Guten Abend,
bevor ich zu meiner Frage komme, möchte ich kurz meine Situation schildern:
Ich bin 21 Jahre alt, wohne alleine (sprich nicht mehr bei meinen Eltern) und mache derzeit eine Ausbildung, welche ich am 31.01.2015 beenden werde.
Meine Eltern sind geschieden und mein Vater muss für mich seit 2002 Unterhalt bezahlen.
Als ich die Ausbildung am 01.02.2012 begonnen habe, bin ich auch von meinem Elterhaus (genau genommen meiner Mutter) ausgezogen.
Wir haben damals vom Jugendamt den Unterhalt, der mir zusteht berechnen lassen.
Es wurde seinerzeit, abzüglich meiner Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld, ein Bedarf von EUR 236,00 festgestellt.
Da mein Vater seine Post nie öffnet und auf Anrufe fast nie reagiert, wurde das Verhältnis (Vater 63%, Mutter 37%) anhand einer alten Lohnabrechnung festgelegt, die meine Mutter noch aus dem Jahr 2002 hatte.
Da mein Vater aber deutlich besser verdient als meine Mutter, haben wir vor knapp 2 Jahren abgesprochen, dass er den vollen Unterhalt übernimmt und diesen auf EUR 250,00 aufrundet.
Das hat auch alles mehr oder weniger gut geklappt (die Unterhaltszahlungen kamen teilweise erst am Ende des Monats, was aber nach Aussage meiner Mutter früher wohl auch so war und ich froh so solle, dass sie überhaupt im gleichen Monat kamen).
Soweit die Vorgeschichte und schon einmal herzlichen Dank, an diejenigen, die diese Textwand bisher durchgelesen haben. (:
Nun meine aktuelle Lage:
Seit Mai 2014 zahlt mein Vater keinen Unterhalt mehr. Auf SMS, Anrufe und Briefe reagiert er nicht.
Da ich leider mit dem Geld kalkuliert habe, wird es bei mir so langsam knapp, wenn mir jeden Monat EUR 250,00 fehlen.
Was habe ich für Möglichkeiten an den Unterhalt ranzukommen?
Sollte ich jetzt Rechtsbeistand aufsuchen, wird mein Vater ja allenfalls die vom Jugendamt berechneten 63% bezahlen müssen.
Vermutlich ändern die sich ja auch, da ich jetzt im dritten Lehrjahr bin und etwas mehr verdiene als das, was damals als Grundlage diente.
Nach der Scheidung meiner Eltern (im Jahr 2000) hatte ich nur noch knapp ein Jahr Kontakt zu meinem Vater. Seitdem herrscht leider Funkstille (was nicht von mir ausgeht). Somit ist der „nette" Weg keine Option mehr, zumal ich ihn ohnehin nicht erreichen kann.
Vielleicht hat jemand eine ähnliche Situation erlebt oder weiß, was ich machen kann.
Schon mal im Voraus vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Markus
-----------------
""
Unterhaltszahlungen Vater während der Ausbildung
Sie haben Anspruch auf Unterhalt, Ihr Vater zahlt nicht. Eine Situation, in der Sie die Rechtsantragsstelle des Familiengerichts aufsuchen können und Beratungshilfe einfordern können. Dann werden die Kosten für einen Fachanwalt übernommen und der wird schon sehr genau wissen, wie er Papa zur Zahlung ermutigt.
Sie müssen sich nicht damit belasten, dafür gibt es Anwälte.
-----------------
""
Guten Abend!
Vielleicht mal zunächst, bevor man Rechtsorgarne bemüht, abchecken, ob überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt besteht.
Markus, da Du in einer eigenen Wohnung lebst, hast Du einen pauschalen Anspruch von 670€. Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld, welches Du erhalten solltest, sowie die volle Ausbildungsvergütung.
Wenn dann noch ein Rest bis 670€ verbleibt, könntest Du diesen von Deinen Eltern, anteilig ihrer Leistungsfähigkeit, fordern.
Zunächst also mal die Frage, wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? Gibt es Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld?
LG nero
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Guten Abend,
Vielen Dank für die Antworten!
Die Ausbildungsvergütung beträgt EUR 550,00. Netto komme ich auf ziemlich genau EUR 400,00. Weihnachtsgeld habe ich die letzten 2 Jahre bekommen, ist allerdings nicht vertraglich geregelt, sondern eine Prämie, die nur gezahlt wird, wenn ein gewisser Umsatz gemacht wird.
Mein Ziel wäre es eigentlich meine Mutter nicht mit rein zu ziehen, da sie selbst nicht viel hat.
Eine Chance, dass mein Vater also die EUR 250,00 weiterzahlen muss besteht also nicht?
Es ist ja ärgerlich, wenn man im dritten Lehrjahr genauso viel rausbekommt wie im ersten.
-----------------
""
Hallo Markus,
wie @Nero070 schon schrieb, stehen dir pauschal 670€ mtl.
inclusiv Kindergeld zu.
Somit ist dein Bedarf gedeckt, deine Eltern müssen keinen
Unterhalt mehr leisten.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Guten Morgen,
wenn meine Rechnung stimmt, komme ich auf ein Einkommen von EUR 584,00 (Nettogehalt von EUR 400,00 plus EUR 184,00 Kindergeld). Somit würden mir ja zumindest EUR 56,00 an Unterhalt zustehen, wovon mein Vater dann 63% zahlen müsste.
Es ist zwar kein großer Betrag, aber für mich sind EUR 50,00 auch viel Geld.
Viele Grüße
-----------------
""
Edit: sehe gerade, dass mir EUR 670,00 zustehen würden, dann wären es ja sogar EUR 86,00
-- Editiert Yasuak am 17.06.2014 08:58
Hallo Markus,
sorry das mit dem Netto war etwas "schwer zu lesen".
Du hast recht, dir stehen dann noch 50€ an Unterhalt zu.
Besteht eigentlich ein noch gültiger Titel/Jugendamtsurkunde?
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo,
dein Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern wären in der Tat €86.
Sowohl dein Vater als auch deine Mutter sind Auskunftspflichtig, was ihr Einkommen betrifft.
Da dein Vater jeglichen Kontakt verweigert, bleibt dir wohl nur der vorgeschlagene Weg über den Fachanwalt.
Du wirst sicherlich Verfahrenskostenhilfe erhalten, so dass hier keine Kosten auf dich zu kommen.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Ein gültiger Titel besteht leider nicht mehr.
Ich habe es 2012 vom Jugendamt ausrechnen lassen. Auf dem Dokument steht allerdings, dass es keine rechtliche Gültigkeit hat.
Der alte Titel ist mit Vollendung meines achtzehnten Lebensjahres erloschen.
Bis einschließlich April wurde der Unterhalt immer so gezahlt.
-----------------
""
Hallo allerseits,
ich komme auf eine noch andere Zahl:
Einkünfte:
+ 400 netto
- 90 ausbildungsbedingter Mehrbedarf
+ 184 Kindergeld
--------
494
670 - 494 = 176 EUR fehlen zum pauschalen
Anspruch.
Es bleibt also ein Unterhaltsanspruch
von 176 EUR, der zwischen Vater und Mutter
aufzuteilen ist.
Gruß,
capitano
-----------------
" "
Die 50 € sind natürlich nur zu zahlen, wenn Daddy noch leistungsfähig ist.
Außerdem gibt es doch noch die Aufstockung der Lehrlingsvergütung durch die AfA unter bestimmten Voraussetzungen. Das mal überprüft? Wohngeld?
Außerdem, selbst wenn der Azubi Verfahrenskostenhilfe bekommt, bedeutet das nicht, dass er kein Prozessrisiko trägt. Wenn er das Verfahren verliert, dann trägt er z.B. die Kosten der Gegenseite.
@ Capitano: die 90 € sind z.B. in unserem OLG-Sprengel nur absetzbar, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt.
wirdwerden
-----------------
""
-- Editiert wirdwerden am 17.06.2014 10:25
-- Editiert wirdwerden am 17.06.2014 10:30
Hallo wirdwerden,
AfA ?
Absetzung für Abnutzungen?
Was soll das hiermit zu tun haben??
Vielleicht meinst du etwas anderes. Aber dann solltest
du von der Verwendung von Abkürzungen absehen, die mehr Verwirrung als Klarheit stiften.
Gruß,
capitano
-----------------
" "
Hallo capitano,
ich lese Afa = Agentur für Arbeit (also BAB)
Viele Grüße
Künstlerin
-----------------
""
Ach so...
OK.
Aber AfA ist nicht die Abkürzung für Bundesagentur für Arbeit.
Auch bei der Suche nach dem Begriff "AfA" in Unterhaltsleitlinien kommt man nur auf "Absetzungen für Aufwendungen".
Also: bitte Vorsicht mit Abkürzungen. ;-)
Beste Grüße,
capitano
-----------------
" "
Hallo alle zusammen,
vielen Dank für die ganzen Anregungen und Tipps! (:
Am Anfang meiner Ausbildung habe ich einen Antrag auf Berufsausbildungsbehilfe gestellt. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt, da meine Eltern in der Lage waren mir Unterhalt zu zahlen.
Nochmal kurz zu meinem Fall:
Ich war heute beim örtlichen Amtsgericht und habe mir einen Beratungsschein geholt und danach einen Termin bei einem Anwalt, welcher auf Familienrecht spezialisiert ist, gemacht.
Die Dame beim Amtsgericht war so freundlich mir meinen Ubterhaltsbedarf auszurechnen. Nach ihrer Rechnung stehen mir knapp EUR 180,00 zu.
Die EUR 90,00 Selbstbehalt hat sie allerdings auch von meinen Einnahmen abgezogen, sodass ich davon ausgehe, dass es die auch bei denjenigen gibt, die nicht bei den Eltern wohnen (wurden übrigens auch 2012 vom Jugendamt abgezogen)
Jedenfalls habe ich morgen um 11:00 Uhr einen Anwaltstermin.
Da ich hier soviel Feedback erhalten habe, halte ich euch auf dem laufenden.
Vielleicht interessiert ja den ein oder anderen, was aus dem Fall wird oder jemand ist in einer ähnlichen Situation (was ich niemandem wünsche) und ich kann so helfen.
Viele Grüße
-----------------
""
Hallo,
quote:
Die EUR 90,00 Selbstbehalt hat sie allerdings auch von meinen Einnahmen abgezogen
Damit sind wohl die ausbildungsbedingten Aufwendungen gemeint.
Wo wohnst Du denn. Wie wirdwerden schon schrieb, nicht alle OLG shen das bei Azubis mit eigener Wohnung vor.
LG nero
-----------------
""
Ich wohne in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen)
-----------------
""
Hallo,
Euskirchen, das ist dann wohl das OLG Köln. Dort werden die 90€ berücksichtigt.
Nachzulesen in den Leitlinien des OLG Köln Punkt 13.1 Absatz 3 in Verbindung mit Punkt 13.2
Beim OLG Hamm findet sich indessen folgende Formulierung...
13.1.2 Der Bedarf eines Studenten beträgt bei auswärtiger Unterbringung in der Regel 670 € (darin sind Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 € enthalten). Dieser Bedarfssatz kann auch sonst für ein Kind mit eigenem Hausstand angesetzt werden. Ein eigener Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeitrag ist in diesem Betrag nicht enthalten. Dagegen sind in dem Bedarfssatz ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen bis zu einem Betrag von monatlich 90 € enthalten .
LG nero
-----------------
""
-- Editiert nero070 am 17.06.2014 19:24
Die Ausbildungsvergütung beträgt EUR 550,00. Netto komme ich auf ziemlich genau EUR 400,00.
Das ist aber merkwürdig - mir wirft der Brutto-Netto-Rechner da 439 Euro Nettolohn aus. Siehe hier: http://www.brutto-netto-rechner.info/
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Hallo!
Was ich in der Berechnung noch vermisse ist das Weihnachtsgeld des Fragestellers, meines Erachtens müsste dieses Geld monatlich Berücksichtigung finden.
Des weiteren wäre die Frage nach Urlaubsgeld zu stellen.
Beste Grüße
-----------------
""
Hallo Fragezeichen,
die Frage hatte ich schon am 16.06 um 23:34 gestellt.
Der TS scheint aber an einer nachhaltigen Beantwortung seiner Frage nicht interessiert zu sein.
LG nero
-----------------
""
Guten Abend,
wie schon geschrieben, Weihnachtsgeld, sprich 13. Monatsgehalt, gab es in den letzten 2 Jahren. Ob ich das mit einrechnen muss, weiß ich leider nicht.
Aber wie gesagt, es gibt nicht nur Weihnachtsgeld, wenn bei uns ein gewisser Umsatz erzielt wird (wird immer im September entschieden)
Urlaubsgeld gibt es nicht.
Das mit dem Brutto-Netto-Lohn ist korrekt. Hatte EUR 550,00 im Kopf, bekomme brutto alledings EUR 500,00 und da kommen dann wieder knapp EUR 400,00 raus (achte meist nur auf das, was schlussendlich auf dem Konto ist. Sorry.
Gruß
-----------------
""
Wie kommst du eigentlich an das Kindergeld?
Deine Mutter zahlt keinen Unterhalt, also ist dein Vater Kindergeldberechtigter.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten