Unterhaltszahlungen / Kindergeld - erforderlich ?

4. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DoppeltesGlueck
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhaltszahlungen / Kindergeld - erforderlich ?

Hallo zusammen.
Ich habe da mal eine Frage.
Ich bin 27 Jahre alt. Habe bis zu meinem 21. Lebensjahr Zuhause gewohnt. Nach großen Streitigkeiten usw. bin ich nie wieder nachhause gekehrt nach einer Silvesterfeier.
Meine Eltern sind geschieden seit 1995. Meine Mutter bekam das Kindergeld sowie die Unterhaltszahlungen für mich.
Ich habe NIE einen Cent/Euro davon gesehen. Auch nach meinem Auszug hat sie weiterhin Gelder abkassiert, wie lange das noch ging weiß ich nicht.
Sie und ihr neuer Partner lebten also von meinem Unterhalt der mir zustand , in der Regel.

Besteht die Möglichkeit noch , irgendwie den Unterhalt und das Kindergeld einzuklagen bei ihr ?
Wenn raus kommt, das sie weiterhin das Geld eingenommen hat , aber ich nicht mehr Zuhause gewohnt habe, ist dies nicht strafbar und führt das nicht zum Strafrechtlichen Rahmen ?

Über Antworten würde ich mich freuen !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

das fällt Dir jetzt ein? Nach 6 Jahren?! Was hast Du denn damals gemacht? War der Unterhaltsanspruch überhaupt gegeben?

Den Fehler hat eigentlich Dein Vater gemacht. Er hätte damals schuldbefreiend nur an Dich direkt zahlen können.

Du schreibst selber, Du weißt nicht wie lange Deine Mutter den Unterhalt nach Deinem Auszug noch bekommen hat. Hat Sie denn?

Leg den Gedanken zur Seite.

LG nero



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#2
 Von 
DoppeltesGlueck
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Nero,
ich weiß es daher, da mir sein RA ein Schreiben geschickt hatte jetzt, wo ich auf weitere Unterhaltszahlungen verzichten soll.



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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wieso solltest Du mit 27 überhaupt Unterhaltsansprüche haben?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ wirdwerden,

wenn du richtig liest, hat der junge Mann seit seinem 21. Lebensjahr keinen Unterhalt mehr gefordert und tut es auch heute nicht.
Deine Frage passt also irgendwie nicht zum Thema.

Gruß,
capitano

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