Ich habe 2 Kinder im Alter von 0-5 Jahren und in den Monaten Dezember und Januar lagen die Umgangskosten über 250 Euro, da die Mutter mit den Kindern im Urlaub war. Ich hatte zusätzliche Treibstoff- und Unterkunftskosten.
Kann ich die überschüssigen Umgangskosten abziehen, um den vereinbarten Düsseldorfer Tabellenwert zu senken? Um eine Stufe auf diese 2 Monate zu reduzieren?
Unterhaltszahlungen für Kinder - kann ich die Umgangskosten absetzen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da sich für die Mutter die Kosten nicht verringern - Nein.
Wenn die Mutter mit den Kindern im Urlaub ist, setzt der Umgang normalerweise aus.
Die Kosten für die Mutter werden das ganze Jahr über niedrig gehalten. Der Kinderunterhalt, den ich für die beiden Kinder zahle, reicht aus, um ihre gesamte Wohnungsmiete, Heizung, Strom und Wasser zu decken.
Ich habe dieses Beispiel hier gefunden, in dem diese Möglichkeit erwähnt wird:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-er-diese-Fahrten,-um-sein-Kind-abholen,-vom-Kinderunterhalt-abziehen--f88304.html
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt28. Januar 2010 / 23:17
Zitat:Sehr geehrte Ratsuchende,
die von Ihrem geschiedenen Mann geltend gemachten Fahrtkosten für die Fahrten zum Kind und zurück, um sein Umgangsrecht ausüben zu können, werden als Umgangskosten bezeichnet.
Nur dann, wenn dem Umgangsberechtigten besonders hohe Umgangskosten entstehen, die er nicht mit dem ihm zustehenden Kindergeldanteil decken kann und die er aus dem ihm gegenüber dem Kind verbleibenden Selbstbehalt von 900 € bestreiten müsste, kommt eine Erhöhung des Selbstbehalts in Betracht.
Die Rechtsprechung erhöht den Selbstbehalt in der Regel dann um das hälftige Kindergeld, um den auch dem Kindeswohl dienenden Umgang nicht zu gefährden (Vgl. BGH NJW 2005, 1493 ).
Es wird dann auch keine pauschale Fahrtkostenerstattung vorgenommen, sondern es können nur die konkret entstandenen Fahrtkosten zugrunde gelegt werden.
Um sagen zu können, ob im Fall Ihres Ex-Mannes der Selbstbehalt um das hälftige Kindergeld zu erhöhen ist, müsste auch tatsächlich ohne diese Erhöhung sein Selbstbehalt durch die aufgrund der Fahrten zum Kind entstehenden Fahrtkosten angegriffen werden.
Da mir die konkreten Zahlen nicht bekannt sind, kann ich hierzu keine weitergehende Aussage treffen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen nun weiterhelfen.
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Gab es denn eine Vereinbarung mit der Mutter, dass du den Umgang ausnahmsweise mal am Urlaubsort wahrnimmst?Zitatin den Monaten Dezember und Januar lagen die Umgangskosten über 250 Euro, da die Mutter mit den Kindern im Urlaub war. Ich hatte zusätzliche Treibstoff- und Unterkunftskosten. :
Eher nicht. Es handelt sich vermutlich um einmalige Kosten des Umgangs, die nichts mit der verlinkten Frage zu tun haben.ZitatKann ich die überschüssigen Umgangskosten abziehen, :
Zu der Geltendmachung von Fahrtkosten ist zu sagen, dass diese bei der Berechnung der Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich berücksichtigt werden und zwar bei der Bereinigung des Nettoeinkommens,
Vom Grundsatz her ist es so, dass der Umgangsberechtigte die Fahrtkosten zu tragen hat - dafür wird ja das hälftige Kindergeld angerechnet.
D.h. im Umkehrschluss aber auch, dass wenn die Fahrtkosten - über das ganze Jahr gerechnet - wesentlich über dem hälftigen Kindergeld liegen, eine Erhöhung des Selbstbehalts in Betracht kommt.
Bei zwei Kindern müssten Sie also Fahrtkosten von 3000€ im Jahr kompensationslos hinnehmen.
Da es aber um eine Erhöhung des Selbstbehalts und nicht um einer Herabgruppierung geht, bedeutet eine Überschreitung der 3000€-Grenze nicht automatisch, dass sich der Unterhalt reduziert.
Sollte Sie trotz der erhöhten Fahrtkosten noch über dem regulären Selbstbehalt liegen, bleiben Sie auf den erhöhten Fahrtkosten sitzen.
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