnis: Einer Vereinbarung müssen immer beide Seiten zustimmen.
Einseitig kann gefordert werden, was will, die andere Seite muss da aber gar nicht drauf eingehen.

Sie könnten also mit einem Anwalt auf die Gegenseite zugehen und mitteilen (lassen), dass Sie aufgrund geänderter Voraussetzungen (= Überwiegende Rückkehr zur 40-Stunden-Woche) weniger Geld zur Verfügung haben und die Unterhaltsregelung neu verhandeln möchten.
Gleichzeitig würde ich erklären, dass die anderen Bestandteile der Vereinbarung unberührt bleiben sollen und mich auch nicht darauf einlassen, das nochmal auf zu machen (ehrlich gesagt: warum sollte man das auch wieder aufmachen? Der Zugewinnausgleich ist ja abgeschlossen, hier ändern sich die Voraussetzungen ja nicht mehr).

Das ist zumindest meine Sicht der Dinge.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
daß Problem ist, daß ich mit der bisherigen Vereinbarung trotz allem besser fahre.
Dann ist es ja kein Problem---sondern ist eben so.
Immer auf das deutsche Recht zu schimpfen, ist überflüssig. Es ist, wie es ist.
Zitat (von josepadilla):
ob bei einer möglichen Abänderung
Eine Abänderung müsste beantragt werden. Ob du das ohne Anwalt und Notar hinkriegst? Sie findet dann Berücksichtigung, wenn die andere Seite zustimmt und der Sachverhalt gesetzeskonform geregelt ist.

Ich werfe nochmal den Begriff gesteigerte Erwerbsobliegenheit ein. Das könnte sie/ihr Anwalt durchaus dagegenhalten, wenn es doch wieder um +/- €-Unterhalt geht. Offenbar gräbt ihr Anwalt tief...Stichwort Riester.
Du als * finanziell Stärkerer= der Leistungsfähige* wirst im Gegensatz zu deiner * finanziell schwächeren* und erkrankten und derzeit nicht erwerbstätigen Ehepartnerin durchaus mehr Erwerbseinkommen erwirtschaften können.

Ich würde mein Augenmerk darauf setzen, dass die Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt zeitlich begrenzt wird.
Hast du schon Kenntnisse zu Versorgungsausgleich ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 52x hilfreich)

Betrifft "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" nicht nur minderjährige Kinder?
Gibt es hier minderjährige Kinder?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#16
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Betrifft "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" nicht nur minderjährige Kinder?

Korrekt, die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat mit diesem Fall hier nichts zu tun.

Zitat (von lyra82):
Gibt es hier minderjährige Kinder?

Davon war hier zumindest nicht die Rede.

Selbst wenn: meines Wissens nach würde man ggf. auf einen anderen Job hindrängen, wenn denn die entsprechende Qualifiktion vorläge und nicht ausgenutzt wird.
Dass man das Ausnutzen auch der letzten Überstundenmöglichkeit anordnet, wäre mir neu.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eine Abänderung müsste beantragt werden. Ob du das ohne Anwalt und Notar hinkriegst? Sie findet dann Berücksichtigung, wenn die andere Seite zustimmt und der Sachverhalt gesetzeskonform geregelt ist.

Das würde ich natürlich mit offiziellem Anwalt machen. Bei der bisherigen Vereinbarung ist es ja so, daß ich wegen dem Zugewinnausgleich froh sein konnte, daß nicht mehr gefordert wird und wollte das zumindest schonmal in trockenen Tüchern haben. Wenn ich wegen dem Unterhalt bereits da herumgemäkelt hätte, wäre ich das Risiko eingegangen, daß die ganze Vereinbarung zurückgezogen wird und ich im Zuge dessen meine Kontoauszüge hätte präsentieren müssen. Aus dem Grund blieb mir meiner Meinung nach nichts anderes übrig, als zu akzeptieren.

Wenn es nun aber die Möglichkeit gibt, die Unterhaltszahlungen isoliert vom Zugewinnausgleich anzuprangern, da bereits eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, würde ich diesen Schritt wagen, da ich vermutlich maximal die Anwaltskosten hier riskieren würde, wenn nichts bei herauskommt. Meine Ex-Frau würde ggf. sogar hier mit sich reden lassen, hat aber gefühlt alles ihrem Anwalt in der Vergangenheit überlassen.

Ich bin mir nicht sicher, aber als der Notar-Termin wegen der Vereinbarung war und wir wegen der Gebühren-Berechnung nach unserem Einkommen gefragt wurden, hatte meine Ex irgendetwas von 800 Euro in den Raum geworfen, die sie, woher auch immer, bekommt. Details sind mir aber nicht bekannt. Ich war etwas erstaunt und frage mich jetzt, inwieweit das ebenfalls Berücksichtigung finden würde bei einer Unterhalts-Neuberechnung.

Zitat (von Anami):
Ich würde mein Augenmerk darauf setzen, dass die Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt zeitlich begrenzt wird.

Die Vereinbarung habe ich auch hinsichtlich des Unterhalts nur deswegen unterschrieben, da bereits eine zeitliche Begrenzung auf 24 Monate ab Rechtskraft der Scheidung dort angegeben ist. Da sich die Scheidung nun nochmal wegen dieser Riester-Sache einige Monate verzögert, habe ich mich inoffiziell mit meiner Ex geeinigt, den nachehelichen Unterhalt bereits seit März laufen zu lassen, also dann bis Februar 2027. Wenn sie schlecht wäre, könnte sie mir am Ende natürlich sagen, daß noch etwas fehlt, weil wir das nicht offiziell gemacht haben.

Zitat (von Anami):
Hast du schon Kenntnisse zu Versorgungsausgleich ?

Was meinst du? Der Versorgungsausgleich ist bis auf die Mini-Riester-Rente geregelt. Sonst wäre es noch gar nicht zum Verhandlungs-Termin wegen der Scheidung gekommen.

-- Editiert von User am 19. März 2025 14:32

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Betrifft "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" nicht nur minderjährige Kinder?
upps, dann nehme ich das --gesteigert-- wieder weg.
Dem leistungsfähigen Unterhaltsschuldner kann ggfls. eine Erwerbsobliegenheit auferlegt werden, um die Zahlung des Unterhalts sicherzustellen.

Ob das unbedingt Überstunden bzw. *Lohnarbeit* sein müsste oder der nacheheliche Unterhalt tw. auch aus dem Vermögen des Schuldners ergänzt werden kann, wird im Fall des Falles zu entscheiden sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Gibt es hier minderjährige Kinder?

Nein, gibt es nicht. Sie hat eine Tochter aus erster Ehe.

Zitat (von Despi):
Dass man das Ausnutzen auch der letzten Überstundenmöglichkeit anordnet, wäre mir neu.

Mir hat der Anwalt, der mir 10.000 Euro nur als Anzahlung für seine "Dienste" abknöpfen wollte, erzählt, daß dies mehr oder weniger weiter erwartet werden könnte, wenn ich in der Vergangenheit auch soviele Überstunden geleistet habe.

Ich werde das auf jeden Fall nochmal mit einem Anwalt besprechen. Kennt ihr jemanden, der in solchen Sachen versiert ist? Das müsste ja nicht unbedingt persönlich sein, zumindest nicht, solange es keinen gerichtlichen Termin gibt.

Ansonsten würde ich zu dem letzten Anwalt gehen, der zu sehr humanen Kosten die Vereinbarung kontrolliert hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Kennt ihr jemanden, der in solchen Sachen versiert ist?
Nicht persönlich.
Aber du befindest dich hier in einem Teilbereich zu 123-Recht.
Das Forum ist also quasi die *Laienspielgruppe*, die keine Rechtsberatung gibt und geben darf.

Oben rechts in deinem Erstbeitrag findest du einen blauen Button ---> jetzt Anwalt fragen.
Anklicken---> weiter gehts. :smile:
zZt. sind 15 Anwälte online.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1516 Beiträge, 260x hilfreich)

Verstehe ich das richtig?

Zitat (von josepadilla):
Ich habe durch alleiniges Erwirtschaften während der Ehezeit eine Summe im hohen sechsstelligen Bereich gespart. Wenn ich nicht dem Vergleich zugestimmt hätte, wäre es wohl dazu gekommen, daß ich alles hätte offenlegen müssen.

Dieser Betrag ist nicht mit in den. Zugewinnausgleich geflossen? Diesen Verzicht seitens der Ex haben sie sich dadurch "erkauft", dass sie im Vergleich dann höheren Unterhaltszählungen zugestimmt haben?
Wie sie ja öfter erwähnen, fahren sie damit immer noch besser, als wenn sie das hätten einfließen lassen, weil sie es ja partout nicht Offenlegen wollen?
Und nun wollen sie, nachdem sie die Ex dazu gebracht haben auf diesen Zugewinnausgleich zu verzichten im Gegenzug für gute Unterhaltszahlung, diese Unterhaltszahlung verringern?

Wenn ich das falsch verstanden habe, möge man mich berichtigen. Aber ich bekomme hier den Eindruck, dass die Ex über den Tisch gezogen werden soll....erst den Zugewinn ausschließen und dann die Gegenleistung für dieses Entgegenkommen nicht erbringen wollen...

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#22
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Verstehe ich das richtig?

Nach meinem Verständnis gabe es da keinen "Deal", sondern das Vermögen wurde schlicht verschwiegen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#23
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Nach meinem Verständnis gabe es da keinen "Deal", sondern das Vermögen wurde schlicht verschwiegen.


Ja, natürlich!! Jetzt kommt der Teil der betrogenen Ehefrau. Wenn ich etwas in genaueren Zahlen schreiben darf: Meine Ex-Frau wird nach jetzigem Stand ca. 125.000 Euro insgesamt kassiert haben, nachdem die Sache vorbei ist + Versorgungsausgleich. Es würde mich eigentlich wundern, daß ich da viel was abändern kann und wenn, dann geht es um ein paar Hundert Euro monatlich.

Ihr Anwalt kam mit der Vereinbarung und selbst die Laufzeit des weiteren bzw. nachehelichen Unterhalts über 24 Monate wollte er nicht auf "sofort" setzen, sondern erst nach der Scheidung laufen lassen. Sie hat also direkt bekommen, was sie wollte. Und hätte ich schreiben sollen, da fehlt noch was und ich gebe es dir gern?

Wenn ihr Anwalt es darauf angelegt hätte, wäre überhaupt keine Chance für mich gewesen, das Geld zu verschweigen. Selbst wenn ich es verprasst hätte, wäre es mir fiktiv hinzugerechnet worden.

Da es wie gesagt keine ehebedingten Nachteile gab für sie, denke ich, daß sie mehr als gut bedient mit dieser Lösung ist. Nur weil das deutsche Recht vorsieht, daß jeder zu gleichen Teilen bedient wird, heißt das nicht, daß das auch gerecht wäre, wenn ich mir ca. 10 Jahre 12 Stunden täglich bei mindestens 25 Nächten im Monat um die Ohren haue, während sie maximal umgerechnet eine 3/4-Stelle gemacht hat und dazu noch haufenweise frei hatte. Das private Ungleichgewicht möchte ich hier gar nicht ansprechen.


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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Nur weil das deutsche Recht vorsieht, daß jeder zu gleichen Teilen bedient wird
Gern nochmal: Das ist nicht so. Aber du wirst es vielleicht nie verstehen (wollen).
Wie viele ausländische *Familien-bzw. Scheidungsrechte* kennst du denn aus Erfahrung?
Zitat (von josepadilla):
wenn ich mir ca. 10 Jahre 12 Stunden täglich bei mindestens 25 Nächten im Monat um die Ohren haue,
Es gibt im deutschen Recht kein Gesetz, welches DAS von dir verlangen würde. Aber es hindert dich auch kein Gesetz daran, das zu tun. Ich nehme das dt. ArbZG hier mal raus, damit man nicht evtl. auch noch darüber eine Diskussion beginnt.
Zitat (von josepadilla):
Das private Ungleichgewicht möchte ich hier gar nicht ansprechen.
Das ist auch vollkommen unnötig, weil es dir in der Sache nichts bringt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#25
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gern nochmal: Das ist nicht so. Aber du wirst es vielleicht nie verstehen (wollen).
Wie viele ausländische *Familien-bzw. Scheidungsrechte* kennst du denn aus Erfahrung?

Wenn meine Ex nichts angespart hat, weil sie es lieber ausgegeben hat oder erst gar nicht genug gearbeitet hat, um etwas selbst zu sparen, also ihr Sparguthaben bei 0 Euro ist und ich habe z.B. 100.000 Euo: Wenn der Zugewinnausgleich durchgeführt wird, muß ich ihr 50.000 Euro abgeben. Das soll dann also nicht so sein, daß ich die Hälfte abgeben muß? Versorgungsausgleich ebenso: Jeder bekommt vom anderen soviel während der Ehezeit erwirtschaftete Rentenpunkte, daß am Ende Gleichstand ist.
Beim Unterhalt mag es etwas anderes sein, wenn sie in der Lage wäre, für sich selbst zu sorgen, daß dann nicht die Hälfte abgegeben werden muß. Aber in meinem Fall ist es bei normalem Stellenumfang doch auch so, daß ich mindestens die Hälfte abgebe.

Meine Freundin aus der Ukraine ist bereits geschieden. Dauer von der Entscheidung sich zu trennen bis zur Scheidung: ca. 1 Monat. Natürlich ist das Sozialsystem dort alles andere als gut und es wird weit weniger geregelt. Hat sicherlich auch seine Nachteile. Aber Deutschland ist ja auch an Bürokratismus allgemein kaum zu überbieten. Wenn ich auf ihre Riester-Rente verzichten will, muß daß auch erst wieder notariell in einer Vereinbarung gemacht werden. Da ich weit weg wohne, muß ich entweder 500km für meine Unterschrift fahren oder eine Vollmacht abgeben, die auch wiederum erst notariell abgesegnet werden muß und für jeden dieser Furze entstehen Kosten, wo sich Anwälte und Notare eine goldene Nase dran verdienen. Und hierzulande muß erstmal ein Trennungsjahr eingehalten werden, in dem ich bereits Unterhalt bezahlen darf ohne Ende und erst dann....erst dann fängt der nacheheliche Unterhalt an. Meine Freundin hat nicht umsonst bereits mehr als einmal die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, wenn ich ihr erzähle, wie hier alles geregelt ist.

-- Editiert von User am 20. März 2025 12:13

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#26
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 52x hilfreich)

@josepadilla:
Warum bist du denn die Ehe eingegangen, wenn du die Abrechnung bei Scheidung so nicht willst?
Mit der Ehe bist du einen Vertrag eingegangen und die Bedingungen dazu sind allgemein bekannt.
Insofern darfst du dir nur selbst Vorhaltungen machen.
Lerne daraus und begehe jetzt nicht noch einmal diesen Fehler.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#27
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1516 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Wenn meine Ex nichts angespart hat, weil sie es lieber ausgegeben hat oder erst gar nicht genug gearbeitet hat, um etwas selbst zu sparen, also ihr Sparguthaben bei 0 Euro ist und ich habe z.B. 100.000 Euo: Wenn der Zugewinnausgleich durchgeführt wird, muß ich ihr 50.000 Euro abgeben. Das soll dann also nicht so sein, daß ich die Hälfte abgeben muß?

Und warum habt ihr dann für die Ehe nicht Gütertrennung vereinbart?
Das ist doch dein eigenes Versäumnis.

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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Ich stimme den beiden Vorschreibern zu, denn
dat weer doch dien egen Schuld/Des war oba dei eigene Schuid/Bisde aber ooch selber schuld gewäsn/Des war do abr dai aigene Schuld.
:sad:

@josepadilla
- Du drehst dich im Kreise, dein mimimi bringt dir und hier nichts.
- Deine Rechnereien zum dt. Familienrecht und deine Rechtfertigungen und Vorwürfe sind unnötig und falsch.
- Es ist niemals so pauschal und banal. Es wird ---verglichen/ausgeglichen---, sagt schon der Name.
- Warum hast du bei der *notariellen Vereinbarung* den V-Ausgleich nicht ausgeschlossen/ausgeglichen?
- Und als Rentner wirst du Hälfte von was an deine Exfrau abgeben müssen?
- Wenn sie für sich selbst sorgen kann, wird gar kein nachehelicher Unterhalt nötig.
- Dann sorgt nach der Scheidung jeder für seinen eigenen Lebensunterhalt.
- Eine ukrainische Scheidung ist für dt. Recht kein Maßstab, also hier unwichtig.
- Es geht woanders noch schneller und ganz ohne staatl. Sozialsystem. Also hier auch unwichtig.
- Du musst hier niemanden belehren mit deinen *Erkenntnissen*.

Zitat (von josepadilla):
Meine Freundin hat nicht umsonst bereits mehr als einmal die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, wenn ich ihr erzähle, wie hier alles geregelt ist.
Das darf sie gern, darf auch beachten, was in D zukünftig zu beachten sein sollte.

Und vielleicht ??? passierte das alles nur, weil du vor ca 2 Jahren zu geizig und/oder zu unwissend warst, für Trennung und folgende Scheidung einem versierten Fachanwalt für Familienrecht ein Mandat zu erteilen.
Vielleicht !! hätte man vorbeugen können. Nun ist es in der Welt, das Ärgernis wegen Geld und Deutschland.

-- Editiert von User am 20. März 2025 14:36

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#29
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 12x hilfreich)

Dann können wir ja den Bürokratismus in Deutschland so stehen lassen. Scheint ja alles so in normalem Rahmen zu sein.

Und ich muß scheinbar völlig verblödet sein, daß ich wegen der Scheidungsmodalitäten offenbar keinen blassen Schimmer habe. Falls es mißverstanden wurde, rede ich vom allgemeinen Scheidungsrecht und nicht von meinem Fall, daß beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich auf beiden Seiten gleichmäßig aufgefüllt wird, wenn es keine anders lautende Vereinbarung gibt. Klärt mich gerne auf, wenn es nicht so ist. Was den Unterhalt betrifft, habe ich bereits zuvor schon gesagt, daß es auf die individuellen Umstände ankommt, ebenfalls bei nicht anders lautender Vereinbarung. Was soll das also, daß ich hier irgendjemanden belehren möchte mit meinen Erkenntnissen?

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#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Dann können wir ja den Bürokratismus in Deutschland so stehen lassen.
Für weniger Bürokratie bin ich auch--- jeden Tag sogar mehrfach.
Aber was Recht ist, sollte Recht bleiben. Und Gesetze ändern sich ab und zu, auch das gehört zum Recht.

Sowohl beim Zugewinnausgleich wie auch beim Versorgungsausgleich kommt es auf die Vereinbarungen an, die Ehepartner im Rahmen der Trennung treffen. Da gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die auch das deutsche Recht zulässt. Die kennt man evtl. nicht, wenn man sich noch nie in D scheiden ließ.

Halbe-Halbe ist möglich, muss aber nicht. Gleichmäßige Verteilung ist irgendwas anderes.

Zitat (von josepadilla):
Was soll das also,
Tja. Keine Ahnung, was du willst.
Du schilderst doch hier ausschließlich um DEIN Problem, was soll also eine Diskussion um anderer Leute Trennungs-und Scheidungsprobleme....oder deren Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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