Unterhaltszahlungen bei Volljährigkeit

5. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Maaaango
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlungen bei Volljährigkeit

Guten Tag zusammen,
ich habe mal eine Frage...
Ich bin 22 Jahre alt und gehe in die 12. Klasse einer Fachoberschule und vollende hier mein Fachabitur im Bereich Wirtschaft im kommenden Jahr. Ich habe meine Sekundarschule 2016 abgeschlossen und bin darauf hin zur Bundeswehr marschiert.
Hatte mich dort leider auch direkt zu 12 Jahre Soldat auf Zeit im Objektschutz der Luftwaffe beworben. Dies ist keine Zivil anerkannte Ausbildung und nur für den reinen militärischen Zweck gedacht. Durch medizinische Gründe wurde ich im Sommer 2019 aus der Bundeswehr entlassen. Habe dann auf die schnelle keine Ausbildung mehr gefunden. Im Anschluss entschied ich mich dazu noch einmal in die Schule zu gehen d.h. ab August 2019 besuche ich nun eine Fachoberschule. Habe dann direkt im Anschluss einen Anwalt aufgesucht um Unterhalt von meinem Vater zu beantragen da ich laufende Kosten zu tragen hatte die ich aufgrund der nicht absehbaren Entlassung trotzdem weiter tragen musste. Habe dann auch in Absprache mit meinem Vater einen Anwalt aufgesucht. Das war mitte August 2019. Mittlerweile ist mehr als ein Jahr vergangen und bisauf 800€ die zwischen durch mal kamen von ihm ist noch kein Geld geflossen. Mein Anwalt hatte mir einen betragt von ca. 430€ ausgerechnet. Diesen muss er laut ihm aufjedenfall entrichten. Grob gerechnet sind ca. 4700€ Inc. der 800€ die schon kamen mitlerweile offen. Nun habe ich einen Brief erhalten von seinem Anwalt in dem steht das anzuzweifeln ist das ich überhaupt Unterhaltsberechtigt bin. Da ich keine Lust habe weitere 4 Wochen zu warten eh wieder irgendwelche Infos kommen wollte ich mal nachfragen ob ihr irgendwelche Infos/Tipps habt wie ich das ganze beschleunigen kann damit mein Schuldenberg von ca. 3000€ nicht weiter wächst.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Vors Gericht ziehen und einen Unterhaltstitel erstreiten, und das ziemlich zügig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Hast du einen BAföG-Anspruch?

Wenn ja, wurde ein Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG gestellt?

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