Unterhaltszahlungen - kann die Mutter gezwungen werden einen Nebenjob anzunehmen?

7. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
ludibi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltszahlungen - kann die Mutter gezwungen werden einen Nebenjob anzunehmen?

guten morgen
ich habe mal ein paar fragen, vielleicht könnt ihr mir helfen.
frau x ist geschieden, hat 2 kinder die bei ihr leben.
kind nr.1 (15j)zieht plötzlich zum vater, kind nr.2 (12j)bleibt bei frau x.
vater zahlt für kind2 2.den vollen unterhalt.dd tabelle

mutter zahlt für kind 2 nur minimalen unterhalt, da mangelfall und sie nur halbtags arbeitet.
kann die mutter gezwungen werden
1. einen nebenjob anzunehmen?
2.den vollen unterhalt für kind 1 zu zahlen?
3. vollzeit zu arbeiten (in ihrem halbtagsjob)?
danke für eure antworten
ludibi


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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
ludibi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

danke camper,
kannst du mir auch noch die höhe mindestunterhalt sagen?
lg ludibi

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#3
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
ludibi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

@camper
danke für deine antwort.
junior geht noch mind. 4 jahre zur schule.
gibts evtl ein gerichturteil (männer müssen) aber die armen frauen :bang:
mein schatz hat am dienstag anwaltstermin und es wäre schon gut da mit urteilen auf zu schlagen.
ach ja, wie wird das kindergeld beim magelfall und/oder mindestunterhalt angerechnet?

lg
ludibi

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#5
 Von 
ludibi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

hab noch was vergessen, kindsmutter lebt in einer 4 zimmerwohnung mit 2 personen, kostet ca. 500 euronen.
muß sie sich eine kleiner wohnung suchen um den mindestunterhalt zahlen zu können?
lg ludibi

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#6
 Von 
guest123-1866
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo ludibi,

wenn es Streitigkeiten über die Unterhaltsleistungen gibt, wird das letztlich vom Familiengericht berechnet und festgelegt. Hierzu gibt es dann festgelegte Grundlagen (die andere hier sicher kennen). Eine Vierzimmerwohnung für zwei Personen wird sicherlich nicht voll berücksichtigt werden, wenn eine kleinere Wohnung in eurer Region lt Mietspiegel preiswerter ist. Aber auch hier gibt es Vorgaben und Tabelle.
Das sinnvollste scheint mir bei Euch, dass ihr erst einmal ein Gespräch beim Jugendamt führt, um Euch zu informieren. Bei Streitigkeiten würde ich über Prozesskosten Hilfe auch einen Familienanwalt befragen.

Klar ist, dass der Mindestunterhalt für Mutter und Kind da sein muß, bevor eine Leistung in die andere Richtung gehen kann. Allerdings werden hier, wie Camper schon richtig mitteilte ggf. Aktivitäten (Arbeitssuche) abverlangt. Aber das Kindswohl des im Haushaltlebenden Kindes wird auf alle Fälle berücksichtigt.

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#7
 Von 
ludibi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

irgendwie fühl ich mich grad total besch....
vater arbeitet 12 std. am tag minimum, zahlt satt unterhalt für zwerg nr.2,ich bin auch volltags berufstätig, muß zwerg nr.1 versorgen,umsorgen,erziehen und bemuttern.
madam lebt mit zwerg 2 wie die made im speck,arbeitet halbtags,fährt nen 3 jahre altes mittelklasse auto, urlaub ist selbsverständlich, hat ne große wohnung und ist nicht in der lage den regelunterhalt zu zahlen.(jugendamt und anwälte sagen mangelfall). keiner *fast* die arme frau/mutter an.
es mus doch eine möglichkeit /gerichtsurteil geben diese dame zu zwingen.
lg
ludibi

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#8
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Ludibi,

Euer Anwalt sollte das Argument der gesteigerten Erwerbsobliegenheit mit ins Spiel bringen.
Ausserdem solltet Ihr prüfen lassen, ob Dein LG sich nicht noch den Betreuungsunterhalt, zumindest teilweise, für den Großen anrechnen lassen kann.

Fair ist das ganze nicht, auf der anderen Seite habt Ihr zumindest den Großen bei Euch, wovon andere Väter nur träumen können ...

LG

Deejay

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#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
ludibi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

toll, ich bin begeistert.wir sind verheiratet!
mittlerweile kann ich viele väter verstehen.
werde mann und kind nehmen und von hartz4 leben, dann gehts uns besser.

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#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, wenn im Haushalt noch ein 12jähriges Kind lebt?? Halte ich für problematisch...

Grüße

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#12
 Von 
guest123-1866
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 2x hilfreich)

liebe ludibi,
irgendwo scheinst du noch ein bißchen chaotisch unterwegs, was ja nicht das unsympathischeste sein muss. aber ich denke du solltest dein chaos oder besser panik oder verzweiflung ein bißchen sortieren. geht es dir auch um deinen mann? irgendwie steige ich noch nicht ganz durch dein problem.

die unterhaltspflicht ist für alle kinder gegeben. da brauchst du dir erst einmal nach einer trennung keine sorgen zu machen. ich bin geschieden und meine ex frau, die aus "krankheitsgründen" nur wenig arbeite kann, bekommt von mir, obwohl die kinder bei mir leben unterhalt. ich denke, dass es ihr besser geht als den kindern und mir, nur dieses subjektive gefühl wird halt durch die offiziellen berechnungen widerlegt. und du kannst davon ausgehen, dass du ehefrau und mutter einen natürlichen vorteil gegenüber dem mann geniésen.


also vergiß das selbstmitleid und den neid (?) auf mutter 2 aber gehe eine lösung an.Was meint denn der vater dazu.?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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