Unterhaltszahlung verzögert

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bent
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung verzögert

Der Ex-Mann meiner Lebensgefährtin zahlt in diesem Monat plötzlich keinen Unterhalt für seine Kinder mehr. Folgende Situation:

- Geschieden 2013, zwei Kinder, fast 7 und fast 9 Jahre alt
- kein Ehegattenunterhalt
- Unterhalt für beide Kinder wurde anwaltlich eingefordert vor ca. 2 Jahren, seitdem regelmäßige Zahlungen, jetzt zum ersten Mal nicht
- inzwischen ist der Mann neu verheiratet und hat ein Kind aus dieser Ehe, 2 Jahre alt

Was kann der Grund für eine verspätete Zahlung sein?
Wie muss/kann/sollte meine Lebensgefährtin rechtlich vorgehen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bent,

bitte nur ernst gemeinte Fragen stellen.

Zitat (von Bent):
Was kann der Grund für eine verspätete Zahlung sein?


Wer soll das wissen?

besteht ein Unterhaltstitel?

Was sagt der Exmann?

vG
edy

-- Editiert von edy am 03.08.2017 09:39

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Bent
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy,

durchaus ernst gemeint, allerdings vielleicht etwas unglücklich formuliert. "Was darf (rechtlich) der Grund sein", hätte es heißen müssen.
Zwischen Ex-Mann und Lebensgefährtin besteht kein Kontakt mehr, er hat sich zurückgezogen und den Kontakt abgebrochen.
Wie kommst Du darauf, dass die Frage nicht ernst gemeint war?
Titel besteht nicht.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Bent):
Wie kommst Du darauf, dass die Frage nicht ernst gemeint war?


rechtlich gibt es keinen Grund.

Vielleicht ist sein Konto überzogen`?
Vielleicht hat er einfach keine Lust? usw.
Überweisung könnte von Bank zu Bank verzögert sein?

Sie kann zum Jugendamt gehen dort wird man ihr kostenlos helfen.( eine Neuberechnung vornehmen,Geld wird dann nachgezahlt )

Man sollte auf einen Titel bestehen.

lg
edy





-- Editiert von edy am 03.08.2017 10:14

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#4
 Von 
Bent
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Meine Lebensgefährtin hatte bis zur anwaltlichen Regelung eine Beistandschaft beim Jugendamt. Diese hört automatisch auf, wenn die Regelung über einen Anwalt läuft. Kann sie jetzt wieder zum Jugendamt gehen und dort Hilfe bekommen?

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ja sie kann wieder zum JA. ( nur beides nicht gleichzeitig)

edy

Signatur:

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durch.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3006x hilfreich)

Der erste Weg sollte ein Telefonat, eine Email oder ein Brief sein.

Kann doch sein, dass der KV es garnicht mitgekriegt hat. Kann jedem passieren.

Berry

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#7
 Von 
BenCohen
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Wurde denn das Kind aus der neuen Ehe in die Berechnung des Unterhalts mit einbezogen ? Man sollte versuchen, das aktuelle bereinigte Nettoeinkommen des Vaters zu ermitteln und dann den Unterhalt korrekt zu berechnen. Damit man weiß, worüber man überhaupt redet.

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