Hallo
Ich habe seit vier Monaten einem Freund (wir leben noch nicht zusammen) der eine sieben jährige Tochter hat.
Nun bekam er einen Brief zur Überprüfung des Unterhaltes. In diesem Brief werde ich (!) mit aufgefordert meine Daten offen zu legen.
Ich bin doch einem fremden Kind keinen Unterhalt verpflichtet? Muss ich meine Daten abgeben wenn wir noch nicht einmal zusammen wohnen?
Mit freundlichen Grüßen
Melanie
Unterhaltszahlungen für "fremdes Kind"
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatMuss ich meine Daten abgeben wenn wir noch nicht einmal zusammen wohnen? :
Nein, aber auf den Umstand des nicht gemeinsammen Wohnens hinweisen und - soweit möglich- gleich durch Kopie des Perso belegen. Das spart oft Nachfragen.
Berry
ZitatDas spart oft Nachfragen. :
Stimmt schon.
Je nach Absender wäre mir persönlich das aber nichtmal eine Briefmarke wert.
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Du brauchst gar nichts anzugeben. Dieses "Einkommen des Partners" ist nur wirksam, wenn du einen Partner hast, der "infrage" käme, sprich, mit dem du zusammen wohnst und ggf. verheiratet bist. Er soll das einfach streichen, zumal er dir auch nicht unterhaltspflichtig ist. Das geht die Gegenpartei einen feuchten Kehricht an, ob er eine Freundin hat oder nicht, ganz einfach!
Das Problem kann beim dauerhaften Zusammenleben dann aufkommen, wenn der Unterhaltszahler ein Mangelfall ist, also für sein Kind zu wenig Unterhalt zahlt, Dann kann aufgrund des Zusammenlebens der Selbstbehalt herabgesetzt werden. Aber die Frage stellt sich im Augenblick doch gar nicht. Was mich irritiert? Wieso weiss wer auch immer von Eurer Beziehung? Hat sich da der Freund bei wem auch immer zu weit rausgehängt? Denn so Anfragen fallen ja nicht vom Himmel.
wirdwerden
Wer fragt da denn eigentlich die Einkommensverhältnisse an?
Gerade verschiedene Ämter fragen in ihren Formularen ja gerne routinemäßignauch nach dem Einkommen des Lebenspartners, meinen damit allerdings nicht die Freundin, sondern einen evtl vorhandenen gleichgeschlechtlichen Partner, mit dem Unterhaltspflichtige verpartnert ist (= "verheiratet").
Das führt so manches mal zu Verwirrung...
Da ihr nicht zusammen wohnt, kann man ihm den Selbstbehalt nicht kürzen. Aber es wird halt mit dem routinemäßigen Abfragen nach dem Partner immer versucht, so viel wie möglich rauszuholen. Halt du dich besser ganz bedeckt.
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