Unterhaltszahlungen einstellen/kürzen?

2. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltszahlungen einstellen/kürzen?

Hallo!
Der Sohn meines Mannes (wird im März 18 Jahre) hat im Sommer seine mittlere Reife gemacht und wie so viele Jugendliche keinen Ausbildungsplatz. Das werfen wir ihm auch gar nicht vor, bei dieser wirtschaftlichen Lage. Allerdings besucht er 2 Tage in der Woche eine Schule (da ja Schulpflicht besteht). Uns kommt es aber eher wie eine Aufbewahrungsstätte vor eben um die Schulpflicht zu erfüllen). Was wir nicht einsehen ist, dass er sich für die anderen 3 Tage keinen Nebenjob sucht. Es kann doch nicht sein dass mein Mann 14 Stunden am Tag arbeitet und Sohnemann läßt sich seine Freizeit finanzieren, oder?
Die Orientierungszeit von 3-4 Monaten ist auch verstrichen, oder gilt dass nur bei Volljährigkeit?
Was sollen wir tun? Den Unterhalt kürzen, damit er sich auch mal etwas bemüht oder womöglich ganz einstellen?
Danke für Eure Hilfe!

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5 Antworten
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#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

also noch ist er nicht volljährig und von daher seit ihr bzw. KV noch weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen.Wenn ihr einen befristeten Titel vom Jugendamt habt, dann endet die Zahlung mit dem 18 Lebensjahr.Gibt es einen Gerichtstitel muss dies über eine Abänderungsklage geändert werden.
Ab April erfolgt die Neuberechnung auf Grundlage beider Elterneinkommen, da jetzt auch die Kindesmutter Barunterhaltspflichtig ist.Der Selbstbehalt für die Eltern liegt dann auch nicht mehr bei 890West/820Ost sondern liegt bei ca. 1100€, da Sohn die allgm. Schulbildung ja abgeschlossen hat.
Also nach dieser Neuberechnung sieht die ganze Sache (denke ich mal)bei euch etwas entspannter aus, denn auch das Kindergeld kommt jetzt voll zu Anrechnung.
Wie die jetzige Schulbildung bzw. ob dies zur Berufsausbildung zählt kann ich nicht sagen, da müßt ihr euch mal schlau machen. Grundsätzlich muss der Sohn alle Bemühungen daran setzen bzw. auch nachweisen, dass er sich um einen "richtigen"Ausbildungsplatz bemüht.Wie lange geht er noch diese 2 Tage in der Woche zur Schule?Wahrscheinlich bis zum Sommer 06.Aber wie gesagt, ab April zahlt ihr voraussichtl. weniger Unterhalt.(Falls Mutter auch ein Einkommen hat)
Gruß Thessa

Mir hat das Jugendamt sehr geholfen und diesbzgl.Auskunft gegeben.

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#2
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Thessa,

die Sache mit der Volljährigkeit und Neuberechnung ist mir klar, das haben wir schon mal durch. Das Problem ist, dass jeder unter 18 Jahren eine Schulpflicht hat, die entweder mit dem Abitur, bzw. mit dem Besuch der Berufsschule während einer Ausbildung erfüllt wird. Allerdings macht der Sohn keine Ausbildung, muss ja aber der Schulpflicht nachkommen. Daher wird er in so ne Aufbewahrung gesteckt, bis sich was ergibt- oder auch nicht. Das heißt also meiner Meinung nach, sobald er 18 Jahre ist kann er daheim bleiben.
Aus Deiner Antwort verstehe ich, dass er egal was er macht, ob er gammelt oder nicht: solange er Minderjährig ist dürfen wir zahlen?
Danke für Deine Antwort!
Kathelchen

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#3
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Ja solange er noch minderjährig ist, muss auch noch gezahlt werden.
Wenn er diese Schule besucht, kann er sie auch nicht ohne weiteres mit 18 Jahren abbrechen nur weil er Volljährig ist.Mit dem Eintritt der Volljährigkeit ist auch er verpflichtet alles daran zu setzen, seine Ausbildung schnellst möglich durchzuziehen oder aber sich einen Job zu suchen. Er hat dann auch eine erhöhte Erwerbsobliegenheit wie auch der Unterhaltspflichtige gegenüber minderjährigen Kindern hat.Also einfach zu Hause bleiben und sich von Mami und Papi versorgen lassen ist nicht. Ich kann euch natürlich verstehen aber im März wird er ja 18 und dann muss er sich BEWEGEN!
Es gibt auch Väter/Mütter die z.B. gar keine Auskunft über ihre minderjährigen Kinder erhalten und bis zur Volljährigkeit zahlen ohne zu wissen ob Kinder noch zur Schule gehen oder gammeln usw...
Mein Mann z.B.hat nur durch seine Tochter erfahren, dass der Sohn die 12. Klasse wiederholt und dies heißt für uns = 1 Jahr länger Unterhalt für ein priveligiertes volljähriges Kind zahlen. Der Sohn wird im April 19 Jahre und auch diese Ehrenrunde in der Schule muss man dem Kind zu billigen - leider! Wir sind auch nicht begeistert weiter zu zahlen obwohl der Sohn keinen Bock auf Schule hat und nur der Mutter zur Liebe dies macht. Aber wir können daran nichts ändern.Ich selbst habe auch einen volljährigen Sohn (auch noch Schüler)zu Hause und ich werde alles daran setzen und ihn auch dabei unterstützen, dass er sich um Ausbildung etc. kümmert.Denn mein Budget ist auch sehr begrenzt (bin Z.Zt.Alleinverdiener dank Hartz4)und sein Vater zahlt jetzt ab Nov. auch 110 € Unterhalt weniger.Mein jetziger Mann hat wie gesagt auch 2 Kids für die ich im Moment auch den Unterhalt zahlen muss. Also haltet durch, denn mit 18 Jahren sieht alles anders aus. Eine Chance den Unterhalt zu kürzen -weil Sohn (eurer Meinung nach)nur gammelt usw. wird nicht anerkannt.

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#4
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Thessa,

danke für Deine Antwort - hast ja recht, wir werden durchhalten. Es ist eben nur ärgerlich, vorallem weil wir noch einen kleinen Zwerg von 4 Monaten zu Hause haben. Ich verstehe auch nicht warum die Mutter sich nicht ein bissel drum kümmert, denn wenn mein Mann könnte hätte er die Sache anders gemacht. Aber er hat ja nichts zu sagen - darf nur zahlen.
Eine Ehrenrunde in der Schule hat Sohnemann auch gedreht - das ist ja das nächste. Man rechnet sich ja auch aus, wann wir endlich fertig sind mit der Zahlerei und bekommen nun durch die fehlende Lehrstelle das 2. Jahr zusätzlich. Naja, da kann man nichts machen.

Ich wünsch Dir alles Gute und nochmals Danke
Kathelchen

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#5
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Kathelchen,

ich bins nochmal, von dem kleinen Zwerg hattest du vorher nichts erwähnt?
Ich gehe davon aus, dass er aber auch Du! bei der ganzen Unterhaltsberechnerei berücksichtigt wurde!Schließlich ist dein Mann 3 Kindern und auch dir zum Unterhalt verpflichtet, wenn ich alles richtig gelesen habe oder?

Gruß Thessa

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