Unterhaltszahlungen für "fremdes Kind"

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Melo83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlungen für "fremdes Kind"

Hallo

Ich habe seit vier Monaten einem Freund (wir leben noch nicht zusammen) der eine sieben jährige Tochter hat.

Nun bekam er einen Brief zur Überprüfung des Unterhaltes. In diesem Brief werde ich (!) mit aufgefordert meine Daten offen zu legen.

Ich bin doch einem fremden Kind keinen Unterhalt verpflichtet? Muss ich meine Daten abgeben wenn wir noch nicht einmal zusammen wohnen?

Mit freundlichen Grüßen
Melanie

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Melo83):
Muss ich meine Daten abgeben wenn wir noch nicht einmal zusammen wohnen?


Nein, aber auf den Umstand des nicht gemeinsammen Wohnens hinweisen und - soweit möglich- gleich durch Kopie des Perso belegen. Das spart oft Nachfragen.

Berry

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das spart oft Nachfragen.


Stimmt schon.

Je nach Absender wäre mir persönlich das aber nichtmal eine Briefmarke wert.

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#3
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Du brauchst gar nichts anzugeben. Dieses "Einkommen des Partners" ist nur wirksam, wenn du einen Partner hast, der "infrage" käme, sprich, mit dem du zusammen wohnst und ggf. verheiratet bist. Er soll das einfach streichen, zumal er dir auch nicht unterhaltspflichtig ist. Das geht die Gegenpartei einen feuchten Kehricht an, ob er eine Freundin hat oder nicht, ganz einfach!

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Das Problem kann beim dauerhaften Zusammenleben dann aufkommen, wenn der Unterhaltszahler ein Mangelfall ist, also für sein Kind zu wenig Unterhalt zahlt, Dann kann aufgrund des Zusammenlebens der Selbstbehalt herabgesetzt werden. Aber die Frage stellt sich im Augenblick doch gar nicht. Was mich irritiert? Wieso weiss wer auch immer von Eurer Beziehung? Hat sich da der Freund bei wem auch immer zu weit rausgehängt? Denn so Anfragen fallen ja nicht vom Himmel.

wirdwerden

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#5
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Wer fragt da denn eigentlich die Einkommensverhältnisse an?
Gerade verschiedene Ämter fragen in ihren Formularen ja gerne routinemäßignauch nach dem Einkommen des Lebenspartners, meinen damit allerdings nicht die Freundin, sondern einen evtl vorhandenen gleichgeschlechtlichen Partner, mit dem Unterhaltspflichtige verpartnert ist (= "verheiratet").
Das führt so manches mal zu Verwirrung...

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#6
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Da ihr nicht zusammen wohnt, kann man ihm den Selbstbehalt nicht kürzen. Aber es wird halt mit dem routinemäßigen Abfragen nach dem Partner immer versucht, so viel wie möglich rauszuholen. Halt du dich besser ganz bedeckt.

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