Unterhaltszahlungen an Ex- Freundin; keine Lebensgemeinschaft + unverheiratet

29. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)
Unterhaltszahlungen an Ex- Freundin; keine Lebensgemeinschaft + unverheiratet

Hallo,

leider konnte ich zu der Thematik Unterhaltszahlungen an einer schwangeren Freundin nichts auffinden.
Wäre schön, wenn mir jemand hierzu weiterhelfen könnte.

Meine Ex- Freundin (vor Kurzem) ist schwanger und verklagt mich auf Unterhalt laut §1615 L BGB . Demnach bin ich 6 Wochen vor der Geburt und vorraussichtlich bis zu drei Jahren nach der Geburt, falls Sie nicht vorzeitig die berufliche Laufbahn als Altenpflegerin wieder aufnehmen kann zum Unterhalt verpflichtet.

Wir haben zu keiner Zeit eine Lebensgemeinschaft gebildet.
Sie hatt wie auch noch heute Ihre eigene Wohnung und ich mein eigenes Haus. Wir leben ca. 35km entfernd auseinander. Da ich beruflich viel unterwegs bin, gab es keine Regelmäßigkeiten von besuchen.
Die Beziehung dauerte ca. 2 Jahre an.
Kurz vor dem Ablauf der 6 Wochenfrist vor der Geburt, erhielt ich überraschend ein Anschreiben von Ihrem Anwalt: Vaterschaft mit Unterhalt für die werdenede Mutter und des Kindes.

Hier stellt sich meine Frage, ob dies so ohne weiteres machbar ist? Wir lebten zu keiner Zeit in eheähnlichen Verhältnissen.
Da die Entscheidung des Unterhaltes meiner Ex Freundin sehr spontan kam (zu der Zeit waren wir noch zusammen) stelle ich mir die Frage, ob ich überhaupt der Vater des Kindes bin.

Was kommt nun auf mich zu?

Danke und viele Grüße,

Jürgen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laetitia
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Jürgen,
ist doch wohl nachvollziehbar das deine Exfreundin dich jetzt auf Unterhalt verklagt... Wie soll Sie ihren Lebensunterhalt denn bestreiten wenn Sie sich erstmal um euer Kind kümmert.
Und da spielt es keine Rolle ob du in einem eheähnlichen Verhältnis mit ihr gelebt hast oder nicht.
Ihr steht Betreuungsunterhalt zu.
Meines Wissens sind es 6 Wochen vor Geburt und noch weitere 3 Jahre, aber es ist auch von 8 Jahren nach Geburt die Rede. Ob dies schon entschieden ist weiß ich nicht.
Das du für euer Kind bezahlen musst steht auch ausser Frage.
Da ihr nicht verheiratet seid wird man, wenn das Würmchen da ist, mit einer Vaterschaftsanerkennung an dich herantreten.
Diese zu unterschreiben bleibt dir überlassen. Wenn du WIRKLICHE Bedenken hast das du der Vater bist, dann lass nen Vaterschaftstest machen. Dazu braucht es die Zustimmung der Mama.
Überleg dir aber bitte gut ob es echt von Nöten ist so ne Welle zu machen, wenn diese Bedenken nur daher kommen weil du keine Lust hast für deine Exfreundin zu zahlen obwohl du ganz genau weißt das du der Papa bist.
In diesem Sinne,
ich wünsch dir alles Gute

Laetitia




-----------------
"Es gibt so viele Leute auf der Welt
und so wenig Menschen.
"

-- Editiert von Laetitia am 29.09.2005 20:49:26

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#2
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo und Danke Laetitia,

bis vor Kurzen war noch alles i.O.
Dann kam die Klage von Ihrer Seite, was mich sehr stutzig gemacht hat. Schließlich waren wir noch zusammen.
Bis dato gab es von meiner Seite keine bedenken zur Vaterschaft und 'ne Welle machen woillte ich so oder so nicht.

Danke und viele Grüße,

Jürgen

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