Unterhaltszahlungen (BU) Fragen wegen Anwalt

22. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Diedreifragezeichen
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Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)
Unterhaltszahlungen (BU) Fragen wegen Anwalt

Hallo zusammen,

Kann mir jemand im Raum Gross-Stuttgart einen guten Anwalt zum Thema Familienrecht empfehlen? Ich möchte mich informieren, was ich als Kindesvater zu zahlen habe, sprich welche Kosten ich mir anrechnen lassen kann, etc. damit ich weiss, was auf mich zukommt

Was kostet mich eine solche Beratung beim Anwalt? Gibt es da festgesetzte Stunden/ oder beratungskosten?

danke

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37 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2190
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 18x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diedreifragezeichen
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)

danke, ich habe gehört, dass es festgesetzte Kosten (Pauschbeträge) für ein "Erstgespräch" gibt, stimmt das also nicht

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Diedreifragezeichen
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)

danke, ich habe gehört, dass es festgesetzte Kosten (Pauschbeträge) für ein "Erstgespräch" gibt, stimmt das also nicht

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Diedreifragezeichen
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)

Eine gute Freundin von mir, die eigentlich mit so etwas zu tun hat.
Aber ok, dann werde ich mich einfach mal schlau machen welche Anwälte bei uns hier in der Gegend in Frage kommen und was die so kosten....

Weisst Du wie das Ganze dann abläuft.

Sprich die Kindesmutter gibt mich als Kindesvater an.... Folglich kommt das Arbeitsamt und das Jugendamt ja auf mich zu wegen KU und BU.
Reicht es jetzt, wenn ich eine schriftliche Vorlage habe in der mir ein Anwalt bestätigt was ich zu zahlen habe?

Gibt es auch eine Möglichkeit ohne Anwalt so etwas ausrechnen zu lassen, evtl vom Arbeitsamt selbst? Es kann ja nicht sein, dass man sich unbedingt einen Anwalt nimmt, denn das Arbeitsamt berechnet ja auch zustehende Sätze, wenn man ALG2 oder ähnlcihes beantragt...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich weiß nicht warum Machtmensch/??? hier wieder und wieder die gleiche Frage stellt. Das Thema ist doch schon in mindestens 7 eigenen Threads und zusätzlich in zig Threads anderer Leute durchgekauzt worden.

Mensch, ???, kapiers, du wirst nicht drumrum kommen!

gruß azrael

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Diedreifragezeichen
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)

Also ich verdine ca 2800-2900 Netto durchschnittlich aufs jahr gesehen.

Haus: 900€ pro Monat
Hausnebenkosten 200€
Strom 75
Krankenkasse 340€ (170 Eigenanteil)
Diverse Versicherungen (Berufsunfähigkeit, Riester...) ca 450
Auto
Telefon, etc.

Kinder noch keine....

vaterschaftstest lasse ich natürlich machen und erkenne vorher nichts an... wie ist es mit den zahlungen die bis dahin das JA und Arbeitsamt vorleistet, muss ich die zurückzahlen, oder erst ab dem zeitpunkt zahlen, ab dem ich als Vater eingetragen bin

danke

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Da krieg ich doch echt nen Föhn!

Bei diesem Netto versucht er irgendwie da raus zu kommen?

Es gibt Millionen Väter, die haben mtl. noch nicht mal die Hälfte von dem Netto und zahlen jahrelang.

Ich sehe es auch so wie @Camper! Du kommst da nur raus, wenn Du nicht der Vater bist!

LG beijing

-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Diedreifragezeichen
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)

Anbei die Antwort vom hier bezahlten Anwalt!!!


Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihren Angaben und in Anbetracht Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Gem. § 1615 l BGB hat Ihre Ex einen Anspruch auf Unterhalt gegen Sie, zur Verdeutlichung die Norm:

§ 1615l BGB :
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.

(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.


Nun zur Berechnung, die ich in diesem Forum nur annähernd ausführen kann:

Grundsätzlich beträgt liegt der Umfang des Anspruches Ihrer Frau bei ca. 730 € (ich gehe vom niedrigsten Satz aus, der vertreten wird).

Ob Sie diesen Betrag zahlen können (das heißt juristisch `leistungsfähig sind`), bestimmt sich danach, ob Ihre Nettoeinkünfte über dem Selbstbehalt liegen (dieser liegt hier bei 840 €, diese Summe muss Ihnen bleiben, die Summe hat je nach Bundesland geringe Abweichungen).

Abzuziehen ist:
2.500 x 9/10 = 2.250 € (Abzug wegen Erwerbstätigenbonus)
./. 450 notw. Versicherungen
./. 270 € Kindergeld (wobei ich den Betrag, den Sie nennen unterstelle, er erscheint mir allerdings zu hoch, Sie können in der Düsseldorfer Tabelle nachgucken)
./. 900 €: Finanzierung Wohnung (sehr streitig, dazu unten)
./. 600 €: (hypothetischer Wohnwert Wohnung)
./. 200 € notw. Kosten Hausmeister etc.

sind 1030 €, die verbleiben. Danach müssten Sie Ihrer Ex 190 € bezahlen (1030 ./. 840 €). (die anderen Kosten werden nicht abgezogen)

Was die Finanzierung Haus betrifft: es ist sehr streitig, ob dies Ihr Einkommen mindert, wenn Sie sich auf den Standpunkt stellen (was Sie natürlich tun müssen, Argument: es sind prägende Schulden), dass diese Schulden abzuziehen ist, so muss im Gegenzug der Wohnwert (Stichwort: Rspr. Wohnwert im eigenen Haus) Ihrer Wohnung hinzugezählt werden.

Bitte beachten Sie nochmal, dass die Beträge Selbstbehalt etc. sich ein wenig je nach Bundesland unterscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Und das willst du alles vom Einkommen abziehen, um es zu bereinigen???

Lustig... :grins:

gruß azrael

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Diedreifragezeichen
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)

Ihr versteht es nicht... ich will nicht raus, sondern für das Kind aufkommen.... für die Mutter nicht und was ist an dem Gehalt hoch? Zieh mal die Kosten ab und plane dann eine Familie mit der Frau die Du liebst....

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Am besten alles! :)




-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Wird ja immer amüsanter!

Es gibt Familien, die haben mtl. 1600,-€ z.B. müssen davon zu viert leben und noch KU zahlen und bekommen keinen Cent vom Staat an Unterstützung!
Und das sind KEINE Einzelfälle!

LG beijing

-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Azrael,

guck dir die Berechnung mal genauer an:

Das sind die Sätze aus 2005!!

Näher ausführen möcht ich das nicht, da so ziemlich alles falsch ist.
Naja, der Anwalt hat gutes Geld verdient und morgen früh steht ein Dummer mehr auf...:)

Grüßle





-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Diedreifragezeichen
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)

Aha, dann muss ich also davon ausgehen, dass die Anwälte die man hier bezahlt keine Ahnung haben und ******* schreiben? Oder wie?

Bist Du Anwältin? Oder Frauenrechtlerin?

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2190
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ach ja, das Kind mit der Frau, die du liebst...

Ich vergaß fast, dass du diese geliebte Frau mit derjenigen betrogen hast, die jetzt dein Kind erwartet... :cool:

gruß azrael






-- Editiert am 22.03.2009 21:02

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Anwälte haben immer Recht.

Und Schwe.ine können fliegen.


gruß azrael

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Naja, trotzdem verstehe ich nicht, wenn er doch schon ne Antowort vom Anwalt hat, wieso er dann jetzt hier noch fragt.

LG beijing

-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Weil er auf die richtige Antwort wartet. Dass er so ein armer Schlucker ist, dass man IHN noch unterstützen müsste... :cool:


gruß azrael


1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Diedreifragezeichen
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)

???
Es geht doch nur um BU, den Kindesunterhalt stelle ich doch garnicht in Frage, ich stelle nichts in Frage. Ich möchte einfach wissen was mich erwartet...

Laut der Anwältin zahle ich den KU und eben 200€ BU was aber anscheinend ja nicht richtig ist.

Und bevor Ihr die Kindesmutter verteidigt solltet Ihr sie vielleicht kennen lernen, wie sie sich gerade verhält, aber schön, dass es nur "böse" Männer gibt.

Sie hat mich X Mal betrogen und da seid Ihr verwundert darüber, dass ich Ihr kein geld zahlen will? Sie bekommt das Kind nicht, weil Sie es liebt, sondern um es mir reinzudrücken.... aber ok, wenn Ihr der Meinung seid, dass ich hier der Böse bin, bitte...

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12318.04.2009 18:48:48
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 27x hilfreich)

und ganz nebenbei bezahlst Du natürlich auch die Anwältin...

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Achso, Dir gehts nur um BU!
Weil die KM sich nicht fair verhält.

Nun gut, da muss ich Dir leider sagen, dass Du da auch nicht drum rum kommen wirst.
Sei zufrieden, dass es nur 200,-€ sind, die berechnet wurden. Normaler Weise wäre mehr drin.

LG beijing

-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Sie hat DICH x-mal betrogen???


Denn ich könnte mir eben nie verzeihen, dass ich mit der Frau, die ich liebe keine Familie haben kann, weil ich Sie mit einer anderen betrogen habe und dabei ein Kind entstanden ist....

von Diedreifragezeichen am 19.01.2009 14:06
Status: Junior (75 Beiträge)
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gruß azrael






-- Editiert am 22.03.2009 21:13

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Diedreifragezeichen
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 12x hilfreich)

so ein Geschwätz muss ich mir von einer typischen Frauenrechtlerin nicht anhören... Dieses Forum hier ist so einseitig....

Ich glaube Ihr könnt euch garnicht vorstellen, wie einem ein Mensch, der psychisch krank ist und jeden tag mit 20-30 SMS bombardiert und einem den Tod an den Hals wünscht nur weil er nicht bekommt was er will einen an den Rand des Wahnsinns treiben kann.

Ich geb euch recht. Ja ich habe ******* gebaut und dafür muss ich gerade stehen... nichts desto trotz will Sie gar kein Kind udn freut sich auch nicht wirklich drauf, aber es ist eben toll,dass Sie es mir jetzt reindrücken kann... das sind Ihre Worte, die ich hier nur zitiere und jetzt sagt mir mal ich soll erwachsen werden.

Das Kind tut mir leid und dem solle s an nichts mangeln, aber ich bin es leid hier von einigen Besserwissern dumm angemacht zu werden, nur weil ich mir Sorgen um meine Zukunft mache.

Aber ist ok.... es gibt nur schlimme Männer... alle Frauen sind die liebsten und Tollsten und haben es nicht verdient, dass man böse über Sie denkt.

Gute Nacht

1x Hilfreiche Antwort

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