Unterhaltszahlungen - Wie lange muss ich diesen Betrag zahlen?

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
marlboro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlungen - Wie lange muss ich diesen Betrag zahlen?

bb

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
marlboro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
lebe seit 5 Jahren getrennt, letzte Woche wurde ich von meiner Frau geschieden. Wir haben keine Kinder. Beide haben eine Job, ich verdiene seit je her ca. das doppelte meiner Ex-Frau. Sie erhält seit dem Tag der Trennung einen monatlichen Betrag über ca. 700Euro. Frage :
1. Bin ich verpflichtet, generell gem Gesetz diesen Ausgleich zu zahlen?
2. Wielange muss ich diesen Betrag zahlen?
3. Inzwischen habe ich eine Freundin, die bei mir wohnt aber seit kurzer Zeit arbeitslos ist. Natürlich unterstütze ich auch meine Freundin.
Welche Tipps und Rechte kann ich anwenden?

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
generell bist zu GAR NICHT verpflichtet! Bei kinderlosen Ehen hängt die Entscheidung des Richters meist von der Länge der Ehe ab. Wenn diese lang andauerte, hat Ex nach der Trennung einen Anspruch auf den Lebensstandard, welcher für die Zeit während der Ehe maßgebend war.
Nach der Scheidung eigentlich nicht mehr, evtl. befristet.
Besteht ein Titel oder ein Urteil? Ist deine Exfrau krank o.ä.? Ob du deine neuen Freundin unterstützt oder nicht, ist erst einmal völlig irrelevant.
Natürlich wird man dich jetzt fragen: "Warum 5 Jahre lang keine Scheidung, brav 700 EU Unterhalt gezahlt ohne zu murren, jetzt neue Freundin und plötzlich nix mehr zahlen wollen."
1. Kann auch deine Freundin - genauso wie deine Ex arbeiten gehen und sollte sich nicht von dir abhängig machen.
2. Ich kann verstehen, dass du keine Lust hast, an deine Ex zu zahlen, wenn du die Kohle selbst brauchst, bzw. sie sselbst arbeiten gehen könnte. Nur hast du sie scheinbar auch gut " erzogen", bzw. hast es jahrelang geduldet oder gewollt, dass sie nicht arbeiten geht. ( immerhin 5 Jahre lang !! )
Hat ein Gericht ein Urteil gesprochen? Wäre wichtig zu wissen, um dir evtl. einen Rat zu geben. Verkehrt wäre auch nicht zu wissen, wieviel Nettoeinkommen ( bereinigt ) du und deine Exfrau haben

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#3
 Von 
marlboro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teufelin und Vielen Dank für Deine Antwort. Um noch mehr Klarheit zu bekommen möchte ich noch auf Deine Fragen antworten. Ich habe mich mit meiner EX gütig getrennt und wir haben abgestimmt, daß wir uns in keinen Rosenkrieg begeben. Wir hatten uns mit einem Mediator unterhalten und in diesem Zusammenhang festgelegt, wie das Thema Gütertrennung und nachehelicher Ausgleich abzulaufen hat. Ich verdiente damals ca. 7000 Euro Netto und meine EX damals ca. 1900 Euro Netto. Der Mediator hatte uns diese 700 Euro Zahlung an meine EX berechnet. Ich muss noch erwähnen, daß ich dieser Zeit im Ausland gelebt habe.
Heute (nach 5 Jahren) hat sich die Situation geändert und ich arbeite mit 2 Jahresverträgen, ohne zu wissen ob mein Vetrag im nächsten Jahr verlängert wird. Ausserdem verdiene ich zur Zeit ca. 4000 Euro Netto.Meine EX ca. 2000 Euro. Meine EX ist gesundheitlich auf dem Damm und hat auch in der Zwischenzeit wieder einen Freund , der aber nicht bei Ihr lebt.
Was meinst Du u.a. mit befristeter Zahlung auch nach der Scheidung?
Muss ich auch nach der Scheidung noch für die Differenz des entstandenen Lebensstandards meiner EX aufkommen?
Merci für Deine Kommentare ..

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