Unterhaltszahlungen - Meine Eltern zahlen aus meinem Erbe heraus Betrag an meine Ex

14. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
GE100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlungen - Meine Eltern zahlen aus meinem Erbe heraus Betrag an meine Ex

Meine Eltern zahlen, wie sie sagen aus meinem Erbe heraus einen bestimmten Betrag an meine Ex-Ehefrau. Kann bitte dieser Betrag auf meine Alimente angerechnet bzw. von meinem zu zahlenden Betrag abgezogen werden?

Danke für Eure Hilfe!

GE100

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7 Antworten
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#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

ehem ... also deine Eltern scheinen ja noch quicklebendig zu sein. Insofern gibt es (noch) kein Erbe! Und wie deine Eltern zu Lebzeiten ihr Geld ausgeben ist allein ihre Sache.

Was meinst du denn mit Alimenten? Sollte es sich da vielleicht um Unterhalt handeln? Was immer du damit auch gemeint haben solltest ... ich vermute mal, dass die wohl freiwilligen Zahlungen an deine Ex-Frau darauf keinen Einfluss haben. Aber ohne die Fakten zu kennen, kann ich natürlich nur spekulieren.

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#2
 Von 
GE100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ja, ich bin Unterhaltspflichtig. Meine Eltern meinen, dass Ihre Zahlungen an meine EX-Ehefrau von meinem Erbe abziehen würden.

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also, verstehe ich das richtig: du bist deiner Ex-Ehefrau gegenüber unterhaltsplichtig.

Du zahlst aber nicht. Und so zahlen deine Eltern den Unterhalt an deine Ex.

Und nun sagen dir deine Eltern, dass sie diese Zahlungen von deinem künftigen Erbe abziehen würden.

Hab ich das richtig verstanden?

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#4
 Von 
GE100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Exakt!

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#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, dann ist doch alles klar.

Deine Eltern können deinen Erbanteil reduzieren. Die Untergrenze ist i.a. der Pflichtteilsanspruch und der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils.

In diesem Rahmen können die Eltern deinen Erbanteil verringern, also insbesondere den gezahlten Ehegattenunterhalt an deine Ex in Abzug bringen.

Und was ist dagegen einzuwenden? Schließlich sind deine Eltern nicht dazu verpflichtet DEINE Unterhaltsschulden zu tragen. Und natürlich können sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über ihr Erbe testamentarisch verfügen.


-- Editiert Marcus2009 am 14.07.2012 12:59

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
deine Eltern scheinen nette Leute zu sein. Sie zahlen ihrer Ex-Schwiegertochter freiwillig eine bestimmte Summe Geld. Wenn dir später entsprechend weniger vererben wollen, ist das wohl ihre Sache. Das ganze entbindet dich nicht von deinen Unterhaltspflichten. Evtl. haben deine Eltern mit deiner Ex vereinbart als Gegenleistung nicht gerichtlich gegen dich vorzugehen?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#7
 Von 
GE100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Beiträge.

Damit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen gut geklärt.

GE100

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