Unterhaltszahlung vom Vater?

7. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Flarezader
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung vom Vater?

Guten Abend zusammen.

Es geht um folgendes:

Ich bin 19 Jahre alt und habe vor kurzem eine Lehre angefangen. Mein Vater (mit dem ich keinen sonderlichen Großen Kontakt seinerseits habe)verweigert mir seitdem jegliche Unterhaltszahlungen, bzw. meiner Mutter.

Da wir nicht direkt zum Gericht bzw. Anwalt greifen wollen würde ich mich gerne erst mal hier informieren, wie viel er noch zahlen müsste, oder ob er das überhaupt noch machen muss.

Meine Tante sowie mein Onkel sagten mir, er müsse auf jeden Fall zahlen, da mein Brutto einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Ich weiß leider nicht gut genug bescheid darüber ob bzw. wie das richtig ist.

Aber falls es von Bedeutung ist; mein Bruttoeinkommen liegt bei 420,00€, daraus ergeben sich in etwa 330€ Netto, davon fallen jeden Monat mindestens 200€ für Sprit und Telefon/Internetkosten weg, da ich diese alle selber finanzieren muss.

Das Nettoeinkommen meiner Mutter liegt bei ~1000€. Also auch nicht unbedingt die Welt.

Alles in allem bin ich also auf den Unterhalt angewiesen.
Über eine etwaige Auskunft würd ich mich sehr freuen, da ich sonst keine weiteren Informationen im Internet finden konnte.

Ich hoffe jemand kann mir etwas bei meinem Problem weiterhelfen. Durch meine Arbeitszeiten habe ich auch kaum Gelegenheit Ämter um Rat zu konsultieren.

MFG

Christian

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo,

was Sprit- und Telefon/Internetkosten angeht, schließe ich mich Chavah an.

Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, sind 330 € Netto bei 420 € Brutto, ich komme da eher auf ca. 390 € netto.

390 € - 90 € ausbildungsbedingter Mehraufwand + 154 € Kindergeld = 454 €, die Dir jeden Monat zur Verfügung stehen und die auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen sind.
Deine Eltern (also Mutter und Vater) haben Dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1.100 €, nur wenn sie ein bereinigtes Nettoeinkommen darüber hinaus haben, sind sie Dir gegenüber leistungsfähig und zum Unterhalt verpflichtet. Gibt es eventuell weitere minderjährige oder volljährige privilegierte Kinder oder neue Ehepartner, denen Deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind? Die gehen mit ihren Ansprüchen nämlich Dir noch vor, d.h. der Unterhalt für sie wäre vom Netto vorab abzuziehen. Bleibt dann noch was über 1.100 € übrig, kannst auch Du noch etwas bekommen, sonst gehst Du leider leer aus.

Da Deine Mutter wohl nicht leistungsfähig ist (Verdienst unter 1.100 €), müsste Dein Vater alleine nach seinem Einkommen Unterhalt zahlen. Das heißt, dass er mindestens ein bereinigtes Einkommen von 2.300 € und keine weiteren vorrangigen Unterhaltsberechtigten mehr haben muss, damit Du noch einen Anspruch ihm gegenüber hast.


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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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