Unterhaltszahlungen - Muss sie es neu berechnen lassen, oder wie?

10. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)
Unterhaltszahlungen - Muss sie es neu berechnen lassen, oder wie?

Hallo,

habe eine Frage zu folgenden Sachverhalt.

Meine Frau zahlt Unterhalt in Höhe von 268,00 Euro an ihre 2 Kinder. 17 Jahre und 15 Jahre

Berechnungsgrundlage war damals 1500,00 Euro brutto.

Netto hat sie ungfähr 1050,00 bis 1094,00 Euro raus.
Das Gericht hatte damals noch Trinkgeld und ca 100,00 Euro fiktives Einkommen hinzugerechnet.

Also hatte ie dann aufeinmal ein Nettoeinkommen von ca 1250,00 Euro,was sie natürlich nie hat und so eigendlich unter ihren eigendlichen Selbstbehalt liegt.
Aber ok,sie zahlt den Unterhalt.

Jetzt hat sie aber das Problem,das sie auf der Arbeit nicht mehr auf ihre vollen Stunden kommen wird.
Hatte im Dezember auch nur ein Nettolohn von 984,00 Euro rausbekommen.
Ihr Chef meinte jetzt zu ihr,das das jetzt wohl jeden Monat so sein wird das sie nicht die vollen Stunden von 167,00 Std machen würde.

Meine frage ist jetzt die,wie kann oder muss meine Frau jetzt vorgehn wegen dem Unterhaltszahlungen ?
Muss sie es evtl Neuberechnen lassen,oder wie ?

Ihr blieb diesen Monat auch nur ein Selbstbehalt von ca 716,00 Euro

Hier geht es jetzt nicht darum,nicht mehr Zahlen zu müssen,sondern darum den Monat nicht ohne Geld dazu stehn.

Haben zusammen noch ein Sohn zusammen 9 Jahre .

Über jede Hilfe oder Tipps wäre ich Dankbar.


Gruß

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-- Editiert am 10.01.2011 20:47

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21 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Brummbaer,

Wenn du schreibst meine Frau,dann seid ihr verheiratet.

Hast du ein Einkommen? Kann davon eine Familie leben?

Zitat:
ihr blieb diesen Monat auch nur ein Selbstbehalt von ca 716,00 Euro

Du meinst das Geld was nach Unterhaltszahlung noch übrig war?


lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 10.01.2011 21:05

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#2
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,

ja sind Verheiratet.
Habe ein eigendes Einkommen,aber davon gehn jeden Monat knapp 600,00 Euro für ein Kredit runter.
Verdiene ca 1400,00 Euro im Monat.

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#3
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Ja,die 716,00 Euro bleiben nach Abzug des Unterhalts.
Wenn wir jetzt unser Einkommen zusammentun und dann die
Rate und Miete und etweilige andere Kosten,Telefon etc.
runterrechnen,dann bleibt uns nicht mehr viel im Monat.

Aber wiegesagt,hier geht es jetzt nicht darum nicht mehr Zahlen zu wolln,sondern um die Frage ob man ne Neuberechnung machen muss.

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1264x hilfreich)

Hallo Brummbär,

mal abgesehen davon, dass die KM den Kindern den Mindestunterhalt in Höhe von je 334€ schuldet, fährt sie mit den ausgeurteilten 268€ verdammt gut.

Sicherlich kann sie eine Neuberechnung veranlassen. Hier sei sie aber zunächst an ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit ggü. den minderjährigen Kindern erinnert.

Hier wären ihr monatlich 30-40 Bewerbungen zuzumuten, um eine besser bezahlte Arbeit zu bekommen, oder die Aufnahme eines Nebenjobs.

Du arbeitest auch? Wie hoch ist Dein Einkommen. Ist ihr Bedarf vielleicht durch Dein Einkommen gedeckt? Dann könnte sie ihr Einkommen, ohne Berücksichtigung eines SB, voll für den Kindesunterhalts eingesetzt werden.

Das wäre jetzt die härteste Gangart, die ein Familiengericht einschalgen könnte. Den Kindesunterhalt auf Null setzten zu wollen, davon würde ich abraten.

LG nero

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#5
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi,

quote:
mal abgesehen davon, dass die KM den Kindern den Mindestunterhalt in Höhe von je 334€ schuldet, fährt sie mit den ausgeurteilten 268€ verdammt gut.


Und die für BEIDE Kinder zusammen!

Menno Brummbaer,

wie oft denn noch?

quote:
Meine frage ist jetzt die,wie kann oder muss meine Frau jetzt vorgehn wegen dem Unterhaltszahlungen ?


Tja, zahlen ist die einfachste Lösung. Oder nen Nebenjob suchen.

quote:
Muss sie es evtl Neuberechnen lassen,oder wie ?


So einfach ist das dann doch nicht. Das wird deine Frau schon vor Gericht durchziehen müssen.

quote:
Hier geht es jetzt nicht darum,nicht mehr Zahlen zu müssen,sondern darum den Monat nicht ohne Geld dazu stehn.


Dass die Kinder ohne Geld dastehen könnten, interessiert euch doch auch nicht, oder?

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#7
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Was heißt den Intressiert uns nicht ???
Das hat damit jetzt garnix zutun.
Es geht darum,das meine Frau jetzt erstmal weniger Stunden machen wird und dadurch weniger Verdienen wird. Sie zahlt ja den mindests Unterhalt.
Der aufgrund ihres Bruttolohns errechnet wurde.
Nur wir brauchen ja auch was zum Leben.
Und darum geht's....


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#8
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo Brummbär.
Ihr habt für 3 Personen nach Abzug des Unterhalts 2300 euro zum Leben. Das sollte eigentlich ausreichen. Andere müssen da mit viel weniger auskommen.
Wenn du nach deiner Aussage knapp 600 Euro für einen Kredit abzahlen musst kann es nur heißen das ihr über eure Verhältnisse lebt oder gelebt habt.
Also entweder besser bezahlten Job, Nebenjob oder Sparen.

Die Kinder sollten keinesfalls noch weniger bekommen - oder sollen die von Luft und Liebe Leben?

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#10
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

@camper
dazu sage ich mal nichts. Das du dich vor jeder Unterhaltszahlung drückst ist ja bekannt.
Dein/e Kind/er tun mir echt leid....

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#12
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

ne... Verantwortungslosigkeit....

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Brummbaer,

quote:
Sie zahlt ja den mindests Unterhalt.
Der aufgrund ihres Bruttolohns errechnet wurde.


Das ist herzlich wenig.

quote:
Nur wir brauchen ja auch was zum Leben.


Meinst du, dass zwei halbwüchsige Kids von 268€ überleben können?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich finde solche Aussagen die hier so geschrieben werden manchmal schon sehr Lustig.
Das es um Zahlungen an Kinder geht und die es auch zusteht, ist doch selbstverständlich.
Nur wenn man sich jetzt mal überlegt,das der eigende Vater selbst 12 Jahre kein einzigen Pfennig gezahlt hatte und damit durch gekommen ist .Dann platzt mir immer noch der Hals.
Meine Frau ist gewählt zu Zahlen und tust es auch,aber uns bleibt aber nix mehr zu leben.
Und der Kredit hatte ich mit die Ehe gebracht.
Und ich bin ja wohl nicht zuständige für die Kinder meiner Frau...

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#17
 Von 
Daniel Düsentrieb
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja Brummbär, da hast du wohl Recht! Rein rechtlich bist du nicht für die Kinder deiner Frau verantwortlich!

Ich hab eine Frau mit Kind geheiratet und hab auch ein Kind. Beide sind inzwischen ü 18.

Ich habe wie gesagt eine Frau MIT Kind geheiratet und damit wohl auch eine Verantwortung für dieses Kind übernommen. Na gut, meine Frau war halt nicht einzeln zu bekommen, was für mich selbstverständlich war.
Somit sind mir auch Kosten durch das Kind entstanden, die auf niemanden abgewälzt werden konnten, und ich habs gerne getan.

Meine Frau hat meine Unterhaltsleistungen genauso mit getragen, weil ich in der Baubranche bin und es damals sowas wie Schlechtwetter gab, in der man nicht wirklich verdient hat, aber der Unterhalt nunmal vom durchschnittlichen Jahreseinkommen und den dazugehörigen Zuwendungen berechnet wird.
Du siehst, ich kenne auch die Zeiten, in denen man weniger Einkommen hat und doch seinen Verpflichtungen nachkommen muss.

Und wenn deine Frau zuwenig verdient, weil die Stunden herabgestetzt wurden, hat sie doch mehr Freizeit.
Diese könnte sie nutzen, um einen Nebenjob zu machen und mit dem so erwirtschafteten Geld den Unterhalt für die Kinder aufbringen.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Und ich bin ja wohl nicht zuständige für die Kinder meiner Frau...


Nein bist du nicht. Aber für deine Frau! So, wie sie dich früher mit durchgefüttert hat, bist du genauso für ihren Unterhalt verantwortlich und sie könnte ihr Einkommen für den KU einsetzen.

quote:
Und der Kredit hatte ich mit die Ehe gebracht.


Dann streckst du halt die Raten und schon reichts auch für den Mini-KU.

Klaro, kann deine Frau auch eine Abänderungsklage anstreben. Erfolglos, nehm ich an. Kommen halt diese Kosten auch noch obendrauf bei euch...
Oder, du hältst dich hier an den User Camper. Der hat Gerichtserfahrung als Angeklagter...

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 11.01.2011 22:10

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Was steht als Arbeitszeit im Vertrag deiner Frau? Das kann nur durch eine Änderungskündigung reduziert werden. Bis dahin hat der Arbeitgeber das Gehalt für die vereinbarte Arbeitszeit weiterzuzahlen.

Wann wird das 1. Kind volljährig? Ab dann ist auch der Vater barunterhaltspflichtig und der Unterhalt muss neu berechnet werden. Mit weniger sollte deine Frau aber nicht unbedingt rechnen, da der gezahlte Unterhalt nichtmal dem Mindestsatz für 1. Kind entspricht.
Sie unterliegt nunmal einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und muss sich notfalls einen Nebenjob suchen.

Du bist für ihre Kinder nicht zuständig, aber für deine Frau. Und das kann zur Reduzierung ihres Selbstbehalts führen. Mit den 268 € ist sie eigentlich gut weggekommen.

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