Unterhaltszahlungen - kann man von mir dann Zahlung verlangen, oder falle ich unter eine Grenze?

21. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
swoosh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltszahlungen - kann man von mir dann Zahlung verlangen, oder falle ich unter eine Grenze?

hallo,

folgender fall: 3/4 jahr beziehung, seit 6 wochen getrennt, freundin ist schwanger. bisher war immer vereinbart, sollte trotz verhütung etwas passieren, wird abgetrieben. nun will die gute frau das kind aber nicht abtreiben, somit werden in 9 monate zahlungen auf mich zukommen, hierzu speziell ein paar fragen.

bin student, 2. semester, 400 eur verdiener als werkstudent. kann man von mir dann zahlung verlangen, oder falle ich unter eine gewisse grenze?
falls nein, muss ich die zahlungen, die dann wohl der staat übernimmt, später nachzahlen? noch was, gehen meine ersparnisse dann auch drauf (während meines studiums), was die unterhaltzahlung angeht.
und die letzte frage, werden meine eltern zur zahlung herangezogen während meines studiums?
wie hoch beläuft sich denn als student die zahlung?

dumme sache, da vertraut man einem menschen, dann wird einem das leben ruiniert.

würde mich über feedback freuen.

ps: sind natürlich nicht verheiratet oder ähnliches, waren es auch nicht, war eine normale beziehung.

-- Editiert von swoosh am 21.06.2006 21:37:21

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

dumme sache, da vertraut man einem menschen, dann wird einem das leben ruiniert.

Du schreibst doch, ihr habt verhütet und sollte trotz Verhütung....was hat das mit Vertrauensbruch zu tun? Das Du ihr vertraut hast, daß sie abtreibt??? Entschuldige, aber das ist vorher leicht dahin gesagt, aber wenn dann tatsächlich das Leben reift im Bauch.....spricht nur für sie....manche Männer werden das nie begreifen.

Klar hast Du nen SB und fällst unter ne Grenze, aber dennoch bist Du zu Unterhalt an Dein Kind verpflichtet und zwar lange lange Zeit. In der Zeit, wo Du zahlungsunfähig bist, tritt ggf. der Staat ein, sofern sie selber nicht arbeitet und in der Lage ist, was sie auch nicht braucht zunächst. Und diese Unterhaltsschulden sind Deine Schulden, die sich natürlich anhäufen werden, solange , bis Du selber zahlungsfähig bist.
Du meinst , ob Deine Eltern zu Zahlungen an Dein Kind herangezogen werden können? Nein, aber Deine KU-Schulden macht das nicht geringer;-)

Meiner Meinung nach ist es sinnvoller, sich eine Tätigkeit noch nebenbei zu suchen und den Mindest-KU zu berappeln, als die sich immens anhäufenden Schulden. Aber das bleibt ja jedem selbst überlassen...

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#2
 Von 
swoosh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

ahm..wer lesen kann: 400 eur verdiener als werkstudent.

zudem: ich suche nach rat und nicht nach irgendwelchen moralaposteln.. und ja, wenn ich etwas vereinbare, dann halte ich mich dran. frau wohl aber nicht, somit vertrauensbruch. sorry, aber was ist es denn sonst?

naja, hoffe sie kommt noch zur vernunft und macht nen rückzieher.

finds zudem bescheuert, ein kind mit nem ex zu haben, anstatt mit dem, den man liebt.. aber gut, jedem selbst überlassen.
am ende zieht halt der mann die a-karte.

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#3
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

wer lesen kann.... ???? yep, dennoch musst Du zahlen---nicht, solange du nicht zahlen kannst, aber sie wird UVG bekommen und die Unterhaltsschulden häufen sich an.....Du bist ab Geburt in der Schuld....

Du erwartest hier tatsächlich Befürwortung Deiner Abtreibungsforderung? Wenn Du keine Moralapostel suchst---wie alt bist Du eigentlich???---dann wäre Dir vielleicht mit nem Anwalt mehr geholfen. Oder setz Dich mit dem JA in Verbindung, die können Dir Auskunft geben bzgl. des KU.

Kind mit Ex hin oder her----was meinst Du eigentlich, wie viele Kinder es von Exen gibt?? Das ist bescheuert? Ja, was machen dann all die getrennten Elternteile nur? Absprache bzgl. einer Abteibung falls der Fall eintritt---Du bist wohl kaum in der Lage, Dich da rein zu versetzen......als was betrachtest Du Dein heranwachsendes Kind?
Ich bin nicht generell gegen Abtreibungen, daß nicht....aber hier geht es nicht alleine nur um Dich....Du hast ja nun auch Deinen Spaß gehabt.......werd erwachsen!-Ein guter Zeitpunkt übrigens-denn Du hast auch Umgangsrecht und - Umgangspflicht;-)

-- Editiert von Nickyta am 21.06.2006 23:57:54

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#4
 Von 
swoosh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

weiss nicht, schon bisschen daneben wenn man von "werd erwachsen" spricht. bin mir zudem der verantwortung bewusst. ich erwarte keine befürworter, habe ich nicht gefordert. ich wollte lediglich paar antworten und einschätzungen auf meine fragen. ist halt ansichtssache. mich interessieren auch andere beziehungen nicht. ich sehe das als "andrehen", was anderes isses nicht. aber bis in 9 monaten kann ja noch viel passieren, von daher..
ich weiss, dass eine abtreibung eine psych. belastung für eine frau ist und werden kann... ist mir alles bewusst. nur soillte man abwägen, was einem besser gut tut, ihr würde abtreiben sicherlich mehr erbringen, als es zu behalten. aber gut...

ps: wieso schulden? reichen 400 eur nicht aus? soweit ich weiss kommen 200 eur etwa auf mich zu... außerdem hab ich mal gelesen, wenn man unter die grenze fällt, kommt der staat dafür auf, man muss eben sein einkommen darlegen...

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Nicht zu vergessen, dass auch die Mutter die ersten drei Lebensjahres des Kinder Anspruch auf deinen Unterhalt hat, wenn sie das braucht.

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#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo swoosh,

der DDTabelle nach bekommen Kinder in den untersten Stufen 199€ bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann, kommt der Staat für das Kind auf. Ist richtig soweit.

Aber der Staat holt es sich irgendwann wieder.

Aber auch ämter lassen mit sich reden.

Mein Rat: Suche das Jugendamt auf, erkläre denen, Deine Lage, erkläre, das Du bereit bist,zu zahlen, dafür Dein Studium schnellstmöglichst durchlaufen wirst.
Biete ihnen an, einen Betrag x (vielleicht 50€) aus Deinem Nebenverdienst abzudrücken.

Vielleicht wird dann das Jugendamt auch auf Nachzahlungen für geleisten Unterhaltsvorschuss verzichten.

Arbeite mit denen zusammen, zeige Dich Deiner Verantrwortung bewußt, kümmere Dich, und lauf nicht vor denen davon.

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#7
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo swoosh Student,

ich würde nicht von Vertrauensbruch sprechen, denn was kann sie von einem armen Studenten schon für sich und das Kind erwarten? Wärest du eine reiche Partie und wäre sie total verliebt so das sie dich mit dem Kind hätte halten wollen(was natürlich Quatsch ist)könnte man ihr dies evtl. unterstellen - so wie dies bei den SCHÖNEN und den REICHEN oft der Fall ist.Ich denke, es ist eben passiert so wie es eben passieren kann. Es gibt keinen 100% Schutz!!!und Schuld sind immer BEIDE oder???
Ich kann dir nur raten, arrangiere dich mit DEINEM Kind und dessen Mutter und sehe auch die schönen Seiten.Schau mal sie ist auch noch (sicherlich)sehr jung und hat sich ihre berufliche Karriere bzw. Zukunft anders vorgestellt.Sehe dich bitte nicht allein nur in der Opferrolle!Abtreibung ist allein Ihre Entscheidung - weil es ist IHR KÖRPER!! Sie hat sich sicherlich nicht zum Kind entschieden um dich auszunehmen, denn zu einer Entscheidung zu einem Kind gehört mehr als nur Geld.

Da du im Moment nicht zahlungsfähig bist und noch im Studium steckst, wird sie U- Vorschuss erhalten.Dieser wird natürlich irgendwann (wenn du ein gewisses Einkommen erzielst)von dir zurück gefordert.

Tipp: In Zukunft verlasse dich nicht nur auf die Verhütung der Frau nehme doch einfach zusätzlich ein Kondom oder
gehe ins Kloster;-)war Spaß!!!

Alles Gute für Dich - ich denke das schaffst du auch.

Thessa

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#8
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

tja... frauen und ihre versprechen ... viel spass noch in deinem weiteren leben ...

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#9
 Von 
swoosh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

hey thessa, nur weil ich student bin, muss es ja nicht heissen, dass ich keine ersparnisse habe (drum auch die frage, ob die draufgehen). und wenn die ex eben nunmal hier, bei mir zuhause, auch des öfteren war und eben die lage kennt, dann kann man anhand der fahrzeuge meiner eltern ja sicherlich auch daraufschließen, dass wenn ich nicht dafür aufkomme (kann oder will), der staat meine eltern ranzieht. für mich war das geplant, also das kind anzuhängen. ich zahle, sie macht sich ein schönes leben!

alter: sie 24, ich 23.

wir haben beide verhütet! soviel dazu. total ungewollt!

naja, der nächsten werde ich nicht so leicht vertrauen!

aber ich hoffe immernoch, dass sie vernünftig wird und abtreibt.

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#10
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

das hoffe ich auch für dich ... aber ich glaube nicht dran ...

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#11
 Von 
swoosh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

@real: du musst ja ein sehr enttäuschter ex sein, wenn du so schlecht über alles redest. :)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Shaki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo swoosh,
ich habe jetzt nicht alle Kommentare gelesen, aber ich kann Dir einen Guten Tip geben.
Also:
Ich gehe mal davon aus das sich das Jugendamt um den Unterhalt kümmern wird und
wenn Du nach der Vaterschaftsanerkennung die Aufforderung zur Zahlung des Unterhaltes erhälst, dann stelle umgehend einen Herabsetzungsantrag und zwar auf €0,00 wenn dieser statt gegeben wird( bei einem Verdienst von 400,00€ dürfte dies der Fall sein, es sei denn Du lebst noch bei Deinen Eltern) dann bewahre diese Bescheide gut auf, denn dann werden sich KEINE Schulden aufbauen.Weil der Unterhalt dann auf 0,00€ herabgesetzt worden ist.
Hoffe ich konnte Dir etwas behilflich sein
liebe Grüße
Shaki

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#13
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
swoosh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

wohne aber leider noch bei meinen eltern... that's the problem..! wie schauts dann aus? müssen die dann zahlen?
achja: muss ich für den unterhalt meiner freundin auch aufkommen, oder ist das nur, wenn man verheiratet war? ich hoch liegt hierbei dann der betrag, wenn ich dafür aufkommen muss (keine ehe).

@und philo.. war dein beitrag ironie, oder meintest du damit echt, dass man die kohle dann nicht zurückzahlen muss? kenne die para's nicht auswendig, daher konnte ich nicht feststellen ob ironie oder nicht.

-- Editiert von swoosh am 22.06.2006 23:20:42

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

hallo swoosh,

hattest du mein Posting gelesen, was ich heute mittag schrieb?

Eher nicht, sonst hätte sich die Frage eben (Deine letzte erübrigt)

Für Deine Freundin(ich dachte, es wäre ein ONS gewesen?)aber ist ja auch egal, ob Freundin oder ONS, auch da sind die Sachen rechtlich geregelt.

Sofern Mutter Eures Kindes wegen Betreuung des Kindes(jedoch derzeit noch maxiaml bis 3. Lebensjahr), nicht arbeiten gehen kann, bist auch Du der Mutter zu Unterhalt verpflichtet.

Sofern Du zahlungsfähig bist.

Bist Du aber nicht.

Mutter ist auch nicht privilegiert, da Du noch im Studium bist.

Kind aber.

Darum: Noch einmal meinen Rat:

Setz Dich mit JA zusammen, zeige bereitschaft
und Verantwortung.

Zeige Willen, zahlen zu wollen.

Vielleicht ist Deine Zukunft dann nicht verbaut.

Und: Nebenbei anmerk: Sei dem Kind ein Vater..........es kann nix für Vereinbarungen, oder nicht gehaltene Vereinbarungen.

Das Kind kann nix dafür das es lebt, oder leben wird.............und wenn es in 20 Jahren lesen würde, was Dad hier veranstaltet, würde es sich wahrscheinlich selbst einen Strick nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
swoosh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

hoffen wir, dass es garnie dazu kommen wird..
antwort gelesen, frage war aber nicht an dich gerichtet...

nochmals: können eltern dann belangt werden?

(ps: kein ons, normale beziehung)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Wenn Eltern nicht in der Lage sind, Unterhalt für ihr Kind zu leisten, kommt die sogenannte "Ersatzhaftung" eines anderen unterhaltspflichtigen Verwandten in Betracht. Da Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig sind, können, wie in diesem Fall, auch die Großeltern betroffen sein.

Vorrangig darf aber jeder Unterhaltspflichtige an erster Stelle seinen eigenen Unterhalt sichern und der Unterhaltspflicht gegenüber der Ehefrau nachkommen.

Großeltern können sich zudem auf die Selbstbehaltsbeträge berufen, wie sie für erwachsene Kinder im Verhältnis zu ihren Eltern gelten.

Wenn deine Eltern über ein entsprechendes Einkommen verfügen, sind sie auch in der Haftung ;) . Na, evt. freuen die sich ja über das Kind... .



:)

http://www.wdr.de/tv/service/familie/inhalt/20040602/b_2.phtml

;)



-- Editiert von armesocke am 24.06.2006 09:02:00

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#19
 Von 
melinamama
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Reike
ALso bei uns war es so.
Freund wurde ungewollt arbeitslos und konnte nicht mehr zahlen.

In dieser Zeit sprang die Unterhaltsvorschusskasse ein.

Als er arbeitet wieder hatte musste er alles wieder zurückzahlen.

Anderseits mein Vater steht bis heute mit nun umgerechnet 30.000 EUR in den Kreiden beim Jugendamt.

Wieso es bei einem so und der zahlen muss und ein anderer anscheinend nicht oder da wird halt nichts geholt ist mir auch ein Rätsel.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo...
Ich finde es schade das dass kind in den hintergrund gestellt wird...Mein Gott es geht im Leben nicht immer nur um Geld...
Ich bin jetzt auch seit 1 jahr Mama und??? Es gibt NIX schöneres im leben.
Denk doch mal so. Es ist doch dann auch DEIN kind!Da muss man nicht immer sagen jetzt ist mein leben verbaut...Nein es wird bereichert...

Naja das nur mal so am rande!!!!!!

Schönen Abend noch!!!

Und Swoosh....Es gibt schlimmeres als Vater zu werden.andere wären froh kinder zu haben...
Soll jetzt nicht böse rüber kommen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
swoosh
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

ja katja, so ist das leben. ich kann mir aber schöneres vorstellen, als in meinem alter vater zu werden... die umstände passen schlichtweg nicht. naja, abwarten...

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