hi Leute, ich hab da eine Frage
ich habe ein uneheliches Kind 11 Jahre alt . für ihm zahle ich Unterhalt und nun kriege ich ein Schreiben von ARG. Die meinen ich zahle zu wenig Unterhalt und verlangen nicht nur meine Einkünfte sonder auch von meine Frau In Zwischenzeit bin verheiratet, die Frau hat ein Kind von letzte Ehe. Bis jetz habe ich 249.-- bezahlt. mein netto Lohn 1400.--EUR, meine Frau kriegt ca. 500.-- EUR + Kindergeld 184.--EUR. Das heißt ich muss meine Familie ernähren,Miete zahlen (habe auch wie alle andere Kredite, Auto, für das man auch Steuer und Versicherung zahlen muss.)
1. wieso komm der Brief von ARG und nicht von Jugendamt?
2. Kann man sich in der Situation überhaupt wehren?
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Unterhaltszahlung uneheliches Kind
15. August 2010
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Frage vom 15. August 2010 | 21:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltszahlung uneheliches Kind
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#1
Antwort vom 15. August 2010 | 21:53
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Bis jetz habe ich 249.-- bezahlt. mein netto Lohn 1400.--EUR,
Das ist zu wenig, Der KU bei deinem Einkommen beträgt 272€.
quote:
Das heißt ich muss meine Familie ernähren
Aber erst dein Kind. Deine Frau kann selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, für ihr Kind ist dessen Vater verantwortlich.
quote:
1. wieso komm der Brief von ARG und nicht von Jugendamt?
Weil die Mutter eures Kindes ALG2 bezieht?
quote:
2. Kann man sich in der Situation überhaupt wehren?
Nicht wirklich. Das Einkommen deiner Frau geht die ARGE nix an.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#2
Antwort vom 15. August 2010 | 22:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Aber erst dein Kind. Deine Frau kann selbst für ihren
Lebensunterhalt sorgen, für ihr Kind ist dessen Vater verantwortlich.
quote:
meine Frau kommt vom Ausland, das heißt, ich habe mich verpflichtet ihr Kind bis 18. Lebensjahr zu erziehen.(leibl. Vater ist im Ausland gestorben). Bei Anreise nach Deutschland musste ich dafür haften.
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#3
Antwort vom 15. August 2010 | 22:38
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
ich habe mich verpflichtet ihr Kind bis 18. Lebensjahr zu erziehen.
Das ist ja sehr edel von dir, trotzdem wird dein leibliches Kind vorrangig behandelt.
Grüßle
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#4
Antwort vom 15. August 2010 | 22:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
danke
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#5
Antwort vom 15. August 2010 | 23:03
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Gerne, auch wenns dir nicht so gefallen hat.:)
Grüßle
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#6
Antwort vom 15. August 2010 | 23:57
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
quote:
leibl. Vater ist im Ausland gestorben
Besteht kein Anspruch auf Waisenrente? Auch andere Länder haben so eine Hinterbliebenenversorgung.
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#7
Antwort vom 16. August 2010 | 00:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
quote:
Besteht kein Anspruch auf Waisenrente? Auch andere Länder haben so eine Hinterbliebenenversorgung.
nein, keine chance
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