Unterhaltszahlungen fuer 19 jaehrigen Sohn

16. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Cosmo76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltszahlungen fuer 19 jaehrigen Sohn

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage. Der Vater meines Sohnes hat sich seit seinem 3 Lebensjahr nicht mehr um ihn gekuemmert, kein Brief, kein Besuch, keine Karte, kein Anruf und auch keinen Pfennig Unterhalt gezahlt. Nun hat er sich ploetzlich aus dem Nichts heraus gemeldet und will den Kontakt aufnehmen. Mein Sohn ist jetzt 19 Jahre alt! Ich ueberlasse es meinem Sohn ob er den Kontakt nun will oder nicht da er alt genug ist eine Entscheidung zu treffen. Allerdings habe ich mich gefragt warum er sich erst jetzt meldet, nach so vielen Jahren, und habe leider das Gefuehl das es ihm darum geht das mein Sohn nun volljaehrig ist und er als Vater nun nicht mehr Unterhalt zahlen muss. Er hat seit der Geburt keinen Pfennig gezahlt obwohl er am arbeiten war (Schwarz) und sich spaeter selbstaendig gemacht hat. Mein Sohn ist noch in der Mitte seiner ersten Ausbildung. Da wir mitlerweile im Ausland leben (was ich dem Jugendamt mitgeteilt hatte mit der jeweiligen Adresse damit der Vater nicht sagen kann er haette uns ja nicht finden koennen) kenne ich mich mit den deutschen Familienrecht nun leider nicht mehr aus. Weiss jemand von euch um Rat im Sinne ob mein Sohn noch Anrecht auf Unterhaltszahlungen hat bzw auch Nachzahlungen? Vielen lieben Dank fuer jedweilige Hilfe.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)

Unterhaltspflicht endet nicht mit der Volljährigkeit des Kindes.

Und wenn der Unterhalttituliert wurde, dann wartet auf dne "erschollenen" Vater noch einiges an Nachzahlungen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cosmo76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antwort. Ich werde mir den Paragrafen mal genauer durchlesen allerdings kann ich mich nicht erinnern jemals vom Gericht einen Titel bekommen zu haben. Das Jugendamt hat damals Unterhaltsvorschuss gezahlt bis mein Sohn 6 Jahre alt war. Jegliche Versuche dem Jugendamt zu erklären das der Vater schwarz arbeite und es nicht angibt wurden von der damaligen Sachbearbeiterin immer abgewehrt . Daher nehme ich mal an das meinem Sohn keine Nachzahlung beanspruchen kann. Nun werd ich mich aber erstmal durch ihren angegebenen Gesetz lesen. Vielen Dank soweit

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-- Editiert Cosmo76 am 19.10.2014 23:11

2x Hilfreiche Antwort

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